Neues Archivgesetz in Niedersachsen: Betreff: gelöscht
Niedersachsens rot-grüne Landesregierung will behördliche E-Mails, SMS und Chats nicht archivieren müssen. Fachverbände kritisieren das scharf.
Foto: Ingo Wagner/dpa
Soll das Landesarchiv prüfen, welche E-Mails und Chats von Amtsträger:innen aufgehoben werden – oder dürfen Behörden künftig selbst entscheiden, was im digitalen Müll landet? Darüber gibt es in Niedersachsen gerade eine Debatte. Nun hat die rot-grüne Landesregierung die Novelle des Archivgesetzes vorerst ausgesetzt.
Sie sei technisch sehr anspruchsvoll und werde aus „Rücksicht auf den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages“ nicht mehr in dieser Legislatur in den Landtag eingebracht, schreibt die Senatskanzlei der taz. Wann und wie das Vorhaben weiterverfolgt wird, ist unklar. Zuvor hatte es deutliche Kritik am Entwurf gegeben.
Dabei war der Ausgangspunkt unstrittig: Das geltende Archivgesetz stammt im Kern aus dem Jahr 1993, aus einer Zeit also, in der Behördenkommunikation noch auf Papier stattfand, Aktenordner über Flure geschoben wurden und das Wort eines Ministers per Erlass oder formellem Schreiben fixiert war. Das Gesetz regelt die Erfassung, Bewertung, Übernahme, Verwahrung, Erschließung und Nutzung von Archivgut durch das Landesarchiv sowie die Archivpflege.
Aber mit E-Akten und digitalen Fachverfahren haben sich Politik und Verwaltung grundlegend verändert. Kommunikation findet nicht mehr nur in klassischen Akten statt, sondern immer häufiger über Bildschirme, E-Mail-Server und mobile Endgeräte. Wenn Ministerien aber auf E-Mails und Messengerdienste umsteigen, gerät das klassische Aktenprinzip ins Wanken. Das neue Gesetz sollte da Klarheit schaffen.
Spurlos in den Müll
Die Staatskanzlei gab dazu einen Entwurf in die Verbändeanhörung, der unter anderem vorsieht, dass digitale Kommunikation von Amtsträger:innen nicht mehr aktiv den Archiven zur Übernahme angeboten werden muss – wenn sie nicht ohnehin bereits in den offiziellen Verwaltungsakten erfasst ist. Damit aber, so die Kritik, könnten unliebsame Spuren politischen und behördlichen Handelns künftig außerhalb der offiziellen Aktenführung bleiben – und spurlos verloren gehen.
Bislang müssen die zuständigen Stellen in Niedersachsen „sämtliches Schriftgut“ dem Landesarchiv zur Prüfung anbieten. Ausnahmen sieht das Gesetz unter anderem vor, wenn Daten geheim sind oder rechtswidrig gespeichert wurden. Ob etwas archiviert wird, darüber entscheiden die Archivar:innen des Landesarchivs. Sie prüfen, ob das angebotene Schriftgut einen „bleibenden Wert“ für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben, die Forschung oder den Schutz privater Interessen hat.
Die Staatskanzlei begründet die geplante Änderung bei der Anbietungspflicht gegenüber der taz damit, dass mündliche Absprachen etwa auf dem Flur oder am Telefon früher auch nicht lückenlos protokolliert worden seien.
„Digitale Kommunikation in Form von E-Mails, SMS oder Chats in Messengerdiensten ersetzt heutzutage vielfach diese Telefonate oder persönlichen Gespräche, die schon mangels Verschriftlichung häufig keinen Eingang in Akten gefunden haben bzw. finden“, schreibt eine Sprecherin. Mit der Gesetzesnovelle solle die aktuelle Praxis in Bezug auf kurzfristige Kommunikation „rechtssicher an die Gepflogenheiten der Gegenwart“ angepasst werden.
Im Übrigen seien „E-Mails und auch andere digitale Kommunikationsformen entsprechend der Vorgabe, Verwaltungshandeln nachvollziehbar und transparent abzubilden und dazu Akten zu führen“, durchaus Bestandteil von Akten.
Historiker:innen und Fachverbände wie der Verband deutscher Archivarinnen und Archivare (VdA), aber auch die Arbeitsgemeinschaft der Landschaften und Landschaftsverbände in Niedersachsen, fordern hingegen seit Jahren, dass E-Akten und digitale Kurzkommunikation angemessen dokumentiert und archiviert werden.
In den vergangenen Jahren sorgten gelöschte Daten und nicht dokumentierte politische Kommunikation immer wieder für Schlagzeilen, etwa die SMS-Kommunikation von Ex-Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) in der „Berater-Affäre“ oder die E-Mail-Kommunikation des ehemaligen Bundesverkehrsministers Andreas Scheuer (CSU).
Zum Streit um die Novelle des niedersächsischen Archivgesetzes wolle er sich nicht konkret äußern, sagte der VdA-Vorsitzende Michael Ruprecht im vergangenen Juli in einem Gespräch mit der Welt. Grundsätzlich seien Archive aber das „Gedächtnis des Rechtsstaats“.
Es gehe darum, „ob staatliches Handeln auch in Zukunft überprüfbar und nachvollziehbar bleibt oder ob wichtige Teile davon dauerhaft im Dunkeln verschwinden“, sagt Ruprecht. Wenn elektronische Kommunikation nicht in den Archiven lande, entstünden gerade dort Lücken, wo die Macht ausgeübt wird.
Andere Länder regeln Digitales im Archiv
Grundsätzlich unterstütze ihr Verband eine Novelle des in die Jahre gekommenen Gesetzes, betont Julia Kahleyß, Vorsitzende des Verbandes der Archivarinnen und Archivare in Niedersachsen und Bremen und Leiterin des Stadtarchivs Bremerhaven, gegenüber der taz. „Wir möchten da konstruktiv mitarbeiten.“
Im Verband komme viel Fachwissen zusammen. Ein neues Gesetz sei nicht nur wegen der zunehmenden Bedeutung elektronischer Kommunikation überfällig. So sei etwa auch die Arbeit von kommunalen Archiven bislang schwammig geregelt. Archiven fehlten oft finanzielle und personelle Mittel.
Elektronische Kommunikation, die für das Verwaltungshandeln oder politische Entscheidungen relevant ist, müsse Archiven angeboten werden, findet auch Kahleyß. Nur dort könne sie sachverständig geprüft werden. Es gehe nicht darum, private Kommunikation zu erfassen, sondern darum, wichtige Entscheidungen zu dokumentieren und zu zeigen, wie sich Macht abspiele. Es gehe um Transparenz für die nachkommenden Generationen.
Andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg hätten modernere Archivgesetze, an denen man sich orientieren könne, sagt Kahleyß. In Nordrhein-Westfalen etwa ist der Begriff des Archivs- und Schriftguts seit August dieses Jahres im Landesgesetz so gefasst, dass er unabhängig vom Medium gilt und digitale Daten von vornherein einschließt.
Auch in Baden-Württemberg erfasst das seit 2025 geltende Landesarchivgesetz ausdrücklich elektronische Unterlagen wie E-Mails. Die Anbietungspflicht umfasst sowohl Papier- als auch digitale Unterlagen.
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