Petition gegen EU-Urheberrechtsreform: 4,7 Millionen Unterschriften für Barley
Die geplante EU-Urheberrechtsreform steht besonders wegen den Artikeln 11 und 13 unter Kritik. Gegner haben nun eine Petition im Justizministerium eingereicht.
Die Unterschriftensammlung, die auch von mehreren bekannten YouTubern wie LeFloid unterstützt wird, war im Juni 2018 gestartet. Am vergangenen Mittwoch hatten sich Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments auf einen Text für einen in der Verlagsbranche ausdrücklich begrüßten Kompromiss bei der Reform geeinigt, die bereits seit 2016 für Diskussionen sorgt.
Zwei Neuerungen in den Artikeln 11 und 13 sind besonders umstritten: So sollen Suchmaschinen für das Anzeigen von Artikel-Ausschnitten etwa auf den Google-News-Seiten künftig Geld an die Verlage zahlen. Und Plattformen wie YouTube, aber auch kleinere Anbieter, müssen alles ihnen Mögliche tun, um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern. Diese Vorgabe laufe auf einen breiten Einsatz von Upload-Filtern hinaus, argumentieren Kritiker.
Dominic Kis erklärte, solche Filter könnten nicht verlässlich unterscheiden, ob es sich um eine tatsächliche Urheberrechtsverletzung oder zum Beispiel um einen satirischen Beitrag oder eine Parodie handele. Entsprechend fordert die Kampagne: „Stoppt Artikel 11 und 13!“. Zuvor hatte auch die Bundesregierung Uploadfilter ausdrücklich abgelehnt. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD hieß es noch, diese seien „unverhältnismäßig“. Kis warnte, die aktuellen Pläne für das europäische Urheberrecht bedeuteten eine erhebliche Einschränkung des Internets.
Nach Einschätzung von Rechtsexperten könnte dadurch zudem eine stärkere Abhängigkeit von großen US-Konzernen entstehen. Denn nur wenige Unternehmen hätten überhaupt die technischen und finanziellen Möglichkeiten, um solche Filtersysteme selbst zu programmieren, schätzt etwa Rechtsanwalt Christian Solmecke. Sie müssten eine Version von den großen Anbietern kaufen.
Katarina Barley, Justizministerin
Justizministerin Barley sagte, es gebe beim Urheberrecht eine schwierige Gemengelage. Die Herausforderung sei, die Interessen der Kreativen und der großen Plattformen übereinzubringen. „Sie werden vielleicht mitbekommen haben, dass ich mich dafür eingesetzt habe, dass wir den Artikel 13 nicht so lassen, wie er ursprünglich war. Wir haben jetzt eine Fassung mit einer Klausel für kleinere und mittlere Unternehmen, was schon mal ein großer Fortschritt ist“, sagte sie. Ausgenommen von Artikel 13 sollen nun Firmen sein, die jünger als drei Jahre sind, einen Jahresumsatz von weniger als zehn Millionen Euro und weniger als fünf Millionen Nutzer monatlich haben.
„Wenn Sie mich nach meiner persönlichen Auffassung fragen, ist auch das noch nicht der optimale Zustand“, sagte Barley. Eine Änderung etwa von Artikel 13 sei aber nicht ihre alleinige Entscheidung, sondern eine, die die Bundesregierung treffen müsse. „Insofern kann ich da jetzt nicht für die ganze Bundesregierung sprechen.“
Der Text, auf den sich die Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments geeinigt haben, muss formal noch vom Rat der EU-Länder und vom Europaparlament gebilligt werden. Die Initiatoren der Kampagne haben ihre Unterstützer zu europaweiten Demonstrationen dagegen aufgerufen. Am Wochenende löschte die EU-Kommission ihren Blogbeitrag auf der Plattform „Medium“, in dem Kritiker der Pläne mit einem manipulierten Mob verglichen wurden. Der Text sei falsch verstanden worden, hieß es zur Begründung.
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