Plan für Restitutionsgesetz: Steht alles still, wird es schwer mit der Gerechtigkeit
Kulturstaatsminister Weimer will ein Restitutionsgesetz. Damit könnte im Fall von NS-Raubgut auch der Privatbesitz angetastet werden. Das ist so heikel wie lähmend.
Markus Stötzel hat ein Problem. Der Marburger Rechtsanwalt ist auf die Rückgabe von Kunstgegenständen an die ursprünglichen Besitzerfamilien spezialisiert, die einst unter den Nazis bestohlen wurden. Er vertritt unter anderem Michael Hulton, einen Großneffen von Alfred Flechtheim. Der berühmte jüdische Kunsthändler starb verarmt 1937 im Londoner Exil. Seit Jahren versucht Stötzel die Herausgabe von drei Objekten aus dem Besitz der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen zu erreichen: einer Bronzeskulptur von Pablo Picasso namens „Beatrice“ und zwei Gemälde von Paul Klee. Einst gehörten sie Alfred Flechtheim. Der bayerische Kunst- und Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU) hat eine Restitution aber abgelehnt.
Der Rechtsanwalt könnte das Ende 2025 für solche Fälle eingerichtete Schiedsgericht anrufen. Dann würde ein Gremium aus fünf Richtern über den Fall entscheiden. Aber Stötzel zögert, so wie viele seiner Kollegen. Niemand weiß, in welche Richtung das neu geschaffene Gremium entscheiden würde, denn noch gibt es keine Präzedenzfälle. Seine Entscheidungen wären bindend. Eine Revision ist nicht vorgesehen. Und einiges deutet darauf hin, dass die Schiedsgerichte gerade im Fall von jüdischen Kunsthändlern, die sich in der wirtschaftlichen Not des Exils von Teilen ihrer Sammlung trennen mussten, eher zuungunsten der Erben entscheiden könnten. Dann nämlich wird ein Fall von NS-Raubkunst „nicht vermutet“, heißt es in den Regeln zum Schiedsgericht.
Stötzel könnte auch auf das Restitutionsgesetz warten, dessen Einrichtung die schwarz-rote Bundesregierung im Koalitionsvertrag versprochen hat. Aber noch ist unbekannt, was sich inhaltlich hinter dem Gesetz verbergen wird und ob es in der laufenden Legislaturperiode überhaupt zustande kommt. „Allein die Tatsache, dass Staatsminister Weimer jetzt über ein Restitutionsgesetz redet, bedeutet noch gar nichts. Das ist nur eine Ankündigung“, sagt Stötzel.
Es geht um geschätzt 600.000 Kunstwerke
Der Anwalt könnte im Sinne seines Mandanten auch einen ganz anderen Weg beschreiten: In den USA ist jüngst das Gesetz zum Recht auf Restitution von NS-Raubkunst reformiert worden. Der „Holocaust Expropriated Art Recovery Act“, kurz HEAR-Act, schränkt die Staatenimmunität ein, indem er Diebstahl und Raub von Kunst in der NS-Zeit als völkerrechtswidrig einstuft. Damit besitzt das Gesetz auch Gültigkeit für Sammlungen, die sich außerhalb der Vereinigten Staaten befinden. Und der HEAR-Act ist jetzt nicht nur anwendbar, wenn der Kläger US-amerikanischer Staatsbürger ist, ist sich Stötzel sicher.
„Was soll man Mandanten raten?“, fragt sich Markus Stötzel. Noch hat er über sein weiteres Vorgehen nicht entschieden. Aber die Angelegenheit hat eine gewisse Eile. Es wäre schon gut, wenn sein 80-jähriger Mandant Michael Hulton das Ergebnis noch erleben könnte.
Dabei ist das Thema NS-Raubkunst kein seltenes Phänomen und schon gar nicht betrifft es nur Picassos und Monets. Es geht um geschätzt 600.000 Kunstwerke, die die Nazis den Jüdinnen und Juden in Europa zwischen 1933 und 1945 gestohlen haben. Ein großer Teil dieser Werke landete nicht in staatlichen Händen, sondern ging über öffentliche Versteigerungen jüdischen Eigentums in den Besitz von Privatleuten über. Experten gehen davon aus, dass bis heute Zehntausende gestohlener Gemälde über heimischen Sofas hängen. Auch das Familiensilber, die nette Kommode im Flur oder die Porzellansammlung der Urgroßmutter dürften in vielen Fällen von zweifelhafter Herkunft sein.
Die Schiedsgerichte können nur bei Werken in Aktion treten, die sich im öffentlichen Besitz befinden. Der Raub von Kunst in private Hände ist dagegen längst verjährt, die Gegenstände gelten als „ersessen“. Die Opfer und ihre Nachfahren haben keine Ansprüche. Genau diese Lücke soll das Restitutionsgesetz füllen. Jüdische Verbände wie die Claims Conference oder der Zentralrat der Juden in Deutschland weisen seit Jahren auf die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung hin. „Das gesamte Zivilrecht verwehrt jede Art von Rückgabe und Restitution. Ein Gerichtsprozess ist aussichtslos. Das sollte geändert werden“, sagte Rüdiger Mahlo, Repräsentant der Claims Conference in Europa, schon vor zwei Jahren bei einer Bundestagsanhörung.
Hindernis: deutsches Zivilrecht
„Wenn das Restitutionsgesetz nicht private Sammler einbezieht, dann wüsste ich nicht, wozu wir es überhaupt brauchen“, sagt der Historiker, Jurist und Kunstfahnder Willi Korte. Das deutsche Zivilrecht zugunsten der Opfer-Nachfahren ändern zu wollen, gilt als heikel, da dies in die Eigentumsrechte eingreifen würde. Möglicherweise wäre dazu eine Grundgesetzänderung notwendig, fürchten Juristen. Deshalb ist eine Fonds-Lösung im Gespräch. Anspruchsberechtigte würden aus diesem Fonds entschädigt werden. Aber wie hoch müsste so ein staatlicher Fonds sein?
Nach Kortes Ansicht ist nur ein „überschaubarer zweistelliger Millionenbetrag“ notwendig. Er hält die Vorstellung, dass der Fonds mehrere Milliarden Euro umfassen müsse, für „weit überzogen“. Solche Forderungen könnten dazu dienen, einen Entschädigungsfonds zu torpedieren, noch bevor es ihn gibt. Denn letztlich muss das klamme Bundesfinanzministerium mindestens einen Großteil des Fonds füllen.
Im Gegensatz zu spektakulären Fällen wie dem Flechtheim-Erbe, bei denen es schnell um hohe Beträge geht, sei ein Großteil der gestohlenen Kunst in privaten Händen von geringerem Wert. Es werde ohnehin vor allem um Gemälde gehen, vermutet Korte. Hinzu käme, dass es in vielen Fällen nicht zur Restitution kommen werde, selbst wenn es ein Gesetz gäbe. Viele jüdische Familien wurden von den Nazis vollständig ermordet. Da ist niemand mehr da, der klagen könnte. Und über viele Kunstwerke in Privatbesitz weiß man nichts – also auch nicht, ob sie einmal jüdische Besitzer hatten.
Ob das Restitutionsgesetz eine Fonds-Lösung beinhalten soll, ist unbekannt. Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) schweigt dazu eisern. Erste Entwürfe seien in Arbeit – das ist alles, was ihm bisher zu entlocken war. Und dass er sich eine Verabschiedung noch in dieser Legislaturperiode wünsche. Auf einen detaillierten Fragenkatalog der taz zum Thema fällt die Antwort kurz aus.
US-HEAR-Act macht Druck
Zur Schaffung eines Restitutionsgesetzes „befinden sich der Beauftragte für Kultur und Medien, das Bundesfinanzministerium und das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz zurzeit in Gesprächen“, antwortet eine Sprecherin Weimers. Wie lange diese Gespräche dauern, sei nicht absehbar, heißt es auf Nachfrage. Ganz ähnlich lauten die Antworten auf entsprechende Anfragen der Abgeordneten Marlene Schönberger (Grüne) und David Schliesing (Linke).
Nancy Faeser, Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion in der Angelegenheit, hält ein solches Gesetz für dringlich, gerade um die Lücken beim privaten Besitz von NS-Raubkunst noch in der laufenden Legislaturperiode zu schließen. Sie glaubt, dass Kulturstaatsminister Weimer „es ernst meint“ und an einer Lösung arbeite. Der HEAR-Act in den USA mache so ein Gesetz nicht überflüssig, sondern noch notwendiger, sagt die ehemalige Bundesinnenministerin.
Viele Fragen bleiben offen, selbst wenn man unterstellt, dass es zu einer Fondslösung kommen sollte. Wer soll in den Fonds einzahlen, nur der Bund oder auch die Länder? Darf der jetzige Besitzer sein Kunstwerk behalten, wird er oder der Erbe des Bestohlenen finanziell entschädigt? Muss er gar damit rechnen, an den Kosten der Restititution beteiligt zu werden?
Die Opposition aus Grünen und Linken drängt auf das Gesetz. „Das braucht es, sagen wir Grüne“, sagt die Bundestagsabgeordnete Marlene Schönerger. „Das Gesetz muss Privatbesitz umfassen. Wenn wir wirklich Gerechtigkeit im Sinn haben, müssen wir da ran“, erklärt ihre grüne Kollegin Awet Tesfaiesus. David Schiesing (Linke) beklagt, dass Weimer „das Thema lieber weiter auf die lange Bank“ schieben würde.
Eine reichlich unklare Situation
Die bayerische Landtagsabgeordnete Sanne Kurz (Grüne) will es nicht bei Wortmeldungen belassen, sondern kündigt ein eigenes Gesetz an. „Bayern macht sich einen schlanken Fuß“, beklagt sie. Deshalb will Kurz, dass der Freistaat einen eigenen Fonds zur Entschädigung auflegt.
Kunstfahnder Willi Korte ist skeptisch: „Ich habe keine große Hoffnung, dass wir in absehbarer Zeit ein Restitutionsgesetz bekommen“, sagt er. Die reichlich unklare Situation mit dem bestehenden, aber gemiedenem Schiedsgericht, einem erwarteten Restitutionsgesetz und dem Hear Act habe zu einem „Zustand des Stillstands geführt“, sagt er. „Wir haben ein Sammelsurium an potenziellen Möglichkeiten, aber keinen wirklichen Fortschritt.“ Dabei seien viele der jüdischen Erben hochbetagt. „Ich ärgere mich sehr.“
Korte weist darauf hin, dass der Umweg über die USA mithilfe des Hear Acts nur etwas für spektakuläre NS-Raubkunstfälle wäre. Die dortigen Anwaltskosten seien hoch und bei solchen Fällen werde in der Regel ein Erfolgshonorar verabredet, das 30 bis 40 Prozent der Entschädigungssumme ausmachen kann. Ein Verfahren über Kunstwerke im Wert von ein paar Tausend US-Dollar wäre für die Anwälte nicht interessant. Das weiß auch Rechtsanwalt Markus Stötzel. Aber immerhin: „Die Amerikaner schaffen Fakten und wir tun es nicht“, klagt er.
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