Pflegende Angehörige und Corona: Klage auf mehr Hilfe
Der Sozialverband VdK will eine Erhöhung der Leistung für die häusliche Pflege erreichen. Der Gang bis vor das Verfassungsgericht ist angekündigt.
Die Koalition habe eine Erhöhung der Leistungen an Pflegebedürftige, die von Angehörigen oder Freunden zu Hause gepflegt werden, um 5 Prozent versprochen. Stattdessen seien 1,8 Milliarden Euro in die Heimpflege geflossen, zur Entlastung der Angehörigen von den Eigenanteilen und für die bessere Bezahlung von Pflegekräften in den Einrichtungen, sagte die Verbandschefin.
„Für die Pflegeheime legte die Koalition millionenschwere Rettungsschirme auf, für die Pflegekräfte gab es immerhin Applaus und Boni. Nur für die pflegenden Angehörigen zu Hause gab es mal wieder nix“, erklärte Bentele.
In Deutschland werden 80 Prozent der 4,1 Millionen Pflegebedürftigen zu Hause versorgt und mehr als die Hälfte ausschließlich von Angehörigen, also ohne Hilfe der Sozialstationen. Die Pflegekasse zahlt die sogenannten Sachleistungen für PflegerInnen von Sozialstationen. Man kann stattdessen aber auch das sehr viel geringere „Pflegegeld“ bekommen zur eigenen Verwendung der Pflegebedürftigen oder ihrer Angehörigen. Im höchsten Pflegegrad gibt es maximal 901 Euro Pflegegeld im Monat.
Hohe psychische Belastung
Der VdK legte am Montag eine Studie vor, nach der die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen durch die Pandemie besonders belastet wurden. Für rund ein Drittel der Pflegehaushalte waren Unterstützungsangebote von außen weggefallen oder wurden aus Angst vor Ansteckung nicht mehr in Anspruch genommen. Gut drei Viertel der Pflegebedürftigen und mehr als vier Fünftel der Angehörigen empfanden diese Situation als sehr belastend, ergab die Erhebung der Universität Osnabrück unter 16.000 TeilnehmerInnen.
Mehr als zwei Drittel der Befragten gaben an, durch die Pandemie sehr unter psychischen Belastungen gelitten zu haben. Die Mehrzahl der Betroffenen schränkte die Außenkontakte ein. Fast ein Drittel der Pflegebedürftigen verließ das Haus oder die Wohnung während der Pandemie gar nicht mehr.
Der Sozialverband hatte schon mal im Jahre 2014 eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht zur Verbesserung der Pflege in Heimen eingereicht, die gegen Grundrechte verstoße. Die Beschwerde wurde abgewiesen.
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