Zschäpe im NSU-Prozess: Weitere Befangenheitsanträge

Der Prozess wird wegen mehrerer Befangenheitsanträge erst Ende März fortgesetzt. Geplant war eigentlich, am Donnerstag weiterzuverhandeln.

Die Angeklagte Beate Zschäpe betritt am den Gerichtssaal im Oberlandesgericht in München

Zschäpe ist wegen Mittäterschaft an allen Verbrechen des NSU angeklagt Foto: dpa

MÜNCHEN dpa | Die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe hat in schriftlicher Form außerhalb der Gerichtsverhandlung zwei weitere Befangenheitsanträge gegen Richter im NSU-Prozess gestellt. Damit sind derzeit drei Befangenheitsanträge Zschäpes offen. Einer richtet sich gegen einen Beisitzer, der zweite der neuen Anträge gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl. Ebenfalls gegen Götzl ging Zschäpe schon in der vorvergangenen Woche vor. Über diesen Antrag ist noch nicht entschieden.

Eingereicht wurden die neuen Anträge Zschäpes von ihren drei Pflichtverteidigern Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm. Dabei ging es erneut um die Frist, die Richter Götzl für letzte Beweisanträge verfügte. Einer der Beisitzer hatte erklärt, er habe Götzls Verfügung „schriftlich verfasst“. Gleichzeitig war dieser Richter dem Kollegium zugeteilt, das diese Woche über den bereits vor zwei Wochen gestellten Befangenheitsantrag gegen Götzl beraten sollte. Einer der neuen Anträge richtete sich gegen ihn.

Entsprechende Schriftsätze verschickte die Geschäftsstelle des Oberlandesgerichts München am Montag an die Prozessbeteiligten. Sie liegen der Deutschen Presse-Agentur vor. Keine Information gab es darüber, ob der Prozess am Donnerstag wie geplant weitergehen kann.

Zschäpe ist im NSU-Prozess wegen Mittäterschaft an allen Verbrechen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ angeklagt. Dazu gehören neun Morde an türkisch- und griechischstämmigen Gewerbetreibenden aus Fremdenhass.

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