Neues Infektionsschutzgesetz: Nächstes Level für die Corona-App
Das neue Infektionsschutzgesetz erlaubt es den Bundesländern, zur Kontaktverfolgung stärker auf eine datensparsame App zu setzen.
Bislang gilt in der Regel: Veranstaltungsorte, etwa Restaurants, Schwimmbäder, Clubs oder Museen müssen die persönlichen Daten ihrer Besucher:innen erheben und im Infektionsfall an die Gesundheitsämter übermitteln. Die kontaktieren dann Menschen, die sich mutmaßlich gleichzeitig mit der Corona-positiven Person dort aufgehalten haben, und verhängen gegebenenfalls eine Quarantäne. Dass die Gesundheitsämter hier bei hohen Inzidenzen schnell überlastet sind, zeigte sich bereits in den vergangenen Infektionswellen.
Zahlreiche Kommunen und Bundesländer kauften daher Lizenzen für eine App, mit der sich Nutzer:innen digital registrieren können, die Luca-App. Die fiel allerdings bald mit diversen Sicherheitslücken und Datenschutzproblemen auf. Schließlich bekam auch die Corona-Warn-App eine sogenannte Check-In-Funktion, mit der Nutzer:innen ihre Anwesenheit an bestimmten Orten festhalten können. Im Unterschied zur Luca-App oder zur Dokumention per Zettel benötigt die Corona-Warn-App dafür keine persönlichen Daten. Sie arbeitet stattdessen mit wechselnden IDs, die keine Rückschlüsse auf die Nutzer:innen zulassen.
Sachsen und Baden-Württemberg erlauben die Corona-Warn-App bereits als Alternative zu Luca. Nun kommt es darauf an, dass auch die anderen Bundesländer die neue Möglichkeit, die der Bund ihnen einräumt, umsetzen. Nächster Kandidat wäre Mecklenburg-Vorpommern: Dort hatte das Oberlandesgericht Rostock jüngst den Kauf von Lizenzen für die Nutzung der Luca-App durch die Landesregierung wegen des freihändigen Vergabeverfahrens für unwirksam erklärt.
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