Presserat rügt taz: „Verstoß gegen Sorgfaltspflicht“

Der Presserat hat taz.de für die versehentliche, vorzeitige Veröffentlichung eines Nachrufs auf den verstorbenen emeritierten Papst Benedikt XVI. gerügt.

Der verstorbene Papst Benedikt XVI Foto: ap

BERLIN taz | Der Presserat hat taz.de „für die frühzeitige Veröffentlichung eines Nachrufs auf den verstorbenen emeritierten Papst Benedikt XVI.“ gerügt. „Die Redaktion hatte den Nachruf bereits vor dessen Tod online gestellt. Der Presserat sah in der Tatsache, dass die Redaktion einen noch Lebenden für tot erklärt, einen schweren Sorgfaltspflichtverstoß nach Ziffer 2 des Pressekodex – auch wenn es sich offenbar um ein redaktionelles Versehen handelte und der Artikel zügig gelöscht wurde“, heißt in einer Mitteilung des Presserates.

Der Deutsche Presserat ist die Freiwillige Selbstkontrolle der Printmedien und deren Online-Auftritte in Deutschland. Anhand von Beschwerden überprüft er die Einhaltung ethischer Regeln im Journalismus, die im Pressekodex festgehalten sind. Der Presserat hat die Aufgabe, das Ansehen der deutschen Presse zu wahren und gleichzeitig die Pressefreiheit zu schützen.

Im Pressekodex heißt es: „Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben.“

Weil der Tod des Papstes absehbar war, hatte die taz einen Nachruf auf Benedikt XVI. vorbereitet. Dieser war irrtümlich am 30. Dezember 2022 auf taz.de publiziert worden. Bereits nach wenigen Minuten war der Text wieder offline genommen worden. Er wurde einen Tag später erneut publiziert, nachdem der Papst tatsächlich verstorben war.

Der Presserat hat bei seiner Sitzung vom 21. bis 23. März insgesamt 17 Rügen ausgesprochen.

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