Problematisches Prostitutionsschutzgesetz: Zweifelhafte Hilfe für Sexarbeiterinnen
Das neue Prostitutionsgesetz verzögert sich, weil Union und SPD über die Zielgruppe streiten. Hilft es gegen Menschenhändler – oder gerade nicht?
Die SPD besteht auf einer klaren Trennung legaler Prostitution von illegalem Menschenhandel. Marcus Weinberg, frauenpolitischer Sprecher der Union, sagt dagegen, das Gesetz ziele auf die Opfer von Zwangsprostitution. ExpertInnen wiederum befürchten, dass es die Lage gerade dieser Gruppe sogar noch erschweren könnte.
Laut dem geplanten Gesetz sollen SexarbeiterInnen sich bei den Behörden anmelden und an Gesundheitsberatungen teilnehmen. Die CDU besteht auf die Einigung im alten Entwurf, wonach die Anmeldung an jedem Arbeitsort neu ausgestellt werden und die Beratung jedes Jahr, bei unter 21-Jährigen jedes halbe Jahr erfolgen soll. Der jüngste ReferentInnenentwurf des Familienministeriums unter Manuela Schwesig (SPD) sieht dagegen eine bundesweit gültige Anmeldung und eine Beratung alle vier beziehungsweise zwei Jahre vor.
In Fachberatungsstellen gibt es grundlegende Bedenken. Andrea Hitzke ist Leiterin der Dortmunder Mitternachtsmission, einer Beratungsstelle für SexarbeiterInnen und Opfer von Menschenhandel. Sie zweifelt daran, dass BehördenmitarbeiterInnen bei einem kurzen Gespräch herausfinden könnten, ob es sich um einen Fall von Zwangsprostitution handelt. „Die Frauen werden sich bei einer solchen Zwangsberatung selten bis gar nicht anvertrauen“, erklärt Hitzke. Dafür sei viel Vertrauen notwendig. Selbst bei ihnen in den Beratungsstellen würden sich viele Opfer erst nach Monaten offenbaren.
Wenig hilfreich, um Ausbeutung aufzudecken
Es besteht also die Gefahr, dass auch Opfer von Menschenhandel eine Anmeldebescheinigung ausgestellt bekommen. So müssen sich in Österreich SexarbeiterInnen bereits seit Jahren bei der Polizei anmelden und dann jede Woche einer Gesundheitsuntersuchung unterziehen. Die Anmeldung sei wenig hilfreich, um Ausbeutung aufzudecken, sagt Christian Knappig. Er ist Vorstandsvorsitzender der Plattform Sexworker.at und leitet ein Notruftelefon für Sexarbeiterinnen. „Ich persönlich kenne keinen einzigen Fall, in dem ein Ausbeutungsopfer nicht angemeldet war.“
Besonders schwierig ist die Situation für Frauen, die nicht legal in Deutschland sind. Diese könnten sich gar nicht anmelden, sagt Naile Tanış, Geschäftsführerin des Bundesweiten Koordinierungskreises gegen Menschenhandel (KOK). „Diese Gruppe ist schon jetzt besonders vulnerabel. Die fehlende Anmeldung macht sie noch erpressbarer und könnte ihre Angst, sich an Beratungsstellen oder Behörden zu wenden, noch verstärken.“
Tanış und Hitzke ist es wichtig, zwischen Prostitution und Menschenhandel zu unterscheiden. Wichtig sei ein Gesetz, das auf die Regulierung der Sexarbeit zielt und die Situation der Prostituierten verbessert, sagt Tanış. Im Bereich Menschenhandel gebe es aber noch viele andere Fragen, die berücksichtigt werden müssten – vor allem bei den Opferrechten.
Wer keinen Aufenthaltstitel hat, ist nicht nur von der Anmeldung ausgeschlossen – im Fall von Menschenhandel ist es auch schwierig für die Opfer, sich Hilfe bei der Polizei zu holen. Denn bisher ist das Aufenthaltsrecht bei Betroffenen aus Drittstaaten an ihre Bereitschaft geknüpft, mit den Behörden zusammenzuarbeiten. Doch viele Betroffene sagen nicht gegen die TäterInnen aus – aus Angst um sich selbst oder um ihre Angehörigen. „Hier müssen Änderungen her, die einen Aufenthalt aus humanitären Gründen ermöglichen“, sagt Tanış. Gleichzeitig müsse die Finanzierung der spezialisierten Beratungsstellen langfristig abgesichert werden. Denn diese seien es, die den Betroffenen den anonymen und niedrigschwelligen Zugang zu Beratungsangeboten ermöglichten.
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