Notunterkünfte in Berlin: Obdachlose müssen warten
Die geplante 24/7-Unterkunft für Menschen auf der Straße in Berlin ist noch in weiter Ferne. Die Unterbringung soll künftig zentral geregelt werden.
![Ein Schild mit den Öffnungszeiten des Schlafsaals für Obdachlose. Ein Schild mit den Öffnungszeiten des Schlafsaals für Obdachlose.](https://taz.de/picture/7209132/14/63317566-1.jpeg)
Taylan Kurt (Grüne)
„Während der Senat nicht zu Potte kommt, müssen obdachlose Menschen weiter warten“, kritisiert der sozialpolitische Sprecher der Grünen, Taylan Kurt. Die 2,4 Millionen Euro für die Unterkunft seien zwar da, könnten aber nicht abgerufen werden. „Da die Finanzverwaltung blockiert, steckt die Sozialverwaltung fest – der Prozess wird bewusst verschleppt.“ Kurt fordert, die dringend benötigte Unterkunft – die erste in Berlin für obdachlose Rollstuhlfahrende – schnellstmöglich zu eröffnen, bevor die Gelder verfallen.
Im November war eine von zwei 24/7-Notunterkünften für Obdachlose in Berlin geschlossen worden. Die geplante Ersatzunterkunft wurde vom Vermieter einen Tag vor Vertragsunterzeichnung unerwartet abgesagt. Die einzig andere 24/7-Unterkunft befindet sich in Kreuzberg, ist aber nur für obdachlose Frauen.
Klare Zuständigkeit, bessere Qualität
Der schwarz-rote Senat plant, die Unterbringung von Obdachlosen künftig nicht mehr durch die Bezirke, sondern zentral über das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) zu regeln. Wie die Morgenpost berichtet, soll die Behörde in Landesamt für Geflüchtete und Unterkünfte (Lagu) umbenannt und umstrukturiert und vergrößert werden. Der entsprechende Gesetzesentwurf der Senatssozialverwaltung zur Umsetzung der gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung (GStU) soll noch in diesem Jahr an das Abgeordnetenhaus übergeben werden.
Die GStU ist noch ein Vorhaben der rot-rot-grünen Vorgängerregierung. Dadurch soll das Zuständigkeitswirrwarr zwischen Land und Bezirken bei der Unterbringung beendet und die Qualität der Unterbringung durch einheitliche Standards verbessert werden.
Bislang sind die Bezirke zuständig für die Unterbringung von Wohnungslosen, und das Land – also das LAF – für die Unterbringung von Geflüchteten. Nach Abschluss ihres Asylverfahrens müssen die Menschen aus den Flüchtlingsunterkünften ausziehen und vom Bezirk untergebracht werden – theoretisch. In der Praxis gibt es weder ausreichend Wohnungen noch Heimplätze, weshalb die „Statusgewandelten“ in den Flüchtlingsheimen bleiben – das sind rund 10.000 Menschen.
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