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Pestizid-Verbot zum Schutz von BienenSyngenta und Bayer klagen

Die Chemiekonzerne Bayer und Syngenta gehen juristisch gegen das von der EU-Kommission verhängte Anwendungsverbot für mehrere Pestizide vor.

Nicht nur Imker sind besorgt über das Bienensterben. Bild: dpa

LANGENFELD afp | Auch der Chemiekonzern Bayer ficht das EU-Verbot seiner Pflanzenschutzmittel an, die nach Angaben der EU Honigbienen gefährden. Die Pflanzenschutz- und Saatguttochter Bayer Crop Science habe bereits Mitte August Klage gegen das Verbot eingereicht, sagte am Dienstag ein Unternehmenssprecher.

Bayer Crop Science fordere Klarheit über die Verlässlichkeit rechtlicher Rahmenbedingungen: Die beiden Pflanzenschutzmittel Imidacloprid und Clothianidin seien seit vielen Jahren auf dem Markt, sie seien umfassend geprüft und zugelassen worden.

Am Dienstagvormittag hatte die Schweizer Chemiefirma Syngenta bekanntgegeben, dass sie gegen das Verbot ihres Pflanzenschutzmittels Thiamethoxam Klage eingereicht habe.

Im April hatte sich eine Mehrheit der Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, für das Verbot von drei sogenannten Neonikotinoiden ausgesprochen, die für das Massensterben der europäischen Bienenpopulation verantwortlich gemacht werden. Von Dezember an dürfen die Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam nicht mehr für den Anbau von Mais, Sonnenblumen, Raps und Baumwolle verwendet werden.

Die Sperre gilt zunächst für zwei Jahre, in denen mögliche Auswirkungen des Verbots wissenschaftlich untersucht werden sollen, bevor die Maßnahme erneut auf den Prüfstand kommt.

Der Sprecher von Bayer Crop Science sagte, das Unternehmen habe Klage beim europäischen Gericht Erster Instanz in Luxemburg eingereicht. Die Klage werde nun geprüft. Bayer Crop Science gehe es darum, dass das Unternehmen „im Hinblick auf künftige Investitionsentscheidungen verlässliche Rahmenbedingungen“ brauche.

Die EU-Kommission habe sich mit dem Verbot eines bereits zugelassenen Mittels über bestehende Regeln hinweggesetzt. Laut Pflanzenschutzrichtlinie dürften bestehende Produktzulassungen nur zurückgenommen werden, wenn es neue Fakten gebe. „Unserer Meinung nach gibt es keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse.“

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5 Kommentare

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  • Die Ansicht von Bayer, es gäbe keine neuen Erkenntnisse, speist sich allem Anschein nach nur aus der mit an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit, dass der Erzeuger eines bienenschädlichen Stoffes nicht dem Risiko nachgehen wird, den Verkauf eines gefährlichen Mittels auch noch selbst zu unterbinden.

  • F
    friedbert

    Nicht allein die Faktenlage

    ist entscheidend, sondern

    auch die Risikobewertung

    und Qualitätsverbesserung

    des Zivil-und Naturschutzes

    muss ermöglicht werden.

    Denn auch dieser braucht die notwendige Berechtigung sich zu korrigieren und weiterzuentwickeln.

    Nur so kann der Korruption innerhalb

    der EU-Entscheidungsgremien

    die Dauermanipulatiosfähigkeit

    entzogen werden.

    Bayer, Syngenta, Monsanto und Co

    haben auch im Hinblick auf die Natur

    optimale Produkte zu entwickeln!

    Das ist ihre Hauptaufgabe.

    Die behördlichen Entscheidungsprozesse dürfen nicht von Firmen ausgehebelt

    oder konzipiert werden!

    Sonst wären

    einmal legalisierte Umweltstraftaten für alle Zeit

    in Stein gemeißelt umunkehrbar

    und verstetigbar.

  • B
    Bienenonkel

    Wenn BAYER der MEINUNG ist es gäbe keine neuen Erkenntnisse, welche das Verbot rechtfertigen würden, dann ist das zwar deren Meinung, entspricht aber nicht der Realität.

     

    Seit es diese Neue Generation an Systemisch wirkenden Nervengifte gibt, beklagen wir Bienenprobleme! Diese Neonics sind ein großes Problem und je mehr diese Angewendet werden um so problematischer wird es für die Bienen! Warum werden bis heute die Zulassungsunterlagen nicht offen gelegt?

     

    Wenn BAYER der Meinung ist, alles sei rechtens, ja dann können sie ja auch die Zulassungsunterlagen veröffentlichen!

     

    So lange sich aber BAYER hier quer stellt, bleibt etwas daran haften, dass doch nicht alles so schön rund läuft wie es der Konzern gerne hätte!

     

    Die EFSA galt ja lange Zeit als durchwink Stelle. Sei es für GVO oder wie hier PSM. Wenn sich die EFSA nun doch zu einem Besseren Bienenschutz durch gerungen hat, dann hat das durchaus seine Gründe!

     

    Bienenschutz darf nicht über den Konzerninteressen stehen!

     

    So einfach ist das!

     

    Christoph Koch

  • Es gibt nichts ohne Bienen. Pharmabosse können sich dann mit ihrem Giftzeug ernähren.

  • Das Geld für die Klage können sich die Chemiekonzerne sparen. Bis die Mühlen der Justiz richtig angelaufen sind, sind schnell mal zwei Jahre vergangen und dann liegen hoffentlich (im Interesse der Bienen) auch bereits neue Fakten vor, die die Notwendigkeit des EU-Verbot der Chemikalien noch untermauern werden. Man wird sich auch mal genau ansehen müssen, wie es überhaupt zur Zulassung der Chemikalien kommen konnte.

    Ein kluges Management geht andere Wege.