PflichtverteidigerInnen im NSU-Prozess: Ohne Heer, ohne Stahl, ohne Sturm
Beate Zschäpe torpediert die Arbeit ihrer PflichtverteidigerInnen. Die haben nun keine Lust mehr und fordern die eigene Entlassung.
dpa | Drei der vier Pflichtverteidiger der mutmaßlichen Rechtsterroristin Beate Zschäpe haben am Montag die Entlassung aus dem NSU-Prozess beantragt. Eine Fortsetzung ihrer Tätigkeit in dem Verfahren sei für sie „auch in persönlicher Hinsicht nicht mehr zumutbar“, schrieben die Anwälte Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm.
Sie reagierten damit auf einen Brief Zschäpes an den 6. Strafsenat des Münchner Oberlandesgerichts, in dem sie sich von mehreren Befangenheitsanträgen distanzierte, die die Anwälte außerhalb der Verhandlung vergangene Woche in ihrem Namen gestellt hatten.
In einem Schreiben an das Gericht machten Heer, Stahl und Sturm geltend, sie seien von einem Einverständnis Zschäpes mit ihrem Vorgehen ausgegangen. Das hätten sie einer E-Mail und Telefonaten mit Rechtsanwalt Mathias Grasel entnommen. Grasel war im Sommer 2015 als vierter Pflichtverteidiger berufen worden, nachdem sich Zschäpe mit Heer, Stahl und Sturm überworfen hatte. Der Schriftwechsel liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.
Außerdem habe es ein Treffen der Verteidiger gegeben, an dem auch Zschäpes Vertrauensanwalt Hermann Borchert teilgenommen habe. Jetzt aber müssten die drei Pflichtverteidiger „entweder davon ausgehen, von den Rechtsanwälten Grasel und Borchert mit unwahren Informationen (…) versorgt zu werden“ oder dass sich Beate Zschäpe „wahrheitswidrig“ äußere. Rechtsanwalt Borchert lehnte am Montag eine Stellungnahme ab.
Zschäpe ist seit Mai 2013 wegen Mittäterschaft an den Verbrechen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ angeklagt. Dazu gehören neun Morde an türkisch- und griechischstämmigen Zuwanderern aus Fremdenhass.
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