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Professor klagt gegen Online-LexikonPressefreiheit schützt Wikipedia

Ein Professor aus Tübingen muss es hinnehmen, dass auf Wikipedia persönliche Informationen über ihn stehen. Laut Gericht ist der Artikel durch die Pressefreiheit geschützt.

Nun auch so frei wie die Presse. Bild: dpa

BERLIN dpa | Bei der Veröffentlichung von Artikeln über einzelne Personen ist das Online-Lexikon Wikipedia vom Grundrecht der Pressefreiheit geschützt. Dies entschied jetzt das Landgericht Tübingen und wies damit die Klage eines Akademikers zurück, wie das Technikmagazin heise.de berichtet.

Das Gericht gab dem Kläger zwar Recht, dass die Veröffentlichung des Artikels einen Eingriff in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht darstelle. In der Abwägung unterschiedlicher Rechtsgüter sei aber das Grundrecht auf Pressefreiheit höher zu bewerten. Auch erfülle die Online-Enzyklopädie „das Interesse der Öffentlichkeit an einer ausreichenden Versorgung mit Informationen“.

Der außerordentliche Professor an der Universität Tübingen wandte sich mit seiner Klage insbesondere gegen die Information, dass er Mitglied katholischer Studentenverbindungen sei. Bei der Begründung des Urteils erklärte das Gericht, es gebe „keine Anhaltspunkte, dass der Kläger durch den Beitrag sozial ausgegrenzt oder isoliert zu werden droht“.

Das Gericht berücksichtigte auch, dass der Wikipedia-Artikel nur dann zur Kenntnis genommen werde, wenn sich ein Nutzer aktiv über den Kläger informieren wolle. „Anders als beispielsweise bei einer Zeitungsveröffentlichung ist hier nicht von einer breiten Ausstrahlungswirkung des Beitrages auszugehen“.

In einem weiteren Fall ging es vor dem Landgericht Schweinfurt um einen Wikipedia-Artikel über einen verstorbenen Juristen. Dessen Sohn ging vor Gericht, weil der Artikel falsche Tatsachenbehauptungen unter anderem zur Dauer einer NSDAP-Mitgliedschaft seines Vaters enthalte. Das Gericht wies die Klage ab, der Kläger geht aber in die nächste Instanz, so dass sich 2013 das Oberlandesgericht Bamberg mit dem Fall beschäftigen wird.

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4 Kommentare

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  • A
    absurd

    Es ist doch vollkommen absurd, ein Onlineportal, unter dem Hinz und Kunz anonym (!) jeden unbeweisbaren Mist schreiben können (!) als schützenswertes Rechtssubjekt anzuerkennen. Wenn eine Zeitung Unfug schreibt, habe ich eine namentlich bekannte Redaktion, einen Herausgeber und immer (!) einen Autoren. Bei der Wikipedia habe ich nichts! Allenfalls einen Betreiber, der mir sagen wird, daß halt jeder mitschreiben darf und er die Nutzer nicht alle kennt.

    Was kommt als nächstes? Pressefreiheit für Klowände? Für anonyme Drohbriefe aus ausgeschnittenen Zeitungsbuchstaben?

    Wie, bitte schön, würde ich denn beispielsweise eine Gegendarstellung in einen Wikipediaartikel bekommen? Nur für den Fall einer bewiesenen Falschbehauptung? Klar, die könnte ich selbst reinschreiben. Bis sie jemand löscht. "Editwar" nennen die Wikipedianer das.

    Es ist ja eine Sache, einen annähernd rechtsfreien Raum zu haben. Aber dem dann auch noch Schutz- und Abwehrrechte zuzubilligen, ist lächerlich!

  • A
    ajki

    Es dürfte sich um Prof. (apl.) Dr. Matthias Asche handeln.

  • MN
    Mein Name

    Wenn es dem Professor peinlich ist, dort Mitglied zu sein, warum tritt er dann nicht aus und distanziert sich? Wozu man nicht öffentlich stehen kann, damit sollte man gar nichts zu tun haben (frei nach Immanuel Kant, Zum ewigen Frieden).

     

    Wiki-Blog über den Fall:

    http://blog.wikimedia.org/2012/12/04/two-german-courts-rule-in-favor-of-free-knowledge-movement/

  • V
    viccy

    Um wen geht es??? Wer es weiß, bitte sagen :-)