piwik no script img

Oberster Gerichtshof der USATrump muss Finanzen offenlegen

Der US-Präsident muss seine Steuerunterlagen der Staatsanwaltschaft in New York vorlegen. Die ermittelt zu möglichen Schweigegeldzahlungen.

Wie verschlungen sind die Wege des Vermögens des US-Präsidenten? Bisher hält sie Trump geheim Foto: Leah Millis/reuters

Washington taz | US-Präsident Donald Trump hat am Donnerstag vor dem Obersten Gerichtshof der USA eine deutliche Niederlage erlitten. Die Richter des amerikanischen Supreme Courts entschieden, dass Trump auch als Präsident nicht davon befreit sei, persönliche Unterlagen an eine ermittelnde Behörde auszuhändigen.

„Vor 200 Jahren erklärte ein bedeutender Jurist an diesem Gerichtshof, dass kein Bürger, auch nicht der Präsident, von der Pflicht befreit sei, bei Aufforderung Beweise in einem Kriminalfall vorzulegen“, sagte der Oberste Richter John Roberts in seiner Erklärung. „Wir bekräftigen diesen Grundsatz heute und erklären, dass der Präsident weder komplette Immunität gegenüber bundesstaatlichen Untersuchungen besitzt, die seine persönlichen Unterlagen betreffen, noch einen höheren Standard zu beanspruchen.“

Sieben der neun Richter des Obersten Gerichtshofs stimmten für die Aushändigung, darunter auch die konservativen Richter Brett Kavanaugh und Neil Gorsuch, die von Trump selbst für die Richterbank nominiert wurden. Es ist das erste Mal, dass das höchste Gericht der USA eine Entscheidung zu Trumps persönlichen Finanzen traf.

Trump hat sich bislang geweigert, seine Finanzen öffentlich zu machen. Er ist der erste Präsident seit 1974, der seine Steuerunterlagen nicht vor der Wahl veröffentlicht hatte. Als Grund dafür nannte er eine anhaltende Untersuchung der staatlichen Steuerbehörde IRS.

Aushändigung erst nach der Wahl

Die Staatsanwaltschaft in New York hatte auf Einsicht in Trumps Finanz- und Steuerunterlagen geklagt und vor einem niedrigeren Gericht Recht bekommen. Trumps Anwälte argumentieren jedoch, dass der Präsident während seiner Amtszeit von der Beweispflicht in Kriminaluntersuchungen befreit sei und legten Revision ein, womit der Fall am Obersten Gerichtshof landete.

Die Staatsanwaltschaft in New York hatte eine Untersuchung zu Trumps Geschäftsbeziehungen sowie zu Schweigegeldzahlungen an mindestens zwei Frauen im Jahr 2016 eröffnet, die behaupten, eine Affäre mit ihm gehabt zu haben.

Trump bezeichnete die Supreme-Court-Entscheidung auf Twitter als eine „politische Strafverfolgung“.

Der Fall geht nun an ein niedrigeres Gericht zurück, wo beide Seite erneut ihre Argumente präsentieren werden. Es gilt daher als so gut wie sicher, dass Trump seine Finanzen erst nach den Wahlen im November an die Staatsanwaltschaft aushändigen muss.

In einem weiteren Fall zu Trumps Finanzen wies der Oberste Gerichtshof die Klage demokratischer Kongressabgeordneter zurück. Richter Roberts erklärte die Sieben-zu-Zwei-Entscheidung damit, dass es sich um eine rein politische Angelegenheit gehandelt habe.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

1 Kommentar

 / 
  • Na Servus

    Tja - Wenn nicht mal mehr auf lancierte Richter - Verlaß ist. Booey!



    Sollte Mr Farts zu Trump - die Virenübertragung doch ernst nehmen.

    kurz - 💨 💨 💨 & Nasenklammer - 🤮 -

    Na Mahlzeit