„Oldschool Society“-Mitglieder verurteilt: „Moschee reinrennen, bambam“
Die Rechtsterroristen der „Oldschool Society“ hatten alle einen gebrochenen Lebenslauf. Waren ihre Pläne nur Gerede? Das Gericht sah das anders.
Eine rechtsterroristische Vereinigung habe Andreas H. mit den anderen Dreien gebildet, hatte Richter Baier im Saal des Münchner Oberlandesgerichts am Mittwochvormittag geurteilt. Gemeint ist H.s „Oldschool Society“. Die Gruppe habe Anschläge auf Flüchtlingsheime geplant und letztlich versucht „ausländische Menschen aus Deutschland zu vertreiben“. Den Tod möglicher Opfer habe sie dabei „billigend in Kauf genommen“. Baier erteilt Haftstrafen von drei bis fünf Jahren.
Das Urteil hat Symbolwirkung. Erstmals seit dem Auffliegen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) vor gut fünf Jahren verurteilt ein Gericht eine Gruppierung als rechtsterroristische Vereinigung. Es ist auch ein Signal: gegen die fächendeckende Gewalt gegen Flüchtlinge.
Mitte 2014 soll Andreas H. die „Oldschool Society“ gegründet haben, der am Ende rund 30 Mitglieder angehörten. Das jetzt verurteilte Quartett bildete den führenden „Geheimrat“. Die Gruppe existierte vor allem virtuell, nur ein einziges Gruppentreffen gab es, im sächsischen Frohburg. „Aktionen für unser Vaterland“ plane man, hieß es auf der Facebookseite. Geätzt wurde gegen Flüchtlinge, Muslime und Linke. „Eine Kugel reicht nicht“, stand auf einem Logo.
Harmloser Start
Zu tatsächlichen Taten kam es nicht mehr: Im Mai 2015, kurz vor einem zweiten Gruppentreffen in Borna, nahmen Spezialeinheiten der Polizei das Quartett fest. Zuvor schon hatte sich der Verfassungsschutz in die Kommunikation der Gruppe eingeklinkt, am Ende auch ein verdeckter Ermittler des BKA.
Für Richter Baier startete alles noch harmlos. Um Aktionen wie Denkmalpflege ging es am Anfang, dann schaukelte sich der Ton immer weiter hoch. Plötzlich habe Markus W., ein stämmiger Glatzkopf, Wachmann aus Borna, auch von Sprengstoff und Brandanschlägen gesprochen. Man könne doch Böller mit Nägeln präparieren und dann: „Im Asylheim Fenster eingeschmissen und das Ding hinterhergejagt.“ Olaf O., ein hagerer Bochumer, schlug als Ziele vor: „Asylantenheim, Antifa-Quartier oder Ölaugen umschuppen“.
Einer der Antreiber der Hetzspirale für Richter Baier: Andreas H., der selbst ernannte „Präsident“. Immer wieder habe er Gewaltplänen zugestimmt oder diese selbst geäußert: „Waffen besorgen, Moschee reinrennen, bambam, fertig.“
H. verfolgt die Ausführungen stirnrunzelnd, immer wieder schüttelt er den Kopf. Als Baier die Gewaltaufrufe zitiert, blickt er manches Mal fast staunend drein – als höre er diese zum ersten Mal. Aus seiner Rolle als „Präsident“ scheint er indes bis heute nicht geschlüpft. Als der Richter betont, es sei Andreas H. gewesen, der in der Gruppe stets das letzte Wort hatte, nickt dieser zufrieden.
Diebstahl, Drogen, Arbeitslosigkeit
Mit dem NSU-Trio, das fast 14 Jahre im Untergrund lebte und zehn Menschen erschoss, haben die vier Verurteilten dennoch wenig gemeinsam. Andreas H. ist verheiratet, arbeitete als Maler in Augsburg. Wegen Diebstählen saß er vor Jahren in Haft, später sammelte er Waffen und NS-Devotionalien, machte auch bei der NPD mit. Man habe „viel Unsinn“ geredet, sagte H. im Prozess über die „Oldschool Society“. Ernst gemeint sei das alles nicht gewesen.
Gebrochene Lebensläufe auch bei den anderen Verurteilten. Markus W., 41 Jahre, schmiss zwei Lehren, nahm Drogen, hat drei Kinder mit drei Frauen, ohne Kontakt zu ihnen. Denise G., seine Freundin, 24 Jahre alt, nahm schon als Jugendliche Crystal Meth, brach die Schule ab, beging Suizidversuche. Einen Job fand sie nie. Und zuletzt Olaf O., 48 Jahre: Nach einem Hirntumor verlor der Bochumer seine Arbeit als Opel-Arbeiter, dann auch seine Frau. Er mischte bei Hogesa-Aufmärschen mit.
Knapp ein Jahr war gegen das Quartett verhandelt worden. Die Frage blieb bis zum Schluss: Waren ihre Pläne wirklich Terrorismus?
Unmittelbar bevorstehender Anschlag
Michael Rosenthal, Verteidiger von Andreas H., bestreitet das auch am Mittwoch. „Das Gericht schießt übers Ziel hinaus.“ Ein „virtueller Stammtisch“ sei die „Oldschool Society“ gewesen. „Schmächtige Herren in Jogginghosen“, die Geltung suchten. Die aber, außer großspuriger Worte, letztlich nichts getan hätten, so Rosenthal. Auf ihrem einzigen Treffen habe die Gruppe vor allem eines getan: hemmungslos gesoffen. Alle Verteidiger hatten Freisprüche gefordert.
Richter Baier sieht es anders. Dass alles nur Gerede war, sei eine Schutzbehauptung. „Es gab ernsthafte, verbindliche Ziele.“ Die Gruppe habe detailliert Anschläge besprochen, konspirativ kommuniziert und sich bereits mehr als 70 illegale Böller aus Tschechien besorgt. Bei Sprengversuch hätten Ermittler festgestellt, dass damit tödliche Lungenverletzungen möglich waren. „Das war den Angeklagten auch bewusst.“
Zudem wurden vor dem zweiten Gruppentreffen die Mitglieder aufgefordert, nüchtern, schwarz gekleidet und bewaffnet zu erscheinen. Dies, so Baier, spreche dafür, dass ein Anschlag unmittelbar bevorstand. Alles zusammen rechtfertige die Verurteilung als rechtsterroristische Gruppe. Genau so sah es auch die Bundesanwaltschaft, die mit den Richtern in nur einem Punkt im Dissens lag: Sie hatte gar Haftstrafen bis zu sieben Jahren gefordert.
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