Opposition gegen Infektionsschutzgesetz: Kaum Zustimmung für Ausgangssperre
Die Opposition übt scharfe Kritik an der geplanten Corona-Notbremse. Für Freitag ist die erste Lesung im Bundestag geplant.
Zugleich kündigte Buschmann an, die FDP werde geschlossen dagegen stimmen, „wenn das Gesetz sich nicht substanziell ändert“ – was momentan nicht erkennbar sei. Besonders kritisch sieht Buschmann die im neuen Paragrafen 28b des Gesetzes enthaltenen Ausgangsbeschränkungen von 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens, die bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner automatisch kommen sollen. Dies sei eine schwere Grundrechtseinschränkung. Buschmann sprach von einer „grobschlächtigen Methode“.
Das Argument, man brauche diese Beschränkungen, um die Menschen von unzulässigen Kontakten abzuhalten, sei von Gerichten bereits als zu schwach verworfen worden. Die „extreme Machtballung“, die das Gesetz bislang den Ländern gegeben habe, werde nun in eine einzige Hand gelegt, die der Bundesregierung, kritisierte Buschmann. Es gebe keine Notwendigkeit für eine Gesetzesänderung. „Alles, was zur Pandemiebekämpfung tauglich ist, auch in den Augen von Gerichten, ist heute schon für die Länder möglich.“
Auch die Linkspartei, die eigentlich einen knackigen Lockdown gegen die dritte Welle per Bundesgesetz fordert, kritisiert die geplante Bundesnotbremse scharf. „Wir werden diesem Entwurf nicht zustimmen“, sagte Fraktionsvorsitzende Amira Mohamed Ali der taz. „Ausgangssperren lehnen wir ab“, so Mohamed Ali. Es gebe keine Anhaltspunkte, dass die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen ein wirksames Mittel seien, um die Pandemie zu bekämpfen, gleichwohl stellten sie einen extrem großen Eingriff in die Grundrechte dar.
Auch die Grünen üben Kritik
Die Linke fordert stattdessen, dass Unternehmen, wo es möglich ist ihre Beschäftigten ins Homeoffice entlassen und ansonsten verpflichtet werden, die MitarbeiterInnen täglich zu testen. Bei den Schulen gehe die Testpflicht nicht weit genug, so Mohamed Ali. „Besser wäre es täglich zu testen, statt nur zweimal pro Woche.“
Außerdem kann die Bundesregierung weitere Vorschriften per Rechtsverordnung erlassen, für Fälle, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100 überschreitet. Die Zustimmung des Bundestags gilt, laut Gesetzentwurf, als erteilt, wenn er nicht binnen sieben Tagen widerspricht.
„Das ist ein Persilschein für die Bundesregierung, um in Grundrechte einzugreifen, und den können wir nicht akzeptieren“, sagte Mohamed Ali. Ja, es müssten dringend Maßnahmen her, um die Pandemie zu bekämpfen, aber eben die richtigen. „Ich erwarte kaum nennenswerte Verbesserungen durch das Gesetz“, betonte Mohamed Ali.
Auch die Grünen fordern weitergehende Regelungen, zum Beispiel einen stärkeren Fokus auf die Arbeitswelt durch eine Homeoffice-Pflicht. Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt sagte der taz, was beim Infektionsschutzgesetz auf dem Tisch liege, könne „nur ein erster Notbehelf“ sein. „Die Infektionszahlen gehen durch die Decke. Es kommt aufs Tempo an, aber die Maßnahmen müssen auch greifen.“ Man müsse wieder viel weniger Neuinfektionen bekommen, betonte Göring-Eckardt. „Dafür müssen gerade auch die Kontakte in der Arbeitswelt viel weiter runtergefahren werden und Coronatests dort, wo das nicht geht, auch verpflichtend durchgeführt werden.“
Die erste Lesung soll am Freitag im Bundestag stattfinden. Die zweite und dritte Lesung – und damit die endgültige Beschlussfassung – steht laut Grünen-Fraktionsgeschäftsführerin Britta Haßelmann am kommenden Mittwoch an. Es werde aber noch deutlich länger als acht Tage dauern, bis die Änderungen wirksam würden.
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