Öffentliche Anhörung zum Ceta-Abkommen: Noch unentschieden
Im Bundestag wurde das Freihandelsabkommens Ceta diskutiert. Kritiker zweifeln an der Unabhängigkeit der Schiedsgerichte.
BERLIN taz | Am Montag fand im Bundestag eine öffentliche Anhörung über das geplante Freihandelsabkommen Ceta mit Kanada statt. Grund für die Anhörung waren zwei Anträge aus der Opposition: Die Grünen lehnen Ceta ab, solange das Abkommen das Kapitel zum Investorenschutz erhält. Die Linke ist grundsätzlich dagegen, und die SPD ist gespalten.
Die Kritiker unter den Experten betonen, dass die Unabhängigkeit der Schiedsgerichte nicht garantiert sei. Denn entscheiden würden von den Streitparteien ernannte Privatpersonen. „Wie können Sie Menschen, die nebenher als Anwälte arbeiten, so viel Macht übertragen?“, fragte Pia Eberhardt vom Corporate Europa Observatory.
Die Befürworter halten dagegen: Ursula Kriebaum von der Uni Wien betonte, dank Schiedsgerichten könnten zwischenstaatliche Konflikte, die früher zu Kriegen führten, friedlich beigelegt werden. Rupert Schlegelmilch von der Europäischen Kommission beschwichtigte, der Vertrag sei nachgebessert worden.
Besonders gerne befragten die SPD-Mitglieder Stephan Schill vom Max-Planck Institut. Er hat im Auftrag des Wirtschaftsministeriums eine Studie erstellt, dass der Investitionsschutz keine Gefahr für die Demokratie sei. Doch laut Lobbycontrol steht er selbst auf der internationalen Warteliste für Schlichter bei Konzernklagen. „Das hat mit Schiedsgerichten nichts zu tun“, verteidigte er sich.
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