Persönliche Assistenzdienste: Verband drängt bei Sozialsenatorin Kiziltepe auf mehr Tempo
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Persönliches Budget mag nicht hinnehmen, dass die Verwaltung einen Parlamentsbeschluss noch nicht umgesetzt hat.
Wenn Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe und ihr Staatssekretär Aziz Bozkurt (beide SPD) nur den ersten Absatz des Schreibens gelesen hätten, das ihnen jetzt ins Haus kam, hätten sie denken können, es handelte sich um einen Dankesbrief. Schließlich drücken die Absender von der Bundesarbeitsgemeinschaft Persönliches Budget dort vorab Freude darüber aus, dass der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses schon im Dezember einen Beschluss fasste, der sich erst mal gut anfühlte. Allerdings eben nur erst mal, wie sich dann weiter im Brief zeigt.
Das Parlament hatte festgelegt, dass die Tarifverträge der Assistenzdienste und der Tarifvertrag der Arbeitsgemeinschaft der Arbeitgeber*innen mit Persönlicher Assistenz (AAPA e. V.) gleichbehandelt werden. Die behinderten Arbeitgeber*innen sollten ihre Assistent*innen somit weiterhin nach dem Tarifvertrag der Länder – Entgeltgruppe 5 (TVL-EG 5) bezahlen können.
Dieses Ergebnis hatten im Dezember zahlreiche Besucher*innen des Hauptausschusses mit großer Zufriedenheit kommentiert. Schließlich hatten die Betroffenen dafür fast fünf Jahre gekämpft. Es gab zahlreiche Kundgebungen und Demonstrationen und im November 2025 sogar eine eintägige Besetzung der Sozialverwaltung von Senatorin Kiziltepe.
Doch nun, mehr als 6 Wochen später, wenden sich die Assistenznehmer*innen erneut mit Sorge an den Senat. Denn noch immer fehlt die fachliche f, die es zur Umsetzung des Ausschussbeschlusses braucht. Dabei hatte Staatssekretär Bozkurt Anfang Dezember zugesagt, diese Weisung zeitnah zu erteilen.
Klage über Mehrkosten durch Hängepartie
Die Hängepartie führe zu Unruhe, moniert Kim Lippe, die Pressesprecherin der Landesarbeitsgemeinschaft Persönliches Budget. „Da die derzeit noch gültige fachliche Weisung 1/2025 das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) bzw. die behinderten Arbeitgeber*innen dazu verpflichtet, die Assistent*innen ab 1. 1. 2026 nach TVL-EG 3 zu entlohnen, führt dies zu einer Situation, die behinderte Arbeitgeber*innen äußerst verunsichert“, heißt es in dem Schreiben.
Dort wird beklagt, dass durch die fehlende fachliche Weisung Mehrkosten für die Assistenznehmer*innen entstehen. So würden ca. 18.600 Euro für die Korrektur der Lohnabrechnungen für Januar 2026 anfallen, wenn die fachliche Weisung erst nach dem 31. 1.2026 in Kraft tritt. Grundlage dieser Berechnung sind 155 behinderten Arbeitgeber*innen, die im Durchschnitt 6 persönliche Assistent*innen beschäftigen und die pro Monat und Assistent*in 20,00 € für die Lohnabrechnung zahlen müssen.
„Der Entwurf der überarbeiteten fachlichen Weisung zur Komplexleistung Persönliche Assistenz im Land Berlin ist bereits im Dezember 2025 von unserem Haus erarbeitet worden“, betont Julia Stadtfeld von der Pressestelle der Sozialverwaltung des Senats. Aktuell befinde sich der Entwurf in der Ressortabstimmung und im Partizipationsverfahren, das sich Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen explizit gewünscht hätten. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales sei bereits über die Neufassung der fachlichen Weisung informiert worden. Wann genau die fachliche Weisung erteilt wird, konnte Stadtfeld nicht sagen.
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