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Proteste in IranDeutschland für Terrorismus-Einstufung der Revolutionsgarden

Deutschland wirbt in Brüssel für Sanktionen gegen die iranischen Revolutionsgarden. Dabei könnte ein Gerichtsurteil aus Düsseldorf helfen.

Iranische Revolutionsgarden bei einer Zeremonie in Teheran (Februar 2019) Foto: Vahid Salemi/AP/dpa

dpa | Die Lage in Iran befeuert in der EU die Diskussion über eine mögliche Einstufung der iranischen Revolutionsgarden als Terrororganisation. Ein Sprecher der Bundesregierung sagte in Berlin, Deutschland setze sich dafür ein, dass darüber Einigkeit erzielt werde. „Wir sind für die Listung der Revolutionsgarden unter dem EU-Antiterror-Sanktionsregime“, unterstrich er.

Über eine mögliche Einstufung der Revolutionsgarden als Terrororganisation wird in der EU bereits seit Jahren debattiert. Bis zuletzt hatten allerdings mehrere Mitgliedstaaten Bedenken, und da die Entscheidung einstimmig getroffen werden muss, war kein entsprechender Beschluss möglich.

Angesichts der erneuten brutalen Niederschlagung von Protesten in Iran steigt nun allerdings der Druck auf die Skeptiker. Den Revolutionsgarden wird eine Schlüsselrolle dabei vorgeworfen, weil sie als Elitestreitkräfte auch für die Verhinderung von Putschversuchen zuständig sind.

Düsseldorfer Urteil könnte Grundlage sein

Als Grundlage für die Listung der Revolutionsgarden könnte nach einer Analyse des juristischen Dienstes des Rates der EU ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2023 dienen. In dem Richterspruch war der Auftrag einer staatlichen iranischen Stelle für einen versuchten Brandanschlag auf eine Synagoge in Bochum festgestellt worden. Damals war ein Deutsch-Iraner wegen Verabredens einer schweren Brandstiftung und versuchter Brandstiftung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden (Aktenzeichen III-6 StS 1/23).

Vor der Analyse des Urteils durch den juristischen Dienst war von EU-Stellen immer betont worden, eine Terror-Listung der Elitestreitkräfte sei derzeit rechtlich nicht möglich, weil es dafür eine nationale Gerichtsentscheidung oder Verbotsverfügung einer Verwaltungsbehörde brauche. Vorbehalte hatte es auch gegeben, weil befürchtet wurde, dass sich eine solche Entscheidung negativ auf die Verhandlungen über das iranische Atomprogramm auswirken könnte.

Listung wäre vor allem symbolischer Schritt

Ein Sprecher der EU-Kommission verwies auch am Montag wieder darauf, dass die Terror-Listung der Garden vor allem ein symbolischer Schritt wäre. Grund ist, dass es gegen sie bereits EU-Sanktionen gibt – unter anderem um die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen zu verhindern. So gilt schon seit langem, dass alle ihre in der EU vorhandenen Vermögenswerte eingefroren werden müssen und den Garden keine wirtschaftlichen Ressourcen bereitgestellt werden dürfen.

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