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Polizei erschießt Mann in BerlinAngreifer war polizeibekannt

In Spandau hat ein Polizeibeamter einen Mann erschossen. Der mutmaßliche Islamist hatte zuvor eine Polizistin mit einem Messer angegriffen.

Dirk Feuerberg (Generalstaatsanwaltschaft), Michael von Hagen (Oberstaatsanwalt) und Andreas Maaß (Leiter der Mordkommissionen) bei der Pressekonferenz am Donnerstag (v.r.) Foto: dpa

BERLIN taz | Ein Mann ist tot, eine Polizistin schwer verletzt. Dies geschah am Donnerstagmorgen in Spandau. Nach ersten Angaben handelt es sich bei dem Toten um einen irakischen Staatsbürger, der wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Beteiligung an einem Mordkomplott vorbestraft war.

Laut Polizei hatte er die Beamtin mit einem Messer an Hals und Schulter verletzt. Deren Kollege habe daraufhin mehrere Schüsse auf den Mann abgegeben. Der 41-jährige Angreifer starb an den Schussverletzungen. Die 44-jährige Polizistin erlitt eine Schussverletzung im Hüftbereich, schwebt aber nicht Lebensgefahr.

Kurz vor zehn Uhr waren mehrere Notrufe von Passanten bei der Polizei eingegangen: An der Ecke Heerstraße/Pichelsdorfer Straße in Spandau bedrohe ein Mann Menschen mit einem Messer. Vier Funkwagen setzten sich daraufhin in Bewegung. Die später verletzte Beamtin und ihr Kollege, der spätere Schütze, waren als erste vor Ort. Zunächst hatte es geheißen, die Polizistin sei aufgrund von Schnittverletzungen im Bauchraum mit einem Hubschrauber ins Krankenhaus gebracht worden.

Am späten Donnerstagnachmittag traten Vertreter von Generalstaatsanwaltschaft, Staatsanwaltschaft, Staatsschutz und der Mordkommission der Polizei dann gemeinsam vor die Presse – ein Beleg dafür, wie ernst die Ermittlungsbehörden den Fall nehmen. Oberstaatsanwalt Dirk Feuerberg zufolge war der getötete Iraker 2008 vom Oberlandesgericht Stuttgart zu acht Jahren Haft verurteilt worden.

Fußfessel entfernt

Er soll 2004 zusammen mit einem Komplizen einen Mordanschlag auf den damaligen irakischen Ministerpräsidenten Ijad Alawi während eines Berlin-Besuchs des Politikers geplant haben. Außerdem wurde ihm die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen.

Seine Haftstrafe hatte der Iraker zum Schluss in Berlin verbüßt. Nach seiner Entlassung habe er unter Führungsaufsicht gestanden und eine elektronische Fußfessel getragen, die er am Donnerstagmorgen eigenmächtig entfernt hatte. Das habe die Polizei auch mitbekommen und sei zu seinem Wohnort gefahren, habe ihn dort aber nicht angetroffen.

„Die Fußfessel hätte die Tat aber nicht verhindert, weil er den ihm zugewiesenen Bereich nicht verlassen hatte“, so der stellvertretende Leiter des Staatsschutzes Dietmar Ring bei der Pressekonferenz. Der Mann sei in letzter Zeit durch ausgesprochene Aggressivität aufgefallen, habe etwa Mitarbeiter von Behörden bedroht. Wegen islamistischer Betätigungen sei er jedoch nicht mehr ins Visier geraten, so Oberstaatsanwalt Feuerberg.

Letzter Fall war 2013

Bei dem Schützen handelt es sich um einen 36-jährigen Polizeimeister. Gegen ihn werde jetzt wegen Verdachts auf Totschlag ermittelt, so die Behördenvertreter am Donnerstag.

In Berlin war zuletzt im Sommer 2013 ein Mann durch Kugeln der Polizei gestorben. Damals hatte ein Polizist einen mutmaßlich geistig verwirrten Mann im Neptunbrunnen vor dem Roten Rathaus erschossen. Der Mann war nackt in den Brunnen gestiegen und hatte sich mit einem Messer selbst verletzt. Dann war er mit dem Messer auf einen Polizisten zugelaufen, der mit gezogener Waffe im Brunnen stand. Der schoss ihm in die Brust.

Technisch und zahlenmäßig waren die Polizisten bei dem Einsatz in der Übermacht. Notwehr, meinte die Staatsanwaltschaft dennoch und stellte das Verfahren ein.

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3 Kommentare

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  • 7G
    774 (Profil gelöscht)

    Täter erschossen trotz Polizei-Übermacht. Ob hier wohl Gruppenzwang im Spiel war?

  • 2G
    21405 (Profil gelöscht)

    "Mutmaßlicher Islamist".

    Danke, Taz!

  • Da tödlicher Einsatz von Gewalt in Deutschland von Seiten der Polizei wirklich zur Ausnahme gehört kann man wohl davon ausgehen, dass der Täter gewalttätig war. Wo sonst sollten auch die Schnittwunden der Beamtin herkommen. Das das Verfahren direkt eingestellt wurde finde ich daher nachvollziehbar und richtig.