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Österreichischer RundfunkFreude und Fassungslosigkeit

Der ORF darf ab Oktober in seiner Mediathek Werbung schalten. Die Privaten sind entsetzt. Das Facebook-Verbot für den Sender jedoch wurde erneuert.

Die Facebook-Nutzung des ORF verstoße gegen das Gesetz ständiger Foren, urteilten die Richter Bild: dpa

WIEN taz | Die werbefreien Plätze im ORF werden immer rarer. Ab Oktober dürfen auch die via Internet in der TVthek abrufbaren Sendungen mit Werbeeinschaltungen versehen werden. Das hat die österreichische Medienbehörde KommAustria verfügt.

Thomas Prantner, Hauptabteilungsleiter Online und neue Medien sowie stellvertretender Technischer Direktor des ORF, freut sich über die neuen Möglichkeiten und erwartet zusätzliche Einnahmen in Höhe von „mehreren Hunderttausend Euro“ jährlich. Im Antrag wurde das Werbepotenzial für 2013 mit 920.000 Euro veranschlagt.

Prantner denkt vor allem an Pre-Roll-Spots, also Werbespots, die vor dem eigentlichen Video-Inhalt wenige Sekunden geschaltet werden. Kindersendungen und die historischen Archive sollen aber ebenso werbefrei bleiben wie Politik- und Informationssendungen, so die Auflage der KommAustria. Auch Unterbrecherwerbung muss unterbleiben.

In einer Einigung mit der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat sich der ORF des Weiteren verpflichtet, auf sogenannte Mid-Roll-Spots zu verzichten. Das heißt, Abrufe von einem oder mehreren Beiträgen aus einer Sendung werden nicht durch Werbung unterbrochen.

Was bereits vorhandene Werbeverträge für den Herbst betrifft, will Prantner keine Zahlen preisgeben. Er ist aber sicher, dass „die Werbewirtschaft auf dieses neue, zusätzliche Angebot auf der größten und erfolgreichsten Videoplattform Österreichs positiv reagieren wird“.

Privatsenderverband reagiert mit Unverständnis

Nicht einverstanden mit der Liberalisierung bei ORF online ist naturgemäß Klaus Schweighofer, der Vorsitzende des Privatsenderverbandes VÖP. „Der ORF hat mehr als ausreichend Werbemöglichkeiten“, sagte Schweighofer in der Tageszeitung „Der Standard“. Deswegen sollte Werbung in der TVthek „generell unzulässig sein“.

Bei der TVThek wurden in den ersten sieben Monaten des Jahres durchschnittlich 14,3 Millionen Videoabrufe (live und on demand) pro Monat verzeichnet. Wegen der Hochwasserberichterstattung war der Juni mit 17 Millionen Abrufen der bisher stärkste Monat überhaupt.

Bisheriger Quotenhit ist mit mehr als 500.000 Abrufen der skurrile Auftritt von Milliardär und Neo-Parteichef Frank Stronach als Studiogast in der Sendung „Zeit im Bild 2“ im vergangenen April. Mit rund 51 Millionen Zugriffen monatlich ist ORF online das größte digitale Nachrichtenmedium des Landes.

Um die Befürchtungen der Privatsender und Gebührenzahler vor einer Übermacht des ORF entgegenzuwirken, wird ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz nicht müde darauf hinzuweisen, dass ein wesentlicher Teil der Rundfunkgebühren von den Landesregierungen einbehalten würde. Außerdem gebe es für dieses Jahr noch keine verbindliche Zusage, dass der durch Gebührenbefreiungen erwachsende Einkommensverlust von rund 50 Millionen Euro vom Staat ersetzt wird.

Dazu hebelte am Dienstag der beim Kanzleramt angesiedelte Bundeskommunikationssenat (BKS) eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) aus. Die Verfassungsrichter hatten Ende Juli das im ORF-Gesetz enthaltene Facebook-Verbot für den öffentlich-rechtlichen Sender als verfassungswidrig eingestuft – und dem Sender damit die Nutzung des sozialen Netzwerks erlaubt.

Fassungslos über das Facebook-Verbot

„Es verstößt gegen die verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte auf Meinungsäußerungsfreiheit und Rundfunkfreiheit, wenn dem ORF Verlinkungen und Kooperationen mit sozialen Netzwerken verboten werden“, entschieden die Richter. Generaldirektor Wrabetz twitterte umgehend, der Einsatz habe sich gelohnt, man freue sich mit dem eigenen Publikum.

Nun, nachdem der BKS entschieden hat, dass die Facebook-Nutzung durch das ORF gegen das gesetzliche Verbot ständiger Foren verstoße, sagte Wrabetz: „Ich bin fassungslos, wie der BKS das Facebook-Verbot durch die Hintertür wieder einführt und die normale Nutzung sozialer Netzwerke untersagt.“

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