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Pflegenotstand in DeutschlandDie große Kränkung

Barbara Dribbusch
Kommentar von Barbara Dribbusch

In der Pflege erleben wir die Grenzen der Solidarität im Sozialstaat. Das Pflegerisiko wird individualisiert – wer betroffen ist, muss allein klarkommen.

Viele von uns werden sich im Alter am Rollator durch die Gegend schieben Foto: Winfried Rothermel/imago

D ie Überschriften sagen schon einiges: „Pflege-Reform schrumpft Löhne und Renten“, titelte die Zeitung B. Z., und die Bild warnte: „Lauterbachs Pflegeplan: So schrumpft IHR Gehalt ab Juli“. Die Titel bezogen sich auf das kürzlich verabschiedete sogenannte Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG). Damit werden die Beiträge zur Pflegeversicherung erhöht, um ein paar Verbesserungen zu finanzieren und dem steigenden Finanzbedarf in der Pflege Rechnung zu tragen.

Die Beitragserhöhung beträgt 0,35 Prozentpunkte vom Bruttolohn, gestaffelt nach der Kinderzahl, beziehungweise 0,6 Prozentpunkte mehr für Kinderlose. Wobei Ar­beit­neh­me­r und Arbeitgeber davon jeweils die Hälfte zahlen. Dass solche Erhöhungen schon den öffentlichen Unmut anstacheln, zeigt, wie es um die Pflege steht: Die solidarische Absicherung des Pflegerisikos kippt.

Die Pflege entwickelt sich in einer Gesellschaft der Langlebigen zum schwarzen Loch im Sozialstaat. Es gibt von der Sozialversicherung oder vom Staat immer zu wenig Geld für die Betroffenen und die Pflegekräfte. Die Erhöhungen für Pflegeleistungen um 5 Prozent im ersten und 4,5 Prozent im zweiten Jahr durch das PUEG, nach vielen Jahren der Stagnation, decken nicht mal die Inflation ab. Aber die Einzahlungsbereitschaft der Bür­ge­r:in­nen für die Pflegekasse ist eben auch sehr begrenzt und die Ar­beit­ge­be­r:in­nen klagen über die steigenden Sozialversicherungsbeiträge. Würde von den Steu­er­zah­le­r:in­nen auch noch eine Art „Pflege-Soli“ eingefordert, wäre das Gejammer groß.

Stattdessen wurde das Pflegerisiko schon in den letzten Jahren still und leise zunehmend privatisiert. Die Eigenanteile beim Pflegeheimaufenthalt liegen inzwischen im Schnitt bei 2.400 Euro im Monat. Wer die ambulanten Dienste der Sozialstationen in Anspruch nimmt, muss ebenfalls mehr aus eigener Tasche zuzahlen. Von Pa­tientenschutzorganisationen, wie der Biva, hört man, dass es in den Pflegehaushalten zu Unterversorgungen kommt. Das liegt am Personalmangel bei den ambulanten Diensten, aber eben auch am fehlenden Geld der Betroffenen für die Eigenanteile. Sie wollen im Alter nicht zum Sozialamt gehen, um dort „Hilfe zur Pflege“ zu beantragen.

JedeR dritte 80- bis 85-jährige wird pflegebedürftig

In den sozialen Netzwerken der Pflegekräfte liest man Debatten, ob und wie die sogenannte „Doppel Inko“, also das hautschädigende Übereinanderziehen von zwei Windeln bei Inkontinenz, in Ordnung ist, wenn es der Hochbetagte selbst so wünscht, um Anfahrten und Kosten für die Pflegedienste zu sparen. Das menschenwürdige „Ausscheidungsmanagement“ (heißt wirklich so) ist eine der größten Herausforderungen für den Sozialstaat.

Dabei kann es jeden treffen. JedeR dritte 80- bis 85-Jährige wird pflegebedürftig, jeder Siebte in dieser Altersgruppe wird dement. Wir haben nicht die lebenslange Kontrolle über Körper und Verstand. Diese Kränkung muss man akzeptieren.

Angesichts der Pflegemisere kann man natürlich versuchen, Schuldige zu benennen: Die Politik ist schuld, der Gesundheitsminister, der Finanzminister, die Pflegeheimbetreiber! Diese Schuldzuweisungen mögen zum Teil ihre Berechtigung haben, aber sie lösen das Problem nicht. In einer Gesellschaft der Langlebigen ist das Thema Pflege zu groß, um es mal eben mit einer Reform bewältigen zu können. Demografisch bedingt gibt es mehr Pflegebedürftige und weniger Pflegekräfte, das verschärft den Mangel.

Wir werden mit Unzulänglichkeiten, mit einem gewissen Mangel leben müssen, wir werden mehr improvisieren und uns von Regeln verabschieden müssen. In den Heimen zeichnet sich ab, dass man mehr mit Hilfskräften arbeitet. Mehr Assistenzkräfte in Heimen schlägt auch die sogenannte Rothgang-Studie vor, Taktgeber für die künftige Personalbemessung. Einige Pflegehilfskräfte werden vielleicht nicht besonders gut Deutsch sprechen können, man wird deren Sprachunterricht mehr auf den konkreten Bedarf in der Alltagspflege ausrichten müssen.

Pflegebedürftige aus der Mittelschicht werden mehr Geld von ihrem Vermögen, von ihren Immobilien für die Pflege aufwenden müssen, auch wenn das neue Pflegegesetz die Zuschüsse zu Heimaufenthalten aus der Sozialkasse etwas verbessert.

In den Haushalten wird die Pflege individueller gestaltet werden. Manche Ba­by­boo­me­r:in­nen können ein Lied davon singen, wie die Betreuung für die bedürftigen Eltern zusammengestückelt wird aus Hilfe durch die Kinder, Schwarzarbeit, womöglich halblegaler osteuropäischer Pflegehilfskraft und dem Personal der Sozialstationen.

Mit dem neuen Pflegegesetz wurden die Budgets für die Kurzzeit- und die sogenannte Verhinderungspflege zum sogenannten Entlastungsbudget in Höhe von jährlich 3.539 Euro zusammengelegt. Man kann damit die Betreuung durch Verwandte, Nachbarn oder Bekannte bezahlen, die keine professionelle Vorbildung haben. Solche flexiblen Budgets müsste die Pflegekasse ausbauen.

Klar ist aber auch: Mittel- und langfristig sind höhere Pflegeversicherungsbeiträge und auch Steuermittel erforderlich, wenn man eine kollektive Absicherung gewährleisten will. Den Mut, für die Pflege von allen mehr Geld zu fordern, wird die Ampelregierung in dieser Legislaturperiode aber wohl nicht mehr haben, auch angesichts der anderen Finanzbelastungen.

Ein großer Teil von uns wird sich also im Alter, ausgestattet mit „Inko“ und etwas tüddelig, am Rollator durch die Gegend schieben und dabei versuchen, noch etwas Lebensfreude zu bewahren. Unser größter Mut ist vielleicht gar nicht in jüngeren Jahren, sondern am Lebensende erforderlich. Pflege ist eine der aufwendigsten Dienstleistungen und kaum automatisierbar. So betrachtet, wären etwa 20 oder 30 Euro mehr an monatlichen Beiträgen oder Steuern doch eigentlich gar nicht so viel.

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Barbara Dribbusch
Redakteurin für Soziales
Redakteurin für Sozialpolitik und Gesellschaft im Inlandsressort der taz. Schwerpunkte: Arbeit, soziale Sicherung, Psychologie, Alter. Bücher: "Schattwald", Roman (Piper, August 2016). "Können Falten Freunde sein?" (Goldmann 2015, Taschenbuch).
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3 Kommentare

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  • "Die Beitragserhöhung beträgt 0,35 Prozentpunkte vom Bruttolohn, gestaffelt nach der Kinderzahl, beziehungweise 0,6 Prozentpunkte mehr für Kinderlose. Wobei Ar­beit­neh­me­r und Arbeitgeber davon jeweils die Hälfte zahlen. Dass solche Erhöhungen schon den öffentlichen Unmut anstacheln, zeigt, wie es um die Pflege steht: Die solidarische Absicherung des Pflegerisikos kippt."

    Unsere Reallöhne sinken sowieso schon, natürlich sorgt da jedes weniger Netto vom Brutto für Unmut. Für viele Arbeitnehmer bedeuten 20 oder 30 Euro weniger am Monatsende tatsächliche Einschnitte.

    Es gibt andere Möglichkeiten, mehr Geld für die Pflege zu bekommen:

    1. Wir brauchen massiv höhere Gehälter, damit steigen automatisch die Einnahmen für die Pflegeversicherung.

    2. Einnahmen aus Aktien, Vermietungen etc. müssen voll sozialversicherungspflichtig werden.

    3. Eine öffentliche Pflegeversicherung darf nur in Fällen greifen, in denen kein Vermögen da ist. Wer pflegebedürftig ist, braucht kein Haus, keine Aktien, macht keine Reisen mehr etc.. Da geht es nur um die Erben. Wer sein Vermögen für die Erben schützen will, muss selbst andere Wege finden, seine Pflege zu finanzieren.

    • @Ruediger:

      1. Die Kosten der Pflege sind überwiegend Personalkosten, die bei allgemeiner Lohnerhöhung ebenos steigen, d.h. an der Stelle bringen höhrere Einkommen nichts;



      2. Pflegeregress gibt es schon, und zwar nicht nur ins Vermöfen, sondern auch ins Einkommen der Kinder (SGB XII, §90 und weitere), d.h. da geht es schon "gerecht" zu.

    • @Ruediger:

      1. Massiv höhere Gehälter haben keinen Mehrwert durch Steuereinnahmen, weil durch damit die Pfegedienstleistungen ja auch wieder teurer werden. Linke Tasche rechte Tasche

      2. Einnahmen aus Kapitaleinkünften sind jetzt schon sozialversicherungspflichtig.

      3. Wenn eine öffentliche Pflegeversicherung nur eingreifen sollte wenn kein Vermögen da ist, weshalb sollte man dann als "Vermögender" (also alles so ab 50k Jahresbrutto, Tendenz sinkend) überhaupt noch Pflegeversicherung zahlen ? Entweder diese hochgelobte Solidarität, nach der alle schreien, betrifft alle Einkommens- und Vermögensschichten, oder jeder sichert sich selbst nach eigenem Ermessen ab.

      4. Das tut sie doch jetzt schon. Im ungünstigsten Fall werden dann, wenn der Patient finanziell vollkommen entblößt wurde, die Kinder mit in den Abgrund gerissen, weil die dann zahlen müssen. Solidarität sollte in der Hinsicht anders aussehen.



      Aber es gibt ja noch einen anderen Weg. Mistet die Posten im Sozialetat aus, was Unnötig ist und nur Geld kostet kann weg. zB. der Etat für Flüchtlinge und Migration. Die 23 Mrd. wären bei der Pflege oder in der Bildung besser aufgehoben.

      Und nein....das Sondervermögen für die Bundeswehr ist auf Grund der veränderten Weltlage nicht dafür verwendbar.