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Neuregelung der staatlichen ZuschüsseMehr Geld für Wähler statt für Gold

Der Bundestag hat das Gesetz zur Parteienfinanzierung reformiert. Die AfD muss auf ihren Goldhandel verzichten – und protestiert.

Muss sich ein neues Geschäftsmodell zur Abzocke von Staatsknete ausdenken: AfD-Chefin Frauke Petry Foto: dpa

Berlin taz | Eigentlich könnte die AfD sich freuen: Obwohl sie selbst nicht dabei ist, fiel ihr Name am Donnerstagabend im Bundestag ganz schön oft. Der Anlass war für die Petry-Truppe allerdings wenig erfreulich: die Reform des Parteienfinanzierungsgesetzes. Anders als bisher sollen staatliche Zuschüsse für Parteien nicht länger an ihren Umsätzen gemessen werden, sondern an den Gewinnen.

Damit reagiert das Parlament auf den schwunghaften Goldhandel der AfD, dank dessen die rechtspopulistische Partei rund zwei Millionen Euro Umsatz verzeichnen konnte, jedoch kaum Gewinn. Die Partei hatte ihren Haushalt damit künstlich aufgebläht. Die Bundestagsparteien haben sich geschlossen gegen diese Art der Parteienfinanzierung ausgesprochen – sie sei schlichtweg unseriös.

Gleichzeitig erhöht die Neuregelung die staatlichen Zuschüsse, die eine Partei pro Wählerstimme erhält: Statt bisher 70 Cent bekommen Parteien 83 Cent pro gültiger Stimme. Der Betrag für die ersten vier Millionen Stimmen steigt sogar auf einen Euro, von bisher 85 Cent. „Wir passen die Beiträge an die Preisentwicklung an“, sagte Gabriele Fograscher von der SPD-Fraktion.

Kritik von Linkspartei und Grünen

Die Fraktionen der Linkspartei und der Grünen kritisierten, dass die schwarz-rote Koalition die Neuregelung nicht zum Anlass genommen hat, um andere Schwachstellen des Gesetzes zu beseitigen.

So forderte die Linkspartei beispielsweise, das Sponsoring von Parteien zu verbieten, bisher unbegrenzte Zuwendungen privater Personen auf 25.000 Euro zu deckeln – und Spenden juristischer Personen, also von Unternehmen, zu unterbinden. „Diejenigen, die finanzkräftiger sind, sollen nicht auch noch über die Parteienfinanzierung Einfluss auf Parteien nehmen“, sagte Halina Wawziniak von der Linksfraktion.

Auch die Grünen forderten ein Verbot von Sponsoring und mehr Transparenz. Bürger müssten nachvollziehen können, wer Einfluss auf Parteien nimmt. Bisher müssen nur Spenden über 10.000 Euro offen gelegt werden – und erst ab 50.000 Euro sofort. Die Grünen-Fraktion lehnte den Gesetzesentwurf von CDU/CSU und SPD deshalb ab, die Linkspartei enthielt sich.

Die schwarz-rote Koalition stimmte geschlossen zu. Zumindest die Abgeordneten von Union und SPD anwesend waren – nur ein paar Dutzend Abgeordnete verloren sich im Plenarsaal.

Am Tag nach der Gesetzesverabschiedung schaltete die AfD eine Anzeige in einer großen Tageszeitung „Große Koalition plant finanziellen Angriff auf AfD“, schrieben sie dort – und bat um Spenden.

Andere nehmen die Änderungen sportlicher: Die Satirepartei Die Partei hatte das gleiche Schlupfloch genutzt und umsatzfördernd 100 Euro-Scheine für 80 Euro verkauft. Auf Twitter schrieb Martin Sonneborn: „Wahrscheinlich hat uns der Spaß 25.000 Euro gekostet - aber war ja für einen guten Zweck – die Pleite der AfD“.

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4 Kommentare

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  • Dieses Politikelend in diesem Land liegt eben genau in dieser Parteienfinanzierung mitbegründet. Was gut ist für die Kasse, also die Partei, muss noch lange nicht gut fürs Land sein. Das führt zwangsläufig zu Handlungsweisen, wider von Vernunft und eigentlich gegenteiligem Wissen.

  • Meiner Meinung nach ist es generell ein Witz, dass Zuschüsse für Parteien mit dem Umsatz bzw ab jetzt mit dem Gewinn zusammen hängen... Diese müssten ausschließlich aufgrund der für sie abgegebenen Wählerstimmen erfolgen.

    Nie war von diesem zweifelhaften Gesetz die Rede, doch sobald sich ein Gegner an diesem bereichert, wird es geändert, damit wieder nur die bereits etablierten Parteien durch ihre etlichen Beteiligungen und ihren bestehenden Lobbyismus dies ausnutzen können und ggf sogar ihren Gegenspieler ausschalten können. Auch wenn man über die Ansicht der AfD streiten kann; doch dies war mal wieder nichts anderes als ein total eigennütziger und auch undemokratischer Zug - schade, dass unsere großen "Volksparteien" so etwas nötig haben...

  • Kann jemand mit dem nötigen Formalwissen erklären warum die Aktion der AfD zu "klappen" schien, bei der Partei aber nicht? Umsatz heißt ja vor Abzug von Verlusten/Kosten, war dann also einfach das Verhältnis von 80/100 zu krass (80 minus Transkationsgebühren)?

  • Problem: bei beiden Parteien, die ja verschiedener kaum sein können, würde ich für eine Klage gute Aussichten sehen. Gerade "die Partei" hat ja konkrete Ausgaben gehabt, die durch diese Regel entstanden sind (Rückerstattung des größten Teils der Spenden geht jetzt ins Leere). Von daher handelt es sich um ein Problem der "Rückwirkung", das man durchaus kritisch sehen kann.

    Die Welt wäre nicht untergegangen, wenn die großen Parteien sich auf eine Neuregelung ab 2016 beschränkt hätten, das wäre juristisch wasserdicht und erweckt nicht den Eindruck der Schikane, die vor Gericht ein Problem werden könnte.