Personalmangel in Bremer Pflegeheimen: Die Bauverordnung soll's richten
Die Bremer Sozialsenatorin will den Personalmangel in Pflegeheimen bekämpfen. Ihre Idee ist, Hedgefonds durch eine neue Bauverordnung abzuschrecken.
Der Verordnung zufolge sollen Einrichtungen der Altenpflege in Bremen „künftig nur noch mit maximal 80 Plätzen und ausschließlich mit Einzelzimmern“ gebaut werden dürfen. „Mit der Begrenzung der Platzzahlen wollen wir Bremen als Standort für Hedgefonds und Großinvestoren ein bisschen unattraktiv machen“, sagt Stahmann. Die Pflege sei in den vergangenen Jahrzehnten immer mehr zum Gegenstand wirtschaftlicher Interessen geworden. Das gehe zu Lasten der Qualität, sagt Stahmann.
Diese Einschätzung deckt sich etwa auch mit den Ergebnissen des Recherchenetzwerks Investigate Europe: Das Netzwerk hatte jüngst umfangreich in Deutschland über Pflegeheimkonzerne recherchiert und Missstände in deren Heimen aufgedeckt. Die zunehmende Privatisierung gehe einher mit Einsparungen beim Personal und Mängeln bei der Pflegequalität. Die zuständigen Behörden würden vielerorts nichts dagegen unternehmen.
Heinz Rothgang, Professor für Pflege und Alterssicherung an der Uni Bremen, betont, dass nicht alle privaten Träger problematisch sind. Die Pflegewirtschaft in Deutschland sei immer noch sehr mittelständisch geprägt, die Lage habe sich aber durch den Auftritt der Investoren verschlechtert. Man müsse zwischen seriösen, inhabergeführten Privatunternehmen und den großen Private-Equity-Firmen differenzieren.
Vor letzteren soll Bremens Bauverordnung zur Platzbegrenzung schützen. Denn größere Heime seien tendenziell wirtschaftlicher, erklärt Schneider. Somit sei der Neubau von kleineren Heimen weniger attraktiv für jene großen Investoren, die an Profit interessiert sind.
Doch nicht alle sind in Bremen mit der neuen Bauverordnung zufrieden. Reinhard Leopold, Sprecher der Angehörigen-Initiative „Heim-Mitwirkung“, hält eine Begrenzung auf 80 Plätze für wenig hilfreich. Er verweist auf die Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes. Da ist die durchschnittliche Größe von Pflegeheimen unter privaten Trägern bei 58 Pflegebedürftigen angegeben, gemeinnützige und öffentliche sind dagegen größer. Somit scheint es, als seien private Träger durch die Platzbegrenzung am wenigsten betroffen. Statt der Plätze müsse man die Renditen begrenzen, meint Leopold.
Aus Sicht der Sozialbehörde wird die Verordnung langfristig trotzdem helfen. Die Pflegestatistik bilde schließlich den heutigen Bestand ab, nicht die künftige Entwicklung. Mit der Bauverordnung werde „noch ein Deckel draufgemacht, bevor das Kind in den Brunnen fällt“, sagt Behördensprecher Schneider.
Ob die Hoffnung berechtigt ist, da ist Pflegeforscher Rothgang unsicher. Für die großen Konzerne sei es momentan sowieso kaum profitabel, Pflegeheime neu zu bauen. Stattdessen würden sie bestehende Heime aufkaufen oder in betreutes Wohnen in Kombination mit Tagespflege investieren. Wie Leopold fordert er, dass die Politik die hohen Renditen der Konzerne auf einen einstelligen Prozentsatz begrenzen müsse.
Die Bremer Sozialbehörde betont, sie könne auf Landesebene nicht verhindern, dass Heime aufgekauft werden. Ebenso wenig könne sie die hohen Gewinnspannen der Konzerne rechtlich einschränken. Sie will jedoch auf Bundesebene auf Verbesserungen hinwirken.
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