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Nicht mehr anonymer AbtreibungsgegnerY***** H******** mahnt ab

Zwei Männer erstatten Anzeige wegen angeblicher Werbung nach 219 a – einer will anonym bleiben. Er geht nun gegen diejenigen vor, die ihn outen.

In der Öffentlichkeit nennt sich Yannic Hendricks „Markus Krause“ Foto: dpa

Es sind vor allem zwei Männer, die Ärzt*innen wegen Paragraf 219 a anzeigen. Der eine möchte das aber tun, ohne dass sein Name bekannt wird – und mahnt jetzt massenhaft ab.

„Das ist halt so mein Hobby.“ Mit diesen Worten begründete der Mathematikstudent Yannic Hendricks aus Kleve einst im taz-Interview und im Deutschlandfunk, warum er Ärzt*innen anzeigt, die auf ihren Webseiten darüber informieren, dass sie Abtreibungen durchführen – was nach Paragraf 219 a Strafgesetzbuch als verbotene „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ gilt. 60 bis 70 Ärzt*innen habe er schon angezeigt, gab er damals an. Nun hat Hendricks das Instrument der Abmahnung für sich entdeckt – gerichtet an Menschen, die seinen Namen im Zusammenhang mit den Anzeigen öffentlich genannt haben.

Hendricks ist einer von zwei Männern, die hauptsächlich für die Anzeigenwelle gegen Ärzt*innen verantwortlich sind. Der andere, Klaus Günter Annen, tritt offen unter seinem Namen auf – etwa auf seiner Webseite „Babycaust.de“, auf der er Abtreibungen mit dem Holocaust gleichsetzt.

Hendricks hingegen gibt seine Interviews anonym, als Pseudonym wählt er „Markus Krause“. Sowohl die taz wie auch der Deutschlandfunk kamen diesem Wunsch bisher nach. Anders die betroffenen Ärzt*innen und ihre Unterstützer*innen: Die Gynäkologin Nora Szasz, die ebenso wie die Gießener Ärztin Kristina Hänel von Hendricks angezeigt wurde und sich derzeit vor Gericht verantworten muss, nannte seinen Namen in Interviews, genau wie Kersten Artus aus dem Unterstützungskreis der Ärzt*innen. Die Journalistin und Vorsitzende von Pro Familia Hamburg betreut unter anderem die Solidaritätswebseite für die betroffenen Mediziner*innen sowie die dazugehörige Facebookseite. Dort dokumentiert sie zahlreiche Artikel zu dem Thema Paragraf 219 a, darunter auch solche, in denen der Name des Anzeigenerstatters genannt wird.

„Bei diesem Herrn, der seinen Namen nicht nennen will, kann es sich nur um Yannick [sic] Hendricks handeln. Er hat unter anderem Kristina Hänel angezeigt“, schrieb Artus im April auf Facebook, ähnlich äußerte sie sich auf Twitter. Ende Juli bekam sie Post vom Anwaltsbüro Höcker, das ihr im Namen Hendricks’ eine Abmahnung zukommen ließ. Der Vorwurf: Sie habe durch die „Namensnennung vor einer unbeschränkten (Internet) Öffentlichkeit“ gegen Hendricks’ Persönlichkeitsrechte und das Europäische Datenschutzrecht verstoßen. Ihr Mandant sei der breiten Öffentlichkeit vorher in keiner Weise bekannt gewesen, argumentieren die Anwälte in dem Schreiben, das der taz vorliegt. Er suche auch „in keiner Weise die Öffentlichkeit“, an einer Namensnennung bestehe kein berechtigtes öffentliches Interesse.

Er ist einer der zentralen Akteure

Artus wurde aufgefordert, die Beiträge zu löschen, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie die Rechtsanwaltskosten in Höhe von etwa 1.700 Euro zu zahlen. Sie weigerte sich. „Ich denke, dass Hendricks kein Recht auf Anonymität hat“, sagte Artus der taz. „Er hat die politische und gesellschaftliche Debatte um Paragraf 219 a mit seinen massiven Anzeigen quasi initiiert, und er ist selbst in politischer Mission unterwegs.“ Außerdem habe er auch die Strafanzeigen nicht anonym, sondern unter seinem Klarnamen erstattet.

Auch Artus’ Anwalt, Björn Elberling, sieht seine Mandantin im Recht. In seiner Entgegnung argumentiert er, in der öffentlichen Debatte zu dem Thema werde „gerade nicht nur über die politischen Sachfragen, sondern auch über die involvierten Personen, so etwa über angezeigte Ärzt_innen, als Personen berichtet.“ Hendricks sei in der Auseinandersetzung einer der zentralen Akteure. Er selbst habe durch die Interviews die Öffentlichkeit gesucht und sich zwar unter Pseudonym geäußert, aber viele persönliche Details preisgegeben, die es leicht machten, ihn zu identifizieren – etwa dass er 27 Jahre alt ist, seinen Wohnort und sein Studienfach.

Weil Artus nicht einlenkte, folgte Ende August 2018 die zivilrechtliche Klage – Streitwert: 35.000 Euro. Ihr Mandant habe verhindern wollen, dass sein Name bekannt wird, weil er „Anfeindungen gegen seine Person von gewaltbereiten Abtreibungsbefürwortern“ befürchte, heißt es in der Klageschrift der Anwälte, die der taz vorliegt. Zudem wolle er nicht, dass seine persönliche Position zum Thema zum Inhalt öffentlicher Debatten wird.

Was Thema öffentlicher Debatten ist, beobachtet Hendricks genau. Schon mehrfach hat er Beschwerde beim Presserat eingelegt wegen Artikeln verschiedener Medien zu Paragraf 219 a, auch Abmahnungen bekamen Redaktionen schon ins Haus. So etwa der Kölner Verein für solidarische Perspektiven, der die Sozialistische Zeitung herausgibt, in der ein Text mit Hendricks’ Klarnamen erschienen ist.

„Ich lasse mich nicht einschüchtern“

„Er scheint sein Hobby ausgeweitet zu haben“, sagt Kersten Artus. Sie finde es prinzipiell richtig, dass Menschen, die etwa einer Straftat beschuldigt würden, durch Anonymität vor Vorverurteilung geschützt werden. „Aber Hendricks ist kein Straftäter, und aus seiner Sicht ist er ja sogar völlig im Recht.“ Das Prozedere jetzt sei belastend, auch finanziell. „Aber ich lasse mich nicht einschüchtern“, sagt Artus. Mitte Februar des nächsten Jahres wird sich das Hamburger Landgericht mit der Zivilklage gegen sie befassen.

Für die Freiburger Studentin und Autorin Michelle Janßen hingegen war die Abmahnung ein Schock. Mitte Oktober twitterte sie, dass Hendricks nicht wolle, dass sein Klarname im Internet stehe, weil er Angst habe, dass er dann nicht mehr Ärzt*innen „wegen dem Informationsangebot zu Abtreibungen anzeigen“ könne. Diesen Tweet spickte sie mehrfach mit seinem Namen. Anfang November kam die Abmahnung.

„Ich habe die Tweets sofort gelöscht“, sagt Janßen. Das sei eine schnelle Entscheidung aus Angst gewesen. „Mittlerweile bereue ich das.“ Dass Hendricks anonym bleiben wolle, sei „lächerlich“, ebenso die „Abmahnwelle“: „In meinen Augen ist er eine öffentliche Person, da er Dutzende Menschen, vor allem Frauen, angezeigt beziehungsweise abgemahnt hat“, sagt sie. Sie hat sich einen Anwalt genommen.

Zumindest in der Social-Media-Blase Twitter dürfte Yannic Hendricks inzwischen eine ziemlich bekannte Figur sein. Die Berichte über Abmahnungen haben die Welle erst richtig losgetreten, es kursiert ein eigener Hashtag aus seinem Vor- und Nachnamen – wenn auch mit semantischem Fehler. „Der, dessen Name nicht getwittert werden darf #YannickHendricks“, schreiben dort Menschen, oder: „#YannickHendricks zeigt als Hobby Ärzt*innen an und tritt das Recht von Schwangeren auf Selbstbestimmung mit Füßen. Er möchte aber selbst seine Identität schützen, damit ihm sein ‚Hobby‘ nicht persönlich schadet.“

Inzwischen gibt es sogar einen Wikipedia-Artikel, in dem es heißt: „Markus Krause (* 1990) ist das Pseudonym eines Abtreibungsgegners und politischen Aktivisten.“ Dieser wurde allerdings bereits zur Löschung vorgeschlagen.

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20 Kommentare

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  • Vielen Dank liebe taz für diesen Artikel.

    Es hat etwas gedauert, bis mir aufgefallen ist, dass die taz hiermit die Namensnennung auf sich genommen hat.



    Damit kann sich ab jetzt jeder darauf berufen, den Namen in der Zeitung gelesen zu haben.

    Dafür (unter anderem) habe ich die taz abonniert.



    Weiter so. :-)

  • 7G
    76530 (Profil gelöscht)

    Was könnte sich verändern, wenn Sie mehr über die Biografie dieses Menschen erfahren? Würde dadurch sein Verhalten in einem anderen Licht erscheinen?

    • 7G
      76530 (Profil gelöscht)
      @76530 (Profil gelöscht):

      Für @CELSUS.

  • Was für ein mieses armseliges feiges Würstchen! Das die betroffenen Ärzte sich militanten Abtreibungsgegnern stellen müssen ist aber ok oder was? Hoffe das Gericht entscheidet gegen Denunziantentum und Zynismus aber manchmal wundert man sich ja über einige Urteile. Bin mal gespannt!

    • @sonnenblume67:

      „Feige“ würde ich mal nicht behaupten. Eine Agenda - ob nun eine gute oder schlechte sei dahingestellt - zu haben und seine Rechte (vermeintlich?) vor Gericht einzuklagen auch wenn es eine finanzielle Last bedeutet, ist kein Ding von Feiglingen.

    • 8G
      88862 (Profil gelöscht)
      @sonnenblume67:

      Warum sind aktive Abtreibungsgegner eigentlich immer gleich "militant"? Man sollte durchaus auch auf die eigene Sprache achten, wenn man andere kritisiert ...

      • @88862 (Profil gelöscht):

        In dem post von Sonnenblume steht gar nicht, dass alle Abtreibungsgegner militant sind. Aber es gibt militante Abtreibungsgegner und denen sind die betroffenen Ärztinnen ausgesetzt. Das scheint aber kein Problem zu sein.

      • @88862 (Profil gelöscht):

        Es geht in dem Artikel wohl um den Typen und wenn das nicht militant ist müssen wir uns mal über Sprache unterhalten. Aber immer mal das Händchen drüber halten

  • Dieser Mann ist durhc sein Verhalten doch inzwischen schon eine Person der Zeitgeschichte. Ich will seinen Namen udn seinen perösnlichen Hintergrudn erfahren. Utner Pseudonym kann er sich leichter als sonst hingegen das Blaue vom Himmel herunterlügen.

    • @Celsus:

      Ist doch fast so wie hier in den Foren ;-)

  • 7G
    76530 (Profil gelöscht)

    Dieser Mensch verkörpert fast sämtliche Eigenschaften, die ich für verachtungswürdig halte: Denunziantentum, Feigheit, Scheinheiligkeit und Untertanengeist.

    Mich erinnert solches Verhalten an meine Zeit, als ich in einer Suchtklinik arbeitete. Patienten, die sich so verhielten, wurden von anderen als 'Ratten' bezeichnet und entsprechend behandelt.

    It's the year of the rat.

    • 9G
      97287 (Profil gelöscht)
      @76530 (Profil gelöscht):

      Lieber Wolfgang Leiberg, deine Empörung mag dich adeln, aber das gibt dir nicht das Recht anderen das Menschsein abzusprechen. Es gab eine Zeit in Deutschland da wurde eine bestimmte Gruppe als Ungeziefer bezeichnet, wo sie endeten solltest du wissen. Strauß hat Studenten als Ratten , die man ausmerzt ,bezeichnet. Allgemeine Empörung-,mit Recht.



      Dieser Mensch mag alle Attribute besitzen, die für dich nicht akzeptabel sind, er bleibt aber immer noch ein Mensch.



      Ich schreibe dies , weil es mich wundert, dass es hier scheinbar niemand anstößig findet wenn jemanden das ``Menschsein ``.abgesprochen wird(und mag er auch noch so verdreht sein).



      Ich hoffe du verstehst mich.

      • 7G
        76530 (Profil gelöscht)
        @97287 (Profil gelöscht):

        Absolut zutreffend.

        Sorry. Da hat die Gefühlsintensität von mir Besitz ergriffen und die Rationalität zu stark abgedrängt.

        Es stimmt: trotz aller Kritik bleibt der nicht mehr anonyme Anonymus ein Mensch. Ich würde sogar das persönliche Gespräch mit ihm suchen - sofern er in meiner Nähe wohnt.

        Meine (nicht überprüfbare) These: Menschen, die einen Hang zur Justiz als Vollstreckungsorgan haben, haben bestimmte Persönlichkeitsstrukturen. Sie scheuen oft das direkte, persönliche Gespräch.

        Danke für den Hinweis.

    • @76530 (Profil gelöscht):

      Aber bitte nicht verwechseln, dass er nur das Symptom ist. Das Gesetz ist nicht von ihm, die Parteien, die das Gesetz nicht ändern, sind auch nicht seine Schuld - all das liegt auch an uns.

      • 7G
        76530 (Profil gelöscht)
        @HalleVerkehrt:

        Halten Sie Ihren Hinweis tatsächlich für relevant?

        Ich gehöre zu Jenen, die es nicht so mit Verallgemeinerungen und Pauschalisierungen haben. Auch weiß ich nicht, wen Sie mit "uns" meinen. Uns als deutsches Volk, unsere Generation - or what else?

        Falls Sie diesem armen Menschen die Verantwortung für sein Handeln abnehmen möchten: auch wenn Andere die Gesetze gemacht haben und er lediglich ausführendes Organ ist: er ist Täter. Und zwar einer der ganz üblen Sorte.

  • Danke für den Artikel Dinah Riese.



    „Er suche auch „in keiner Weise die Öffentlichkeit“, an einer Namensnennung bestehe kein berechtigtes öffentliches Interesse.“



    Das sehe ich anders: Ein Mensch, der andere anzeigt (als Hobby! geht’s noch?!) muss schon wissen, dass er in der Öffentlichkeit steht, m. E. stehen muss. Alles andere wäre De­nun­zi­an­ten­tum, was seine Anzeigen in der anonymen Form ja auch irgendwie sind. Sich auf Persönlichkeitsrechte berufen, aber anderen ihre Persönlichkeitsrechte durch diese Abmahnungen – wie freie Entscheidung und (vermeintlich verhinderte) Informationsfreiheit – mindestens zu erschweren, das kann sich – ich ··freue·· mich schon auf den Sturm der Entrüstung hier im Forum – m. E. nur ein Mann ausdenken, der (mal wieder) über den Frauen stehen will.



    Dass der §219 a (noch) geltendes Recht ist, ist ihm für seine Abmahnungen m. E. aber ziemlich egal. Das Abmahnen ist m. E. für ihn, wie auch für die DUH (Deutsche Umwelthilfe), eine Geldbeschaffungsmaßnahme – und aus diesem Grund eine m. E. auch noch zu schließende Gesetzeslücke.

  • Der Mann hat kein Problem damit, Ärzt*innen durch seine Anzeigen zu belasten, so dass deren Namen in die Öffentlichkeit gezerrt werden, aber seinen Klarnamen möchte er nicht lesen? Was für ein mieser Feigling!!

    Der will Leben schützen? Wer's glaubt... .

  • Apropos unbegründete Ängste: Dass ein Mann, der „offen unter seinem Namen auf[tritt]“ hierzulande eine Webseite „Babycaust.de“ betreiben und Abtreibungen mit dem Holocaust gleichsetzen kann, sollte der taz zu denken geben, finde ich. Und zwar viel mehr als der Umstand, dass einer wie Y. H. Anonym bleiben will. Es sagt nämlich viel über unsere Gesellschaft aus. Darüber, wie verroht die Umgangssitten sind und wie wenig der Verstand und die Vernunft zu melden haben hierzulande.

    Kann es denn sein, dass derartiger Unsinn so selten negative Konsequenzen hat, dass diese Konsequenzen nicht allgemein bekannt sind und gefürchtet werden von feigen Dummköpfen der üblen Sorte? Kann leider sein. Es scheint ja doch breitester Konsens zu sein in Deutschland, den Missbrauch der Geschichte nicht zu thematisieren oder gar zu betrafen, so lange er einer vermeintlich guten Sache dient.

  • Zitat: „Zudem wolle er nicht, dass seine persönliche Position zum Thema zum Inhalt öffentlicher Debatten wird.“

    Wenn einer „in keiner Weise die Öffentlichkeit [sucht]“, geht er nicht gerichtlich gegen Personen vor, die – etwa als Ärzte, als Politiker oder als Journalisten – in der Öffentlichkeit stehen.

    Mit diesem „Hobby“ will „Y***** H******** eindeutig Einfluss nehmen. Auf das Verhalten einer breiten Öffentlichkeit ebenso, wie auf den öffentlichen Diskurs. Er wollte sich gerade nicht abfinden damit, ein Unbekannter zu sein bzw. zu bleiben. Der Mann will Geschichte schreiben und die ist immer eine öffentliche Angelegenheit. Er will bloß die damit verbundenen Konsequenzen nicht tragen.

    Aber gut: Was einer will oder gewollt hat und was nicht, ist immer Spekulation. Vielleicht ist Y. H. wie so viele unter uns nur ein armes Opfer seiner Zeit. Einer, der zur Selbstreflexion nicht fähig ist und einfach tut, was ihm sein „Bauchgefühl“ befiehlt. Und was befiehlt das Bauchgefühl? Es befiehlt zu tun, was scheinbar alle tun: Den eigenen Vorteil zu suchen auf Kosten anderer. Frei nach dem Motto: Aller Nutzen für mich, alle Risiken für euch.

    Oh doch, so ein Verhalten IST von Interesse für die Öffentlichkeit. Es ist zutiefst politisch, denn eine Gesellschaft, in der ein solches Verhalten Normalität ist, ist auf Dauer nicht überlebensfähig. Y. H., der Mann, dessen Name nicht genannt werden soll, muss das nicht wissen. Die Richter, sie seinen Fall behandeln, allerdings schon. Sie nämlich sind nicht einfach nur Bürger dieses Landes. Sie sind, genau wie Politiker oder Journalisten, Teil des „Systems“, das sie stabilisieren sollen.

    Übrigens: Dass es „gewaltbereite[] Abtreibungsbefürworter[]“ gäbe, vor denen sich ein Abtreibungsgegner fürchten müsste, habe ich bisher weder gehört noch gelesen. Womöglich schließt Y. H. ja schlicht von sich auf andere. Und man glaubt halt auch als Feigling immer ganz gern das, was einen in der eigenen Individualität bestätigt.

    • 7G
      76530 (Profil gelöscht)
      @mowgli:

      Warum so vorsichtig?

      Das Verhalten dieses Menschen hat einen Platz in jedem Wörterbuch der Psychologie. Buchstabe P. Projektionen.

      Es gibt drei Gewissheiten. Erstens: Deutschland ist voller Gewaltbereiter Abtreibungbefürworter. Zweitens: die Erde ist eine Scheibe. Drittens: Herr Y. H. ist ein kluger, warmherziger Mensch.