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Bild: Kristin Rabaschus

Podcast „klima update°“ Die Klima-News der Woche

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Ak­ti­vis­t*in­nen wegen Bildung krimineller Vereinigung angeklagt. Viele Jugendliche kennen Klimawandel nicht. Seegericht nimmt Staaten in Klima-Pflicht.

Fünf Mitglieder der Letzten Generation müssen sich vor Gericht verteidigen, weil sie angeblich eine kriminelle Vereinigung gebildet haben. So sieht das zumindest die Staatsanwaltschaft Neuruppin. Die Klimabewegung – nicht nur die Letzte Generation – ist entsetzt. Viele Ak­ti­vis­t*in­nen solidarisieren sich. Darüber sprechen Katharina Schipkowski und Susanne Schwarz im klima update°.

Außerdem: Je­de*r fünfte Jugendliche hat noch nie von der Klimakrise gehört. Das hat eine Umfrage gezeigt. Das Ergebnis besteht recht unabhängig von Schulform oder Geschlecht.

Die Klimakrise gilt als Meeresverschmutzung. Das hat der Internationale Seegerichtshof in Hamburg in einem Gutachten festgestellt. Das bedeutet: Schon das Seerechtsübereinkommen von 1982, das Auflagen für saubere Meere enthält, verpflichtet Staaten zum Klimaschutz. Das Gutachten ist ein juristischer Erfolg für die kleinen Inselstaaten, die geklagt hatten – dürfte aber kaum praktische Folgen haben.

„klima update°“ Der Podcast zu Klimapolitik, Energiewende und Klimaforschung. In Kooperation mit dem Online-Magazin klimareporter°. Immer auf taz.de, Spotify, Deezer, iTunes und überall, wo es sonst noch Podcasts gibt.

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2 Kommentare

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  • "Durch den Klimawandel kommt es zu häufigeren Stürmen." Diese Aussage wird in der Umfrage als richtig gezählt, ist aber falsch. Stürme werden heftiger, aber nicht häufiger.

  • Der Ruf des Paragraphen ist nun beileibe nicht so unumstritten, wie man denken könnte. Es bleibt abzuwarten, welche anderen Auffassungen es zum Thema, auch zu Vorwürfen der Nötigung gibt. Der landläufig benutzte Begriff Gesinnungsparagraph hat historische Wurzeln.



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    www.mdr.de/nachric...kriminell-100.html



    "Tatsächlich ist das so, dass der §129 in der Praxis eher im politischen Kontext angewendet wird, als in der organisierten Kriminalität. Schon oft in seiner Rechtsgeschichte nutzte man ihn zur Verfolgung politischer Gruppierungen, die als unliebsam galten. Der Paragraph stand bereits 1871 im Reichsstrafgesetz und wurde bei der Verfolgung der Kommunisten und Sozialisten verwendet. Später in der Bundesrepublik gab es Versuche, ihn auf Hausbesetzer anzuwenden."



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    www.swr.de/swraktu...ktivisten-100.html



    Verfassungsrechtler und Richter Michael Hassemer steht sicherlich nicht allein auf weiter Flur.



    Der Grad der Abschreckung ist aber evident bei der Publicity aus Neuruppin.