Polizeiliche Videoüberwachung: Drohnen umkreisen Fußballfans
In Niedersachsen weitet die Polizei Überwachungseinsätze aus – vor allem ums Stadion.
Freiheitsfoo hält das für problematisch: Immerhin sieht das niedersächsische Polizeigesetz vor, dass Videoüberwachungen nur offen und mit entsprechender Kennzeichnung erfolgen dürfen. Bei den Fußballspielen dürften die meisten Besucher aber kaum mitbekommen haben, dass sie ausgespäht werden.
Die Drohne kreist nach Angaben der Polizei in 30 bis 40 Meter Höhe – von unten ist sie damit kaum als polizeiliche Maßnahme zu erkennen. Eine Kennzeichnung tragen lediglich der Drohnenpilot, der in Hannover aber wohl meist auf dem Dach des Landeskriminalamtes in unmittelbarer Nachbarschaft zum Stadion steht, und einer der Polizeiwagen, an dem ein Schild mit dem Hinweis „Polizei – Drohneneinsatz“ klebt.
Sind politische Versammlungen als nächstes dran?
In Baden-Württemberg hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen dies in einem ähnlichen Fall als unzureichend gerügt. Für problematisch halten das die Bürgerrechtsaktivisten auch deshalb, weil die Überwachung von Fußballfans möglicherweise nur der Anfang ist: Sie befürchten, dass die Drohnen auch bei politischen Versammlungen zum Einsatz kommen könnten, die eigentlich einem besonderen Schutz unterliegen.
Darum hatte es bereits 2010 bei Castor-Transporten im Wendland und 2012 bei Demonstrationen gegen Nazis in Bad Nenndorf Streit gegeben. Die Polizeidirektion Braunschweig erklärte zudem auf Nachfragen von Freiheitsfoo, sie habe im Zusammenhang mit dem AfD-Landesparteitag 2021 eine Drohne eingesetzt.
In früheren Fällen hatte das Innenministerium stets betont, die Drohneneinsätze seien lediglich im Vorfeld erfolgt, um sich einen Überblick über das Gelände zu verschaffen. Es gab auch bekannt, dass die Anschaffung von 12 weiteren Drohnen für alle Polizeidirektionen des Landes geplant ist.
Damit sollen vor allem Tat- und Unfallorte vermessen und dokumentiert, Vermisste gesucht, Durchsuchungen und Evakuierungen vorbereitet werden. Ein Einsatz bei Versammlungen sei ausdrücklich nicht vorgesehen. Außer bei Fußballfans.
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