Paritätsgesetz für Berlin: Keine Macht den Frauen
Die rechtlichen Voraussetzungen wären da. Doch ein Gesetz darüber, dass die Hälfte der Abgeordneten Frauen sein sollen, lässt weiter auf sich warten.
Foto: Florian Gaertner/imago
Strukturelle Hürden bleiben folgenschwer: Frauen sind in deutschen Parlamenten nach wie vor unterrepräsentiert. Auch im Berliner Abgeordnetenhaus – aktuell beträgt der Frauenanteil dort nur 39 Prozent. Das Paritätsgesetz soll dem entgegenwirken und für einen höheren Frauenanteil im Parlament sorgen. So sollen Parteien ihre Listen zum Beispiel nach dem „Reißverschlussverfahren“ abwechselnd mit Männern und Frauen besetzten, um eine 50-prozentige Vertretung zu gewährleisten.
Zuletzt scheiterte ein solches Gesetz in Brandenburg vor Gericht. Es beschränke die Freiheiten der Parteien bei der Aufstellung von Kandidat*innen und damit die Teilnahme an Wahlen, urteilte das Brandenburger Verfassungsgericht im Jahr 2020. Die Berliner Koalition gab schließlich im Frühjahr 2025 ein Gutachten in Auftrag, das konkrete, rechtskonforme Wege aufzeigen sollte, wie eine paritätische Repräsentanz im Abgeordnetenhaus erreicht werden kann.
Seit Januar liegt das Rechtsgutachten vor. Man sei „erfreut über die Ergebnisse“, sagte der Staatssekretär für Soziales, Aziz Bozkurt (SPD), in einer Sitzung des Abgeordnetenhauses im Februar 2026: Es zeige, dass eine rechtssichere Umsetzung des Paritätsgesetzes „in einer gewissen Form“ möglich sei. Das Gutachten werde bereits geprüft, um ein Gesetz für das Land Berlin auf den Weg zu bringen. Es werde aber „seine Zeit im politischen Raum brauchen, sich darüber zu verständigen“, so Bozkurt.
Die SPD-Fraktion hatte bereits im Januar angekündigt, den Senat zur Vorlage eines Gesetzentwurfs aufzufordern. Zum 8. März, dem feministischen Kampftag, hieß es von Cansel Kiziltepe (SPD), Senatorin für Gleichstellung dann: „Das nun vorliegende Rechtsgutachten zeigt: Parität in Parlamenten ist verfassungsrechtlich möglich. Jetzt geht es darum, strukturelle Hürden abzubauen, die Frauen bis heute den Weg in politische Mandate erschweren.“
Nichts passiert
Doch passiert sei bislang nichts, trotz der mittlerweile gegebenen rechtlichen Voraussetzungen, kritisiert nun Bahar Haghanipour (Grüne). Sie ist Sprecherin für Gleichstellung ihrer Partei und Vizepräsidentin des Abgeordnetenhauses. Die Grünenpolitikerin hatte in einer schriftlichen Anfrage den Senat zum Stand der Dinge befragt.
Ob die Senatorin schon erste Schritte zur Umsetzung des Paritätsgesetzes unternommen hätte, wollte Haghanipour wissen. Konkret: Ob Kiziltepe ihre Verwaltung dazu aufgefordert habe, einen Referent*innenentwurf zu erarbeiten. In der Antwort des Senats heißt es lediglich, dass die Gleichstellungsverwaltung die „verfassungskonformen Möglichkeiten“ eines Paritätsgesetzes geprüft habe. „Ein weitergehender Auftrag ergibt sich aus den Richtlinien der Regierungspolitik nicht.“
Zuständig „für konkrete wahlrechtliche Anpassungen“, darunter auch die Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs für das Paritätsgesetz, sei die Senatsverwaltung für Inneres und Sport, so der Senat in seiner Antwort. Dies sei ein „politisches Eingeständnis“, kritisiert Haghanipour. „Die Prüfung ist abgeschlossen, und Schwarz-Rot erklärt ganz offen, dass nichts passieren wird – kein Paritätsgesetz, kein weiteres Verfahren, kein politischer Wille zur Umsetzung.“
Dabei sei klar: „Die Hälfte unserer Gesellschaft sind Frauen.“ Daher müsse auch die Hälfte der Macht den Frauen gehören. „Frauen auf jeder Führungsposition zu haben, ist Teil unserer DNA als Grüne“, so Haghanipour. Deshalb wollten die Grünen auch im Falle einer erneuten Regierungsbeteiligung ein Paritätsgesetz auf den Weg bringen.
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