Plädoyers im NSU-Prozess: Verurteilung Zschäpes gefordert

Nach mehr als vier Jahren ist der NSU-Prozess beinahe zuende. Es werden die Plädoyers gehalten. Die Bundesanwaltschaft sieht Zschäpe als Mittäterin an.

Beate Zschäpe sitzt mit verkniffenem Mund im Gerichtssaal

Beate Zschäpe hält sich selbt nicht für gleichberechtigt im NSU, die Bundesanwaltschaft schon Foto: dpa

MÜNCHEN dpa | Die Bundesanwaltschaft fordert eine Verurteilung der mutmaßlichen Rechtsterroristin Beate Zschäpe als Mittäterin an allen Morden und Anschlägen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“. Bundesanwalt Herbert Diemer sagte zum Beginn der Plädoyers am Dienstag im Münchner NSU-Prozess, die Anklagevorwürfe gegen Zschäpe und die vier Mitangeklagten hätten sich in allen wesentlichen Punkten bestätigt. Sollte das Oberlandesgericht in seinem Urteil dieser Argumentation folgen, droht Zschäpe lebenslange Haft wegen Mordes.

Diemer bezeichnete Zschäpe als Mitgründerin und Mitglied einer terroristischen Vereinigung. Als Mittäterin habe sie gemeinsam mit ihren Freunden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt neun Menschen türkischer oder griechischer Herkunft ermordet, einen tödlichen Anschlag auf Polizeibeamte sowie einen Bombenanschlag auf das Geschäft einer iranischen Familie in Köln verübt und ebenfalls in Köln eine Nagelbombe mit großer Sprengkraft zur Explosion gebracht. Darüber hinaus habe Zschäpe gemeinsam mit Mundlos und Böhnhardt schwere Raubüberfälle verübt und nach dem Tod der beiden die letzte gemeinsame Wohnung des NSU in Zwickau in Brand gesteckt.

Die Anklage argumentiert, Zschäpe sei entgegen ihrer eigenen Aussage gleichberechtigtes Mitglied des NSU und in die Logistik der Taten arbeitsteilig eingebunden gewesen. „Die Täter, Hoher Senat, waren Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe“, sagte Diemer.

Diemer bezeichnete die Verbrechen des NSU als die „heftigsten und infamsten“ Terroranschläge seit der linksextremen Rote Armee Fraktion (RAF). „Motiv für all diese Verbrechen war rechtsextremistische Ideologie.“ Das Ziel sei ein „ausländerfreies“ Land gewesen, sagte Diemer. Die Bundesrepublik habe in ihren Grundfesten erschüttert werden sollen. Der NSU habe versucht, einem „widerwärtigen Naziregime den Boden zu bereiten“. Die Opfer seien nur wegen ihrer ausländischen Herkunft „hingerichtet“ worden, weil sie in den Augen Zschäpes und ihrer beiden Komplizen in Deutschland nichts zu suchen gehabt hätten. Sämtliche Opfer seien „willkürlich herausgegriffen“ worden, sagte der Bundesanwalt.

Ursprünglich hätten die Plädoyers nach dem Willen des Gerichts schon am vergangenen Mittwoch beginnen sollen – nach mehr als vier Jahren Prozessdauer. Juristisches Hickhack über eine mögliche Tonbandaufnahme der Schlussvorträge verhinderte dies aber. Letztlich verzichteten die Verteidiger am Dienstag aber auf neue Befangenheitsanträge, so dass die Plädoyers starten konnten.

Bundesanwalt Herbert Diemer

„Die Verbrechen des NSU sind die heftigsten und infamsten Terroranschläge seit der linksextremen Rote Armee Fraktion“

Zschäpe lebte denn Ermittlungen zufolge fast 14 Jahre mit Mundlos und Böhnhardt im Untergrund. Die beiden Männer sollen während dieser Zeit die zehn Morde, die Anschläge und Überfälle verübt haben. Zschäpe soll von allen Morden gewusst und diese unterstützt haben; sie selbst bestreitet das. Neben Zschäpe sitzen vier mutmaßliche Terrorhelfer auf der Anklagebank. Das Verfahren hatte am 6. Mai 2013 begonnen.

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Rechtsextreme Terroranschläge haben Tradition in Deutschland.

■ Beim Oktoberfest-Attentat im Jahr 1980 starben 13 Menschen in München.

■ Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) um Beate Zschäpe verübte bis 2011 zehn Morde und drei Anschläge.

■ Als Rechtsterroristen verurteilt wurde zuletzt die sächsische „Gruppe Freital“, ebenso die „Oldschool Society“ und die Gruppe „Revolution Chemnitz“.

■ Gegen den Bundeswehrsoldaten Franco A. wird wegen Rechtsterrorverdachts ermittelt.

■ Ein Attentäter erschoss in München im Jahr 2016 auch aus rassistischen Gründen neun Menschen.

■ Der CDU-Politiker Walter Lübcke wurde 2019 getötet. Der Rechtsextremist Stephan Ernst gilt als dringend tatverdächtig.

■ In die Synagoge in Halle versuchte Stephan B. am 9. Oktober 2019 zu stürmen und ermordete zwei Menschen.

■ In Hanau erschoss ein Mann am 19. Februar 2020 in Shisha-Bars neun Menschen und dann seine Mutter und sich selbst. Er hinterließ rassistische Pamphlete.

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