Privatsphäre von Flüchtlingen: Ratsfrauen auf Kontrollgang

Vier CDU-Politikerinnen haben in Hannover unangemeldet eine Flüchtlingsunterkunft inspiziert und eine Debatte über Privatsphäre ausgelöst.

Flur in einer Unterkunft: privat oder nicht? Darüber streitet der Stadtrat in Hannover Bild: dpa

HAMBURG taz | Sie gingen durch Flure und Küchen einer Flüchtlingsunterkunft, begutachteten Rauchmelder und sollen, so teilte die Stadt Hannover jedenfalls mit, Fotos gemacht haben. Vier CDU-Ratsfrauen lösten mit ihrem unangemeldeten Besuch der Unterkunft in der Zweibrückener Straße in Hannover-Kirchrode eine Diskussion über den schmalen Grad zwischen dem Recht der Abgeordneten, sich zu informieren, und dem Schutz der Privatsphäre von Flüchtlingen aus.

Der Grüne Patrick Drenske sagte der Neuen Presse gar, es sei sinnvoller, sich in Flüchtlingsnetzwerken zu engagieren, statt „wie Godzilla durch Unterkünfte zu rennen“.

Georgia Jeschke war bei dem Besuch am 6. März dabei und versteht die Aufregung im Stadtrat nicht. Ein Unterstützerkreis vor Ort habe sich über Chaos bei den Möbelspenden und häufige Feuerwehreinsätze beklagt – die Rauchmelder im Gebäude lösten seit 2014 rund 30 Fehlalarme aus.

Daher wollte sie die Unterkunft kontrollieren. Ihr Mandat berechtige sie dazu, städtische Einrichtungen jederzeit zu betreten, sagt Jeschke. Sie habe versucht, bei der Stadtverwaltung einen Termin für die Besichtung zu bekommen, aber das wäre erst Monate später möglich gewesen. Darum zogen die vier CDU-Politikerinnen auf eigene Faust los.

Eine allgemeingültige Antwort darauf, wer wann in eine Flüchtlingsunterkunft hinein darf, gibt es nicht. Klar ist, dass die Betreiber das Hausrecht haben. Da es private und kommunale sowie Einrichtungen der Länder gibt, variieren auch die jeweiligen Vorgaben:

Ratsmitglieder haben grundsätzlich das Recht, sich über die Zustände in städtischen Einrichtungen zu informieren.

Die Privatsphäre der Bewohner der Unterkunft muss dabei jedoch geschützt und die alltäglichen Abläufe vor Ort müssen berücksichtigt werden.

In Hannover ist es aus diesem Grund eigentlich erforderlich, sich vor einem Besuch anzumelden.

Die Flüchtlinge haben das Recht, Besuch zu empfangen.

In dem ehemaligen Pflegeheim leben derzeit rund 140 Flüchtlinge. Die Eingangstür der Unterkunft war an jenem 6. März unverschlossen. „Wir konnten einfach reingehen“, sagt Jeschke. Die Politikerinnen suchten nach dem Hausmeister, zeigten ihre Ausweise und besichtigten mit ihm die Gemeinschaftsräume.

„Wir waren in keinem Privatzimmer“, betont sie. „Es geht mich nichts an, wie jemand dort lebt.“ Nachdem sie sich die Rauchmelder angesehen hätten, seien sie wieder gegangen – ohne Fotos in der Unterkunft gemacht zu haben. Nur vor dem Haus schoss die kleine CDU-Truppe ein privates Erinnerungsfoto.

Den migrationspolitischen Sprecher der SPD-Fraktion, Lars Kelich, stört einiges an dieser Version der Geschichte. „Was hat eine Kommunalpolitikerin mit einem technischen Defekt der Rauchmelder zu tun?“, fragt er. Der Vorfall zeige, dass den CDU-Frauen die Privatsphäre der dort lebenden Menschen egal sei. „Sie sehen eine unterschiedliche Wertigkeit zwischen der einheimischen Bevölkerung und Flüchtlingen“, sagt er und fordert eine Entschuldigung.

Rückendeckung bekommen Jeschke und ihre Kolleginnen vom niedersächsischen Flüchtlingsrat. „Wenn keine Privaträume betreten wurden, halte ich das nicht für falsch“, sagt Geschäftsführer Kai Weber. Es sei sogar im Interesse der Flüchtlinge, wenn Politiker die Einrichtungen besuchen könnten – auch unangemeldet.

Denn das sei eine Möglichkeit, private Betreiber wie in diesem Fall die Firma Fair Facility Management aus Isernhagen zu kontrollieren und zu sehen, ob gesetzliche Standards eingehalten werden.

Die Stadt Hannover pocht trotzdem auf eine frühzeitige Anmeldung. Die Besucher wirbelten sonst den Tagesablauf von Flüchtlingen und Betreuern durcheinander, sagt Stadtsprecher Alexis Demos.

In dem konkreten Fall hätten die CDU-Politikerinnen mehrere vorgeschlagene Besichtigungstermine abgelehnt. Strafanzeige stellen will die Stadt aber nicht. „Grundsätzlich haben Ratsmitglieder das Recht, sich über die Zustände in städtischen Einrichtungen zu informieren“, sagt er. Auch die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt ohne Anzeige nicht wegen Hausfriedensbruchs.

Jeschke hat ihr Besuch nachdenklich gestimmt. „Es ist leichtsinnig, eine Massenunterkunft unbewacht zu lassen“, sagt sie. Menschen mit bösen Absichten könnten hineinspazieren – oder eben CDU-Ratsfrauen.

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