Potsdam-Attacke: Freisprüche im Ermyas-Prozess
Ein Jahr nach dem Angriff auf Ermyas M. sind die Angeklagten freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft geht jedoch von einer Tatbeteiligung des Hauptbeschuldigten aus.
POTSDAM taz/dpa Im Prozess um die lebensgefährliche Attacke auf den dunkelhäutigen Ermyas M. in Potsdam sind beide Angeklagten freigesprochen worden. Mit seinem Urteil folgte das Potsdamer Landgericht am Freitag den Anträgen von Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage. Den 30 und 32 Jahre alten Angeklagten war gefährliche Körperverletzung beziehungsweise unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen worden.
Der Deutsch-Äthiopier Ermyas M. war am Ostersonntag 2006 an einer Potsdamer Haltestelle durch einen Faustschlag niedergestreckt worden. Der Fall hatte vor der Fußball-Weltmeisterschaft in Deutschland bundesweit für Schlagzeilen gesorgt.
Am 19. Prozesstag am Mittwoch hatten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Nebenklage in ihren Plädoyers betont, dass sie nach wie vor von einer Tatbeteiligung des Hauptbeschuldigten Björn L. ausgehen. Doch die Beweise reichten nicht für eine Verurteilung aus. Das Opfer kann sich an die Tat nicht erinnern. Die Bundesanwaltschaft war damals zunächst von einem rassistisch motivierten Mordversuch ausgegangen. Später gab sie den Fall aber an die Potsdamer Staatsanwaltschaft ab.
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