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„Pick-up-Artist“-Streit in FrankfurtHochschulgruppen solidarisieren sich

Der AStA der Uni Frankfurt bekommt Rückendeckung im Gerichtsstreit mit einem „Pick-up-Artist“. Zahlreiche weitere Prozesse könnten folgen.

Weitet sich der Streit aus? Der AStA der Uni Frankfurt jedenfalls dürfte sich über die Unterstützung freuen. Foto: dpa

Berlin taz | Im Streit um zwei Artikel über „Pick-up-Artists“ bekommt der AStA Frankfurt Rückendeckung. Ende Januar hatte ihm das Oberlandesgericht Frankfurt untersagt, in der AStA-Zeitung einen örtlichen Dating-Coach mit Namen und Foto kenntlich zu machen. Nun haben sich bundesweit 17 Studierendenvertretungen und -verbände zusammengeschlossen und sich mit dem AStA der Universität Frankfurt solidarisiert.

Am Freitag veröffentlichte das Bündnis genau die beiden Artikel mit dem Vornamen und abgekürztem Nachnamen des angeprangerten Coaches auf ihren jeweiligen Internetseiten.

Damit wollen sie „Druck ausüben“, sagte Madelaine Stahl, Bundessprecherin von „Campusgrün“, dem Bundesverband grün-alternativer Hochschulgruppen. In einer Pressemitteilung von „Campusgrün“ heißt es weiter, dass „der AStA Frankfurt und die Autor*innen der Artikel nicht allein in ihrem Kampf gegen sexistische und sexualisierte Gewalt an den Hochschulen und darüber hinaus stehen“.

Weil ein örtlicher selbst ernannter Dating-Coach in den kritischen Artikeln seine Persönlichkeitsrechte verletzt sah, hatte er vor dem Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung erwirkt, die vom Oberlandesgericht in zweiter Instanz bestätigt wurde.

Der AStA strebt nun das Hauptverfahren an und bekommt dafür Unterstützung durch die Aktion des Bündnisses, das die Artikel jedoch ohne das leicht verfremdete Bild veröffentlichte. Als „zu hohes Risiko“ und wegen der „rechtlichen Konsequenzen“ hatten das einige der Unterstützer abgelehnt, erklärt Madelaine Stahl.

Dem ersten Prozess könnten 17 weitere folgen

Zwar hatte das Urteil des Oberlandesgerichts dem AStA Frankfurt untersagt, identifizierend zu berichten und das Bildnis des Coaches zu verwenden. Die anderen ASten prangern jedoch vor allem an, dass die Kritik an sexualisierter Gewalt und dem Phänomen „Pick-up-Artists“ untersagt werde - was jedoch nicht Urteilstenor war.

In der Pressemitteilung von „Campusgrün“ heißt es: „Als studentische Organisationen veröffentlichen wir alle in Rede stehenden Artikel, um die notwendige Kritik an der sexualisierten Gewalt von ‚Pick-up-Artists‘ zu stärken, statt sich einer Zensur zu fügen. Die Vertretungen und Verbände sind sich einig darin, dass Sexismus und männliche Gewalt gegen Frauen* auch im Kontext der Hochschule kritisiert werden muss.“

Der AStA Frankfurt wird sich hüten, die Artikel erneut zu veröffentlichen. Wegen der einstweiligen Verfügung, die er vor zwei Wochen erhalten hat, könnte das „sehr teuer“ werden, weiß AStA-Vorstand Valentin Fuchs.

Weil sich das Urteil des Oberlandesgericht jedoch nur auf den AStA der Uni Frankfurt bezieht, müsste der vermeintliche „Pick-up-Artist“ nun gegen jede Studierendenvertretung und gegen jeden -verband separat einen Antrag auf einstweilige Verfügungen stellen, wenn er seine Persönlichkeitsrechte erneut verletzt sieht.

Je nachdem, wie der Dating-Coach nun reagiert, könnten dem ersten Prozess 17 weitere folgen.

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1 Kommentar

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  • Unterschied....Ich kann nicht ganz nachvollziehen, was das Problem ist. Dem AStA in Frankfurt wurde die personalisierte Berichterstattung mit vollem Namen und Foto untersagt - was einem Verbrecher recht ist, sollte auch für unbescholtene Menschen gelten, solange sie nicht Personen der Zeitgeschichte sind.

     

    Wenn jetzt der Artikel ohne Personalisierung wieder und woanders veröffentlicht wird, stellt sich das Problem doch gar nicht.

     

    Was aber nicht akzeptabel ist: Ein Verbot, die vollen Personalien zu veröffentlichen, wie es jedem Bürger zu Recht zusteht, in eine Zensur umzudeuten. Der Artikel wäre rechtlich unproblematisch, wenn man diese Personalisierung weggelassen hätte.