Plädoyer im NSU-Prozess in München: Der Käs' ist nicht gegessen
Im NSU-Prozess stellt die Bundesanwaltschaft den Angeklagten hohe Haftstrafen in Aussicht. Zschäpe droht Sicherungsverwahrung.
Nach sieben Tagen Plädoyer im NSU-Prozess nähert sich die Bundesanwaltschaft nun dem Ende – und nahm am Freitag die rechtliche Würdigung ihrer Ausführungen vor. Zschäpe sei gleichwertiges Drittel eines „verschworenen Triumvirats“ gewesen, stellte Oberstaatsanwältin Anette Greger nochmals klar. Sie habe die Logistik der Gruppe getragen und alle Taten mitgewollt. Damit müsse sie sich auch für zehnfachen Mord verantworten – auch wenn sie an keinem Tatort gesehen wurde.
Dazu komme für Zschäpe für den Nagelbombenanschlag in der Kölner Keupstraße 32-facher versuchter Mord hinzu. Beim zweiten Anschlag in der Kölner Probsteigasse ist es ein versuchter Mord. Das gleiche Delikt werfen die Ankläger in zwei Fällen auch bei Banküberfälle vor, bei den Uwe Böhnhardt oder Uwe Mundlos auf Personen schossen. Und: Zschäpe höchstpersönlich habe einen versuchten Mord begangen, als sie am 4. November 2011 – nach dem Selbstmord ihrer beiden Begleiter – den Unterschlupf in Zwickau anzündete und damit eine betagte Nachbarin in Lebensgefahr brachte.
Dass die Bundesanwaltschaft bei Zschäpe nun für eine lebenslange Haftstrafe mit besonderer Schwere der Schuld plädieren wird, ist höchstwahrscheinlich. Die von den Anklägern ebenfalls für möglich erklärte Sicherungsverwahrung könnte bedeuten, dass Zschäpe für viele, viele Jahre hinter Gitter verschwinden wird – wenn die Richter der Bundesanwaltschaft folgen. Das konkret geforderte Strafmaß wollen die Ankläger erst am 12. September, dem nächsten Prozesstag, verkünden.
Auch alle vier Mitangeklagten bezeichnete die Bundesanwaltschaft am Freitag als voll schuldig. Die als Waffenbeschaffer angeklagten Ralf Wohlleben und Carsten S. müssten sich der Beihilfe zu neunfachem Mord verantworten – mit der von ihnen besorgten Ceska erschoss der NSU neun Migranten.
Bei André E. stuften die Ankläger die Vorwürfe aus der Anklage 2013 noch hoch: Dass dieser dem Trio zwei Wohnmobile für Banküberfälle anmietete, sei nicht Beihilfe zu einfachem Raub, sondern Beihilfe zu besonders schwerem Raub. Und zwar, weil E. von den Pistolen gewusst habe, die Mundlos und Böhnhardt beim Überfall einsetzten. Dass ein weiteres von dem 37-Jährigen angemietetes Wohnmobil für den Anschlag in der Probsteigasse eingesetzt wurde, sei Beihilfe zum versuchten Mord.
Holger G. schließlich, der dem Trio Papiere überließ, eine Waffe überbrachte und Geld für sie verwahrte, wirft die Bundesanwaltschaft die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vor. An ihn hatte sich Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten zuvor schon direkt gewandt: Wenn G. nach seiner Entlassung aus der U-Haft 2012 gedacht habe, „der Käs' ist gegessen“, dann liege er falsch. Der 43-Jährige habe – anders als von ihm behauptet – sehr wohl wissen müssen, dass seine Hilfe für die Untergetauchten schwerste Gewalttaten ermöglichen würde. Bald nun wird Holger G. auch wissen, für wie viel Jahre er dafür ins Gefängnis wandern soll.
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