Polizei lässt Hausbesetzer zahlen: Rätselraten um Kettensägen

Das Oberlandesgericht hat verhandelt, ob Hausbesetzer einem Spekulanten Schadenersatz für eine Haustür zahlen müssen – die von der Polizei zerstört wurde.

Besetzt und noch am selben Abend von der Polizei brachial geräumt: das „Geisterhaus“ in der Juliusstraße Ecke Schulterblatt. Foto: Hendrik Doose

HAMBURG taz | Es ist kein Joke: Mehr als fünf Jahre nach der Hausbesetzung des sogenannten Geisterhauses in der Juliusstraße 40 beschäftigt eine von der Polizei bei der Räumung geknackte Eingangshaustür noch immer die Justiz. Eigentlich wollte die Richterin am Oberlandesgericht, Annette Pflaum, die Berufung der sieben HausbesetzerInnen im schriftlichen Verfahren zurückweisen. Die waren vom Landgericht in einem Zivilprozess zu 8.564,61 Euro Schadensersatz für die edle Mahagoni-Haustür verurteilt worden. Am Montag kam es nun doch zu einer kurzen und lebhaften mündlichen Verhandlung.

Ausgerechnet der starrsinnige Spekulant Ernst-August Landschulze, der das Haus seit neun Jahren leer stehen lässt, möchte die HausbesetzerInnen für eine Maßanfertigung einer neuen Tür in Regress nehmen lassen. Die Gesamtkosten des Rechtsstreits belaufen sich inzwischen mit Gerichts- und Anwaltskosten auf 12.000 Euro.

Richterin Pflaum bezieht sich bei ihrer Pro-Landschulze Haltung auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshof, der 1974 HausbesetzerInnen für den bei einer kollektiven Aktion entstandenen Sachschaden „gesamtschuldnerisch“ unabhängig vom Tatbeitrag in Haftung genommen hatte.

„Wir teilen ihre Rechtsauffassung nicht“, erwiderte Hausbesetzer-Anwalt Martin Klingner Richterin Pflaum. Denn der Fall in der Juliusstraße sei komplizierter. Landschulzes Anwalt habe nie nachgewiesen, „dass die Tür komplett zerstört wurde, wie es das Landgericht zur Grundlage gemacht hat“, ergänzte dessen Kollege Hendrik Schulze. „Die Beweisaufnahme vor dem Landgericht ist sehr ungewöhnlich abgelaufen“, sagte Schulze.

Die Juliusstraße 40 wurde am 16. Oktober 2010 von einer Gruppe AktivistInnen besetzt und am Abend mit Brachialgewalt von der Polizei geräumt. Sieben BesetzerInnen wurden festgenommen.

Gekauft hatte das Gebäude 2003 der Spekulant Ernst-August Landschulze, der das Haus bis auf eine Wohnung entmietete und die im Krieg zerstörte zweite Haushälfte wieder aufbaute.

Die Strafverfahren wegen Hausfriedensbruchs endeten im November 2011 mit Geldstrafen.

Leer steht das Haus noch immer. Bußgelder nach dem Wohnraumschutzgesetz umgeht Landschulze durch gelegentliche Scheinsanierungsarbeiten.

Denn anfangs bemängelte das Landgericht selbst, Landschulzes Anwalt habe nicht belegt, dass die Tür bei der polizeilichen Räumung durch den Einsatz von Kettensägen und einem Rammbock tatsächlich völlig zerstört worden sei. Es hatte sich mit dem Vorhalt der Anwälte auseinanderzusetzen, ob nicht die Polizei für den Schaden aufkommen müsse, da sie auch mit milderen Mittel in das Haus hätte hinein kommen können. Denn die Besetzer seien nicht kausal für die Schäden verantwortlich, so dass kein „Zurechnungszusammenhang“ konstruiert werden könne.

Nach einer Umbesetzung der Kammer war das Landgericht dann plötzlich doch von einem „Totalschaden“ ausgegangen. „Es ist nicht nachvollziehbar, wie der Sinneswandel zustande gekommen ist“, monierte Schulze. „Das besondere an diesen Verfahren ist, dass in keiner Weise – auch nicht nur im Ansatz – die Art der Zerstörung geklärt worden ist“, kritisiert Klingner.

Denn die 25 Polizeizeugen, die zum Räumungs-Prozedere schriftlich vom Gericht gehört worden waren, hätten allesamt vom Einsatz von Kettensägen und Rammböcken nichts berichtet. Schaden und Schadenshergang sei in keiner Weise geklärt worden, was für einen Zivilprozess – der eher die Züge eines Amtsermittlungsverfahren angenommen habe – ungewöhnlich sei.

Denn die Beweislast läge eigentlich beim Kläger, also bei Landschulze. „Bei jedem Verkehrsunfall muss ich das kaputte Auto vorzeigen, um Schadensersatz zu bekommen“, sagte Schulze und legte ein aktuelles Foto von der Haustür der Juliusstraße 40 vor. Die Aufnahme belegt, dass die Mahagoni-Tür nie repariert worden ist.

Richterin Pflaum sicherte zu, noch mal in sich zu gehen. Ihr Urteil will sie am 23. Dezember verkünden. Wenn die Beschwerde nicht zurückgewiesen wird, müsste Pflaum Landschulze mit einem Beweisbeschluss dazu verdonnern, den Totalschaden der Mahagoni-Tür zu belegen.

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