Oberstes Gericht in Pakistan: Ayesha Malik ist die Erste
Erstmals seit der Staatsgründung zieht eine Frau in den Obersten Gerichtshof Pakistans ein. Schon zuvor setzte sie sich für Frauenrechte ein.
Die 55-Jährige wurde medial von vielen Seiten in ihrem neuen Amt begrüßt. „Ihre Anwesenheit wird den Obersten Gerichtshof in vielerlei Hinsicht bereichern, unter anderem dadurch, dass sie endlich die Perspektive einer Frau in das höchste Gericht Pakistans einbringt, die schockierenderweise 74 Jahre lang gefehlt hat“, äußerte sich Reema Omer, Rechtsberaterin für Südasien bei der Internationalen Juristenkommission ICJ. Es müsse aber noch viel getan werden, damit solche Ernennungen nicht von einer Laune des Obersten Richters abhingen. Positive Rückmeldungen kamen unter anderem auch von der US-amerikanischen wie der deutschen Botschaft.
Die Abgeordnete Aliya Hamza Malik der regierenden Tehreek-e-Insaf-Partei (PTI) nannte es gar „historisch“. Malik in dieser Position lässt auf eine Stärkung der Rolle der Frau innerhalb der islamisch und konservativ geprägten Gesellschaft hoffen. Denn beim Thema Gleichberechtigung gibt es vieles nachzuholen.
Doch leicht war der Weg Maliks an diese Position keineswegs. Sie stieß zunächst auf Widerstand eines großen Teils der Anwaltschaft. Einige Kollegen drohten mit Streiks, sollte sie in den Obersten Gerichtshof einziehen. Im vergangenen September lehnte der Justizausschuss noch die Ernennung von Malik ab, nachdem sich vier von acht Mitgliedern gegen sie aussprachen. Als Grund wurde das zu geringe Dienstalter der heute 55-Jährigen genannt. Verhindern konnten die Gegner ihre Berufung aber nicht.
„Women in Law Pakistan“ verteidigt Ernennung
Die Organisation „Women in Law Pakistan“ verteidigte ihre Ernennung. Sie wurde ein zweites Mal von der pakistanischen Justizkommission für das Amt vorgeschlagen und konnte sich mit fünf von diesmal neun Stimmen durchsetzen.
Die vergangenen Jahre war Malik als Dozentin und seit 2012 als Richterin am Obersten Gericht von Lahore, der zweitgrößten Stadt des Landes, tätig. Eine von Maliks bemerkenswerten Entscheidungen war es, Jungfräulichkeitstests wie den „Zweifingertest“ in der pakistanischen Provinz Punjab im vergangenen Jahr als rechtswidrig zu erklären.
Bei der diskriminierenden Untersuchung wie dem „Zweifingertest“ soll nach Vergewaltigungsfällen mit dem Einführen von zwei Fingern der Grad der sexuellen Aktivität einer Frau ermittelt werden, was teilweise in die Beurteilung von Fällen einfloss. Doch dies habe „keinen forensischen Wert“, urteilte Malik 2021.
Die Mutter von drei Kindern machte ihr Abitur in London und studierte in Pakistans größter Stadt Karachi sowie in den USA an der Harvard Law School. Sie ist zudem Mitglied der International Association of Women Judges (IAWJ), einer Initiative zur Stärkung der Rolle der Frau durch Gleichberechtigung und Gerechtigkeit.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Israelische Drohnen in Gaza
Testlabor des Grauens
Politikwissenschaftlerin über Ukraine
„Land gegen Frieden funktioniert nicht“
Proteste bei Nan Goldin
Logiken des Boykotts
Bündnis Sahra Wagenknecht
Ein Bestsellerautor will in den Bundestag
Bundeskongress der Jusos
Was Scholz von Esken lernen kann
Nan Goldin in Neuer Nationalgalerie
Claudia Roth entsetzt über Proteste