Neue Vorgaben für die Öffentlichen-Rechtlichen: Größtmögliche Transparenz
Die Öffentlich-Rechtlichen müssen künftig im Internet mehr über sich preisgeben. Dazu zwingt sie die Rundfunkkommission der Länder. Richtig so!
F rüher war aus Sicht der öffentlich-rechtlichen Anstalten auf die Medienpolitik Verlass. Sie fand schlicht kaum statt. Und wenn sie doch mal stattfand, störte sie kaum. Medienpolitik hieß damals, sich drauf verlassen zu können, dass 16 Bundesländer ohnehin keine Einigung auf etwas Konkretes und Ernsthaftes hinkriegen würden. Da waren die unterschiedlichen Standortinteressen von Bremen bis München. Jede Landesregierung hielt treu die Hand über ihre ARD-Anstalt, im Verwaltungsrat des ZDF wimmelte es von Ministerpräsident*innen. Und ins Interview mit „Politik am Morgen“ beim Deutschlandfunk wollen eh alle.
Lang, lang ist’s her. Also jedenfalls ein paar Monate. Seit dem RBB-Skandal macht die Medienpolitik Dampf. Jetzt wird sogar der eigentlich ja schon fix und fertig gezurrte nächsten Medienstaatsvertrag noch mal aufgeschnürt. Die Rundfunkkommission der Länder schärft kurzfristig in Sachen Compliance und Transparenz nach. „Medienpolitik heißt heute, sich darauf verlassen können, dass 16 Bundesländer sich einig sind, die Hose runter zu lassen?“, fragt die Mitbewohnerin.
Exakt! Wie die FAZ berichtet, werden die Sender nun von der Politik zur größtmöglichen Transparenz verpflichtet. Alle Satzungen, Richtlinien, Geschäftsordnungen müssen in Zukunft im Internet veröffentlicht werden. Dazu gehören auch die Bezüge der Intendant*innen und Direktor*innen, inklusive Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder, sonstige geldwerte Vorteile wie Dienstwagen mit oder ohne Massagesitz, Kohle für Aufsichtsrats- und andere Tätigkeiten bei Tochter- und Beteiligungsgesellschaften sowie die berühmte Altersversorgung und andere Leistungen bei der Beendigung der Tätigkeit. Bei der Compliance wird diese jetzt schlicht mal für alle einheitlich vorgeschrieben, inklusive verbindlich-überprüfbarere Standards.
Das ist a) gut und richtig und b) ein Armutszeugnis für die öffentlich-rechtlichen Chef*innenetagen. Denn sie sind immer noch zu langsam und warten lieber auf gesetzliche Vorgaben statt selbst mal mit gutem Beispiel voranzugehen. Die ARD wollte im November immerhin mal schneller als die Politik sein. Dabei gelang ihr aber der Sockenschuss, sich zwar auf einheitliche Compliance-Spielregeln zu einigen. Nur um die dann zunächst mal als interne Angelegenheit zu deklarieren, die die Öffentlichkeit nichts angehe.
Zum Glück merkte sie dann relativ fix, dass sich der Quatsch nicht durchhalten ließ und stellte den Compliance-Leitfaden dann doch ins Netz. So lassen sich in der Öffentlichkeit keine Blumenpötte gewinnen und Legitimationspunkte sammeln. Was muss eigentlich noch passieren, bis das in Anstaltsleitungen jemand merkt?
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Anschlag in Magdeburg
„Eine Schockstarre, die bis jetzt anhält“
Nach dem Anschlag in Magdeburg
Rechtsextreme instrumentalisieren Gedenken
Bundestagswahl 2025
Parteien sichern sich fairen Wahlkampf zu
Erderwärmung und Donald Trump
Kipppunkt für unseren Klimaschutz
Bundestagswahl am 23. Februar
An der Wählerschaft vorbei
Exklusiv: RAF-Verdächtiger Garweg
Meldung aus dem Untergrund