Präsidentenwahl in Usbekistan: Durchmarsch nach Plan
Der usbekische Staatschef Mirziyoyew hat einen erwartbaren Wahlsieg eingefahren. Hoffnungen auf einen demokratischen Wandel haben sich damit zerschlagen.
F ür den usbekischen Staatschef Shavkat Mirziyoyew läuft alles nach Plan, auch der zweite Teil der Choreografie für den Durchmarsch des 65-Jährigen hat funktioniert: 87 Prozent bei der Präsidentenwahl am Sonntag – das toppt sogar noch sein Ergebnis von 2021, als es „nur“ 80 Prozent waren. Dank des Verfassungsreferendums vom vergangenem April ist der Machterhalt für die kommenden sieben Jahre gesichert. Ihnen könnte 2030 auch noch eine zweite Amtszeit folgen.
Ist das also das „neue Usbekistan“ – ein Mantra, mit dem Mirziyoyew zu Hause, aber auch im Ausland für seinen Kurs wirbt und sich als Reformer aufspielt? Mitnichten! Seine drei Gegenkandidat*innen waren reine Staffage: den Usbek*innen komplett unbekannt und allesamt regimetreu bis ins Mark. Das war wohl auch der Grund dafür, dass von einem Wahlkampf keine Rede sein konnte. Ein Kandidat, der so etwas wie eine oppositionelle Alternative hätte sein können, durfte nicht antreten, weil seiner Partei die Registrierung verweigert worden war.
Doch in dem zentralasiatischen Land liegt, nach wie vor, nicht nur bei Wahlen einiges im Argen. So listete die Nichtregierungsorganisation „Usbekisches Forum“ unlängst zehn Fälle von Blogger*innen, Journalist*innen und Social-Media-Aktivist*innen auf, die Bedrohungen und strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt waren. Einige von ihnen sind derzeit in Haft.
Die Berufung von Daulet Tazhimuratow wurde Anfang Juni von einem Gericht abgelehnt. Der Blogger und Anwalt war wegen Beteiligung an Protesten mit mindestens 21 Toten in der autonomen Republik Karakalpakstan zu 16 Jahren Haft verurteilt worden. Vorwürfen, Tazhimuratow sei in Untersuchungshaft misshandelt und gefoltert worden, wurde ebenso wenig nachgegangen wie der Rolle von Sicherheitskräften bei der Niederschlagung der Proteste.
Die desolate Lage in Sachen Menschenrechte muss auch die EU zur Kenntnis nehmen. Erst im vergangenen Jahr hatte Brüssel mit Taschkent ein erweitertes Partnerschafts– und Kooperationsabkommen abgeschlossen. Dieses sieht auch eine Zusammenarbeit bei demokratischen Reformen, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten vor. In Usbekistan mit Nachdruck auf die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu drängen – nur das darf Richtschnur des Handelns der EU sein. Die Instrumente dafür hat Brüssel, sie müssen aber auch genutzt werden.
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