Pläne von Justizminister Maas: Finanzierung von Terror bestrafen

Justizminister Mass will das Strafrecht in Deutschland in Teilen verschärfen, um die Terrormiliz IS zu bekämpfen. Dem Koalitionspartner gehen die Pläne nicht weit genug.

„Für gewalttätige Terroristen wird es keine Toleranz geben“, sagt Heiko Maas. Bild: ap

BERLIN/KARLSRUHE dpa | Zur Bekämpfung der islamistischen Terrorgruppe IS will Bundesjustizminister Heiko Maas das Strafrecht in zwei Punkten verschärfen. Weitergehenden Forderungen der Union will er aber nicht nachkommen. „Wir werden mit Entschlossenheit und Augenmaß auf den Terror reagieren“, sagte der SPD-Politiker am Montag in Berlin.

Künftig soll sich strafbar machen, wer Deutschland verlässt, um sich an schweren Gewalttaten im Ausland zu beteiligen oder sich dafür ausbilden zu lassen. Eigens unter Strafe gestellt werden soll zudem die Terrorismusfinanzierung.

„Für gewalttätige Terroristen wird es keine Toleranz geben“, sagte Maas. Um Ausreisen mutmaßlicher Dschihadisten zu unterbinden, soll eine Regelung an Paragraf 89a des Strafgesetzbuchs anknüpfen. Darin sind für die Vorbereitung einer schweren, staatsgefährdenden Straftat Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zehn Jahren vorgesehen.

Daran soll sich auch ein neuer Straftatbestand der Terrorismusfinanzierung orientieren. Dies ziele auf alle, „die Geld sammeln, zur Verfügung stellen, Umwege organisieren“, sagte Maas. Um Terrorgruppen wie den Islamischen Staat (IS) im Kern zu treffen, müssten Finanzquellen trockengelegt werden.

UN-Resolution

Hintergrund der Pläne ist eine Resolution des UN-Sicherheitsrats, die kürzlich alle Staaten zu Maßnahmen gegen eine Rekrutierung neuer Terrorkämpfer verpflichtet hatte. Konkrete Vorschläge will das Justizministerium nun bis Jahresende erarbeiten. Seine Vorstellungen seien mit Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) besprochen, sagte Maas.

Der Minister sprach sich klar gegen weitere Strafrechtsverschärfungen aus. Dies gelte besonders für Forderungen, Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen wieder unter Strafe zu stellen. „Wir haben in Deutschland bereits ein scharfes und ausdifferenziertes Terrorismus-Strafrecht.“ Der IS sei inzwischen hierzulande verboten, so dass Werbemaßnahmen schon heute strafbar seien. In Zusammenhang mit dem IS gebe es zudem Verfahren gegen mehr als 200 Beschuldigte. Die Antwort auf den IS-Terror dürfe „niemals dazu führen, dass wir unsere Grundrechte nachhaltig beschneiden“, betonte Maas. „Reiner Aktionismus stoppt keine Terroristen.“

Sympathiewerbung unter Strafe stellen?

Der Union gehen die geplanten Änderungen nicht weit genug. Sympathiewerbung für Terrorvereinigungen müsse unter Strafe gestellt werden, wie es bis 2002 der Fall gewesen sei, verlangte CDU-Bundesvize Thomas Strobl in der Welt. „Der Bundesjustizminister muss erklären, warum er die Grundrechte von IS-Sympathisanten mehr schützen möchte als unsere Bürgerinnen und Bürger.“ In dieser Frage bestehe Gesprächsbedarf in der Koalition.

Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), sagte der Saarbrücker Zeitung, es sei bedauerlich, wenn Union und SPD sich nicht auf die Wiedereinführung der Strafbarkeit der Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen einigen könnten.

Nach bundesweiten Aktionen gegen mutmaßliche Unterstützer islamistischer Terrorgruppen am vergangenen Wochenende hat die Bundesanwaltschaft Haftbefehle gegen zwei weitere Männer erwirkt. Ein 40-jähriger Deutsch-Marokkaner und ein 31-jähriger Libanese sollen nach Angaben von Montag Ausrüstung und Geld für den IS und die Miliz Ahrar al-Scham in Syrien organisiert haben.

Schon am Samstag waren ein Tunesier und ein Russe festgenommen worden. Die Behörden hatten Wohnungen in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Schleswig-Holstein durchsucht.

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