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Protest nach Urteil in HamburgHafenstraße ist kein Ponyhof

Nach einem Urteil wird Protest in Hamburg laut. Ein 19-Jähriger wurde für 0,5 Gramm Marihuana zu vier Monaten Haft verurteilt.

Zweierlei Recht: Schwarze werden auf St. Paulis Straßen nicht nur häufiger von der Polizei kontrolliert, sie gehen auch schneller in den Bau. Foto: Fabian Bimme/dpa

HAMBURG taz | Ob für Schwarze noch die gleichen Gesetze gelten wie für Weiße, wenn sie wegen Betäubungsmittelkriminalität vor Gericht stehen, bezweifeln einige Hamburger AnwältInnen. Erst letzte Woche verhängte der Amtsrichter Johann Krieten ein Urteil, das schwer nachzuvollziehen scheint: Ein 19-Jähriger, der aus Guinea-Bissau nach Deutschland geflüchtet war, wurde zu vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt, weil er mit 0,5 Gramm Marihuana erwischt worden war.

Ihm werden zwei Straftaten vorgeworfen, wie die Staatsanwaltschaft bestätigt: Zum einen Handel mit Betäubungsmitteln – dabei gelten Mengen von bis zu sechs Gramm in Hamburg eigentlich als Eigenbedarf. Der zweite Vorwurf lautet auf Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung. Bei seiner Festnahme durch einen als Flaschensammler verkleideten Zivilpolizisten in der Hafenstraße habe der 19-jährige Mann versucht, den Beamten abzuschütteln und diesen dabei am Kapselgelenk des rechten Zeigefingers verletzt.

Der Verurteilte saß vor der Gerichtsverhandlung bereits sechs Wochen lang in Untersuchungshaft. Die Begründung: Fluchtgefahr. Dabei ist er noch nicht mal vorbestraft. „Diese Härte ist für niemanden nachvollziehbar“, sagte seine Anwältin Fenna Busmann. Während der Untersuchungshaft hat sie vier Mal Haftbeschwerde eingelegt – zuletzt erfolgreich. Am Freitag wurde ihr Mandant aus der U-Haft entlassen. Sie kündigte an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.

Die Strafe falle viel drastischer aus als von der Staatsanwaltschaft gefordert: Der Staatsanwalt hatte vorgeschlagen, lediglich eine Geldstrafe gegen den Mann zu verhängen. Laut dem Sprecher des Amtsgerichts, Kai Wantzen, halte der Richter das Urteil „aus generalpräventiven Gründen für geboten“. Die Verhängung einer Freiheitsstrafe habe der Richter zur Verteidigung der Rechtsordnung für erforderlich gehalten, erklärte Wantzen.

Rassistische Kontrollen

Racial Profiling, also jemanden wegen äußerer Merkmale zu kontrollieren, ist in Deutschland verboten.

Auf St. Pauli werden regelmäßig Schwarze auf ihre Papiere hin überprüft und auf Betäubungsmittel gefilzt.

Nach Polizeischätzungen halten sich permanent bis zu 25 Personen in dem Gebiet der Hafenstraße auf, die der Betäubungsmittel-Szene zugerechnet werden.

Viele AnwohnerInnen stören sich an den häufigen Polizeieinsätzen vor ihrer Haustür.

Busmann hält das für keine taugliche Begründung: „Hier wird ein Individuum benutzt, um ein abschreckendes Beispiel zu setzen“, sagte sie. Der Fall des 19-jährigen Guinea-Bissauers sei allerdings kein Einzelfall. Der harte Kurs, den RichterInnen derzeit gegen afrikanische Geflüchtete fahren, gebe ihr und anderen StrafverteidigerInnen Anlass zur Sorge – es dränge sich der Verdacht auf, dass mittels Gerichtsurteilen Politik gemacht werde.

Hinter dem unverhältnismäßig hohen Strafmaß, das afrikanische Geflüchtete wegen kleiner Betäubungsmitteldelikte treffe, stehe das politische Bestreben, St. Pauli von unerwünschten Gruppen zu säubern, vermuten die AnwältInnen.

Auch einigen AnwohnerInnen der Hafenstraße geht das teils gewaltsame Vorgehen der Polizei und Justiz gegen die Westafrikaner, die sich auf St. Pauli aufhalten, zu weit. In der AnwohnerInnen-Initiative Balduintreppe organisieren sich Hafenstraßen-BewohnerInnen gemeinsam mit den mutmaßlichen Dealern. „Es geht uns nicht um Drogenpolitik, sondern darum, die rassistische Flüchtlingspolitik zu thematisieren“, sagte ein Anwohner der taz.

Das brutale Vorgehen gegen die Marginalisierten bezeichnete er als ethnische Säuberung eines Stadtteils. „Was da passiert, ist Terror: Die Sanktionen stehen in keinem Verhältnis zum Tatvergehen.“

Außerdem störe die BewohnerInnen der andauernde Belagerungszustand durch die Polizei. Täglich sind mehrere ZivilpolizistInnen und Uniformierte gegen Drogenkriminalität auf St. Pauli im Einsatz. Mehrmals täglich werden Schwarze auf ihre Personalien kontrolliert, mit Platzverweisen belegt oder auf die Wache gebracht. Häufig kommt es dabei zu Auseinandersetzungen zwischen Polizei und AnwohnerInnen – zuletzt unter Einsatz von Pfefferspray gegen eine Anwohnerin in ihrer Privatwohnung. Der Sprecher der Initiative Balduintreppe sagt, er wolle es nicht hinnehmen, dass seine Tochter täglich brutale Übergriffe auf schwarze Menschen mitansehen müsste.

Für den 18. Juni kündigt die Initiative eine Demo an: Unter dem Motto „Genug ist genug“ wollen sie an den Tod von Jaja D. erinnern, der sich Mitte Februar in der Untersuchungshaftanstalt Hahnöfersand tötete. Der 21-Jährige aus Guinea-Bissau war mit 1,65 Gramm Marihuana auf St. Pauli festgenommen worden. Noch vor seiner Urteilsverkündung nahm er sich nach vier Wochen Haft das Leben.

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12 Kommentare

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  • 1G
    12294 (Profil gelöscht)

    M.E. ein sehr begrüßenswertes Urteil, das seine Wirkung hoffentlich nicht verfehlt.

    • @12294 (Profil gelöscht):

      Einem Urteil, das auf Wirkung aus ist, dem fehlt bereits alles Wesentliche eines unvoreingenommenen Urteils.

  • Ein weiterer klarer Fall von German Blackout.

    • 1G
      12294 (Profil gelöscht)
      @Rainer B.:

      Alle Strafen sollen abschreckende Wirkung haben. Wenn's danach ginge...

      • @12294 (Profil gelöscht):

        Im Prinzip schon, aber gerade deswegen darf eine Strafe auch niemals unverhältnismäßig ausfallen bzw. willkürlich verhängt werden.

        • 1G
          12294 (Profil gelöscht)
          @Rainer B.:

          Na, willkürlich war es ja offenbar nicht - ganz im Gegenteil. Und ob das Urteil unverhältnismäßig ist, darüber kann man sicher streiten. Ich finde nicht, dass es das ist.

  • Bei manchen Urteilen läßt man auch eine versteckte Sichtweise vermuten. Es soll zwar nicht sein, aber die Wahrscheinlichkeit, daß es doch so ist, ist groß.

     

    Was tun Polizisten, die klar erkannt haben, daß jemand ein unverbesserlicher Dealer ist, der es aber trickreich versteht, daß nahezu alles im Zugriffsfall unbeweisbar bleibt? Wie reagiert ein Staatsanwalt, der immer wieder derartige Beschwerden von der Polizei hört? Und wie reagiert ein Richter, der bewußt oder zufällig auch halbprivate Kontakte zu in dieser Weise betroffenen Polizisten und/oder Staatsanwälten hat?

     

    Klar, alle reagieren so, wie es Menschenart ist. Doch Menschenart ist es auch, daß oftmals komplett übersehen wird, daß auch durch Dinge, die vielleicht gut gemeint sind, ein ganzes Rechtssystem auf der Strecke bleiben kann.

    • @wxyz:

      sorry, aber was willst du eigentlich sagen?

  • Klassenjustiz vom aller Feinstein!

  • Die Moderation: Kommentar entfernt.

    • @Chris Mahns:

      0,5 Gramm = c.a 4-5 €. Ganz großer Dealer. Das wird wohl Eigenbedarf gewesen sein, wofür sich normalerweise kein Polizist interessiert. Das ist Rassismus!

  • 7G
    74450 (Profil gelöscht)

    Die Beamt*innen wollen doch nur dafür sorgen, dass der Drogenhandel bei den Hells Angels bleibt. Frei nach dem Motto: Deutsche, kauft nur bei Deutschen!