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Polizei gründet ErmittlungsgruppeMeineid-Verdacht im Högel-Prozess

Zeug*innen im Prozess gegen Niels Högel hatten auffällig große Erinnerungslücken. Jetzt wird wegen möglicher Falschaussagen ermittelt.

Äußert immer wieder Zweifel an den Aussagen von Zeug*innen: Richter Sebastian Bührmann. Foto: dpa

HAMBURG taz | „Mir fällt auf, dass Sie in diesem Punkt nicht viel wissen“, sagte Richter Sebastian Bührmann zu dem Zeugen. „Ich kann das so nicht glauben.“ Im Prozess gegen den ehemaligen Krankenpfleger Niels Högel fielen einige Zeug*innen durch große Erinnerungslücken auf. Immer wieder äußerte Bührmann Zweifel daran, immer wieder vereidigte er deshalb Zeug*innen.

Die Oldenburger Staatsanwaltschaft leitete mittlerweile acht Verfahren wegen Meineids und eines wegen uneidlicher Falschaussage ein, wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft Martin Koziolek der taz bestätigt. Die Ermittlungen zu den Vorwürfen hat jetzt eine eigene Ermittlungsgruppe der Polizei übernommen. Das berichtete zuerst die Nordwest Zeitung. Alle Verdächtigen hatten am Klinikum Oldenburg mit Högel zusammengearbeitet. Im Falle einer Verurteilung drohen ihnen Haftstrafen.

Seit Oktober 2018 muss sich Högel wegen 100-fachen Mordes vor Gericht verantworten. Er soll ihm anvertrauten Menschen nicht angeordnete Kreislaufmedikamente gespritzt haben, um sich bei den Reanimationen profilieren zu können. Högel soll seine Taten Anfang der 2000er begangen haben, 2005 wurde er auf frischer Tat ertappt. Das Ausmaß der Mordserie kam erst 2015 ans Licht.

Seitdem stehen die Fragen im Raum: Hat wirklich niemand etwas mitbekommen? Oder gab es schon früher einen Verdacht? Wer hat geschwiegen und sich damit vielleicht sogar mitschuldig gemacht?

In Widersprüche verwickelt

Schon die Ermittler*innen schilderten vor Gericht den Eindruck, frühere Kolleg*innen Högels aus Oldenburg hätten in ihren polizeilichen Vernehmungen nicht die Wahrheit gesagt oder Informationen zurückgehalten. Und obwohl es im laufenden Prozess eigentlich um Högels Taten geht, rückten einige Zeug*innen durch Widersprüche und auffällige Erinnerungslücken immer wieder ins Zentrum der Aufmerksamkeit.

Der Prozess gegen den „Todespfleger“

Seit Ende Oktober 2018 steht der ehemalige Krankenpfleger Niels Högel vor dem Oldenburger Landgericht. Ihm wird 100-facher Mord vorgeworfen. Die Taten soll er zwischen 2000 und 2005 im Klinikum Oldenburg und in Delmenhorst begangen haben.

Wegen sechs Fällen verbüßt Högel bereits eine lebenslange Haftstrafe.

Högel gestand in seiner vier Tage dauernden Aussage 43 Morde, fünf stritt er ab, an die übrigen Taten will er sich nicht erinnern können, schloss aber nicht aus, sie begangen zu haben.

126 Opferangehörige haben sich dem Verfahren angeschlossen. Wegen der vielen Prozessbeteiligten und des großen öffentlichen Interesses wurde der Gerichtssaal in die Weser-Ems-Halle verlegt.

Da war beispielsweise der stellvertretende Leiter der Station, auf der Högel in Oldenburg tötete. Er sagte im Januar aus, nichts von Högels Taten mitbekommen zu haben. Ein anderer Zeuge hatte ausgesagt, Verdachtsmomente seien an den leitenden Pfleger herangetragen worden. „Ich weiß davon nichts, das kann ich beim besten Willen nicht erinnern“, sagte der stellvertretende Stationsleiter dazu vor Gericht.

Jetzt ermittelt die Ermittlungsgruppe „Kardio 2“ gegen ihn und acht weitere Zeug*innen. Die Leitung der Gruppe hat Arne Schmidt übernommen. Er verantwortete auch schon die Arbeit der Sonderkommission „Kardio“, die drei Jahre lang ermittelt hatte, um alle Morde Högels aufzudecken.

Wie viele Beamt*innen mit den neuen Ermittlungen betraut sind, wollte die Polizei am Donnerstag nicht sagen. Staatsanwaltschaftssprecher Koziolek sagte zur taz, es seien Beamt*innen betraut, die Kenntnisse in dem Fall Högel hätten. Ihre Arbeit sei sehr kleinteilig und mühsam. Denn sie müssten einen Aktenberg durcharbeiten und verschiedene Zeug*innenaussagen miteinander abgleichen, so Koziolek.

Das dürften zum einen Aussagen sein, die bei der Polizei und vor Gericht gemacht wurden. Einige Oldenburger*innen waren aber auch gegenüber des Oldenburger Klinikchefs sehr redselig – er versprach ihnen damals Vertraulichkeit. Mittlerweile übergab er seine Gesprächsprotokolle aber der Polizei, und die dürften einige Zeug*innen in ihren Meineidverfahren belasten.

Klinik stellt Mitarbeiter frei

Dass nun ermittelt wird, bedeute aber noch nicht, dass es auch wirklich zu Anklagen komme, sagt Koziolek. Es gelte die Unschuldsvermutung. Grundsätzlich sei es auch einfacher, eine Falschaussage zu entlarven, als nachzuweisen, dass jemand sich zwar erinnert habe, aber seine Erinnerungen nicht preisgab. Einzig die Aussage von Richter Bührmann, er halte gewisse Aussagen für falsch, reiche nicht für eine Anklage. Wann die Ermittlungen abgeschlossen werden könnten, sei nicht absehbar, so Koziolek.

Das Klinikum Oldenburg hatte schon Anfang Januar auf erste Meineidverfahren reagiert und den stellvertretenden Stationsleiter sowie einen weiteren Mitarbeiter bis zum Abschluss der Ermittlungen freigestellt. Eine mögliche Falschaussage torpediere die Bemühungen um schonungslose, lückenlose Aufklärung und könne nicht toleriert werden, hieß es damals von der Klinik.

Der Fall Högel wird die Gerichte in jedem Fall weiterhin beschäftigen. Ehemalige Kolleg*innen aus Delmenhorst werden sich wegen Totschlags durch Unterlassen vor Gericht verantworten müssen. Sie sollen von Högels Taten gewusst haben, aber nicht eingeschritten sein. Wegen des gleichen Vorwurfs wird auch gegen Mitarbeiter*innen aus Oldenburg ermittelt.

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1 Kommentar

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  • Es mutet seltsam an, Richter Sebastian Bührmann stochert zu recht in Zeugenaussagen, mutmaßt, dass diese bemerkenswert wenig ergeben, ohne bisher auf den Trichter zu gelangen, dass es hier um Arbeitsrecht gehen könnte, sprich Geschäftsmodelle von Kliniken mit systemisch prekärem Zuschnitt, Eigendynamik zur Erwirtschaftung von Rendite, die privatwirtschaftlich auf personellen, apparativen Umsatz angewiesen bleibt, zu denen sich Arbeitnehmer tunlichst nicht einlassen, wenn sie arbeitsrechtlich nicht Gefahren für ihren Arbeitsplatz auslösen wollen, sprich vom Arbeitgeber zu Stillschweigen vergattert wurden.



    Eigentlich gehören diese Geschäftsmodelle von Klinikbetreibern, samt Ausbildungs Curricula für medizinisches, pflegendes Personal und diese selber auf die Anklagebank, die kaufmännisch frohlocken, wenn durch außerordentliche Ereignisse wie Re-Animation, Intensivmedizin, gesteigert personellen, apparativen Umsatz bei hohem Verbrauch teurer Pharmaka bringt, dazu Case Management für Weiterbildung medizinischen, pflegenden Personal in Ausbildung schafft.

    Da 1953 Unternehmensstrafrecht in Deutschland auf Anraten Deutschen Juristentages durch Adenauer Regierung bis heute suspendiert bleibt, s. Dieselgate Skandal, bleiben solche Gerichtsverfahren aus.

    Dass Pfleger Niels Högel anfänglich unauffällig klinischen Umsatz bringt, dies kaufmännisch zunächst unbefangen positiv registriert wird, Kollege Högel zu loben, zu preisen für seinen re-animierenden Einsatz, um in Stillschweigen zu verfallen, wenn es aufgrund Högels Drang mach kollegialer Anerkennung, Machtstreben über Leben und Tod von Pflege Patienten, bei bemerkenswert ungewohnlichen Umsatzsteigerungen im Vergleich mit anderen Kliniken bleibt, bis das selbst die Geschäftsleitung aus Image Gründen beunruhigt, Kollege Högel doch lieber per Auflösungsvertrag, mit Abfindung und guten Worten, Empfehlungen für weiteren Berufsweg verabschiedet wird? Hier geht es auch um Organisationsverschulden, fehlendes Controlling.