Pläne der Familienministerin: Mehr Kinderzuschlag für Aufstocker
Soll das Kindergeld angehoben werden oder nicht? Familienministerin Schwesig findet nicht. Sie will lieber sozial schwache Familien stärker unterstützen.
MÜNCHEN dpa | Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) will Zeitungsinformationen zufolge auf eine Erhöhung des Kindergeldes verzichten und stattdessen den Kinderzuschlag für Geringverdiener anheben. Die staatliche Leistung für sogenannte Aufstocker solle um 20 Euro auf bis zu 160 Euro angehoben werden, berichtet die Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf Ministeriumskreise. Schwesig habe Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) am Rande der Kabinettsklausur in Meseberg einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet.
Schäubles Ressort ist für das Kindergeld zuständig. Um das verfassungsrechtlich vorgeschriebene Existenzminimum von Kindern sicherzustellen, sollten die Kinderfreibeträge eigentlich bereits Anfang des Jahres um 72 Euro steigen. Union und SPD müssen diesen Schritt rückwirkend nachholen. Bei einer solchen Anhebung müsste das Kindergeld um fast 2 Euro im Monat steigen - damit die Einkommen, bei denen beide Instrumente zu einer gleich hohen Entlastung führen, annähernd unverändert bleiben.
Umstritten ist in der Koalition jedoch, ob das Kindergeld tatsächlich angehoben werden soll. Während Schäuble die finanzielle Belastung des Bundeshaushalts vermeiden wolle, hielten die Familienpolitiker in der SPD generell nichts von einer solchen Erhöhung, heißt es in dem Bericht. Sie würden das Geld lieber für mehr Kitaplätze oder einen Ausbau der Betreuung ausgeben. Beide Parteien fürchteten allerdings, dass ein Verzicht auf die Kindergelderhöhung für großen Unmut sorgen würde.
Schwesig wolle mit ihrem Vorschlag deshalb eine Alternative aufzeigen, hieß es weiter. Sie plädiere dafür, das Kindergeld nicht zu erhöhen und stattdessen einen Teil des so eingesparten Geldes zu nutzen, um den Kinderzuschlag um 20 Euro je Kind anzuheben. Schwesig sehe dies zusammen mit dem Mindestlohn von 8,50 Euro als guten Weg, viele Familien aus der Sozialhilfe zu holen.
Der Kinderzuschlag kommt nur Familien zugute, die mit ihrem eigenen Einkommen nicht über die Bezüge kommen, die ihnen aus dem Arbeitslosengeld II zur Verfügung stünden, den sogenannten Aufstockern. Ist dies der Fall, können sie zu ihrem Einkommen Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen, um im Endeffekt nicht mehr auf Hartz IV angewiesen zu sein. Der Kinderzuschlag beträgt derzeit maximal 140 Euro.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Rechtspopulistinnen in Europa
Rechts, weiblich, erfolgreich
Buchpremiere von Angela Merkel
Nur nicht rumjammern
Stellungnahme im Bundestag vorgelegt
Rechtsexperten stützen AfD-Verbotsantrag
#womeninmalefields Social-Media-Trend
„Ne sorry babe mit Pille spür ich nix“
Landesparteitag
Grünen-Spitze will „Vermieterführerschein“
Die Wahrheit
Herbst des Gerichtsvollziehers