Polnisches Gesetz der rechten PiS Partei: EU interveniert gegen Gesetz
Die EU-Kommission geht gegen Polen wegen eines neuen Gesetzes der Regierungspartei PiS vor. Das Gesetz behindere laut Kritikern die Opposition.
afp/dpa | Die EU-Kommission geht gegen Polen wegen eines neuen Gesetzes der nationalkonservativen Regierung vor, das die Opposition behindern könnte. EU-Vizekommissionspräsident Valdis Dombrovskis sagte am Mittwoch in Brüssel, die Behörde habe ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der umstrittenen Untersuchungskommission zu „russischer Einflussnahme“ eingeleitet. Kritiker sehen hinter der Einrichtung der Kommission den Versuch der Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS), Oppositionsführer Donald Tusk vor der Parlamentswahl im Herbst politisch auszuschalten.
Der Liberalkonservative Tusk war von 2007 bis 2014 polnischer Regierungschef und später Ratspräsident der EU. Die PiS-Regierung wirft ihm vor, unvorteilhafte Gasverträge mit Russland geschlossen zu haben. Tusk gilt als größter politischer Gegner von PiS-Chef Jaroslaw Kaczynski.
Die PiS hatte die gesetzliche Grundlage für die Untersuchungskommission Ende Mai gebilligt. Das neunköpfige Gremium soll ohne richterliche Basis darüber urteilen, ob Menschen in Polen zwischen 2007 und 2022 „russischer Einflussnahme“ erlegen sind. Im Fall einer Verurteilung droht den Betroffenen eine zehnjährige Sperre von öffentlichen Ämtern. Neben der EU-Kommission hatten sich auch die Bundesregierung und die USA besorgt geäußert.
Polen hat zwei Monate Zeit, um zu reagieren
Am Ende eines sogenannten Vertragsverletzungsverfahrens kann eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und eine Geldbuße stehen. Am Donnerstag will die EU-Kommission einen Brief mit den Vorwürfen an Polen schicken, Warschau hat dann zwei Monate Zeit, darauf zu reagieren.
In der ursprünglichen Form sah das Gesetz vor, dass die neunköpfige Untersuchungskommission Strafen und ein Amtsverbot von bis zu zehn Jahren verhängen darf. Nach heftiger Kritik der EU und der USA hatte Präsident Andrzej Duda aber bereits Änderungen vorgeschlagen. In der neuen Fassung soll das Gremium nun lediglich feststellen, „dass eine Person, die unter russischem Einfluss gehandelt hat, eine ordnungsgemäße Erfüllung des öffentlichen Interesses nicht gewährleisten kann“.
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