Ordnungswidrigkeit statt Straftat: Ludwig für neue Cannabis-Grenze

Ordnungswidrigkeit statt Straftat: Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung fordert, dass die Grenze für den Eigenbedarf auf sechs Gramm angehoben wird.

Cannabispflanzen

Reif für den Eigenbedarf: Cannabispflanzen Foto: Steve Helber/ap

BERLIN dpa | Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig (CSU), plädiert dafür, Cannabis-Besitz bis zu einer Eigenbedarfsgrenze von sechs Gramm künftig bundesweit als Ordnungswidrigkeit zu verfolgen – und nicht mehr als Straftat.

„Vertretbar wäre aus meiner Sicht eine Grenze von sechs Gramm – und zwar bundesweit“, sagte die Regierungsvertreterin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Montag). „Ein Grenzwert, über dem der Besitz von Cannabis auch in Zukunft als Straftat und nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet werden sollte, muss mit Bedacht festgelegt werden, denn er hat eine gewisse Signalwirkung und einen Einfluss auf das Konsumverhalten.“

In den meisten Bundesländern wird bei dem Besitz von bis zu sechs Gramm Cannabis schon jetzt in der Regel auf eine Strafverfolgung verzichtet. In einigen Ländern gelten auch höhere Obergrenzen.

Ludwig empfahl der CDU/CSU, nach der Bundestagswahl mit künftigen Koalitionspartnern einen Kompromiss zu suchen. „Klar ist, dass Cannabis nicht so gefährlich ist wie Kokain oder Heroin. Richtig ist auch, dass es um andere, bessere Sanktionen und um eine Entlastung von Polizei und Justiz gehen muss“, betonte sie.

Glücksspiel-Freigabe untergrabe Suchtbekämpfung

Die Bundes-Drogenbeauftragte warf in dem RND-Interview den Ländern vor, durch eine unkontrollierte Freigabe des Online-Glücksspiels die Bemühungen zur Suchtbekämpfung zu untergraben. „Meine schlimmsten Befürchtungen haben sich bestätigt. Die Werbung ist omnipräsent, aber niemand kontrolliert die Einhaltung der Regeln. Die Anforderungen an den Spieler- und Jugendschutz werden vielfach schlicht ignoriert. Das ist wirklich ein Rückschlag für die Suchtbekämpfung.“

Seit dem Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrags am 1. Juli ist Online-Glücksspiel in ganz Deutschland legal. Die geplante Aufsichts- und Kontrollbehörde ist allerdings noch nicht arbeitsfähig. Ludwig forderte die Länder zudem auf, den Staatsvertrag auch inhaltlich nachzubessern.

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