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Neue GrundsteuerHöhere Kosten für Mie­te­r:in­nen

Gastkommentar von Thomas Gesterkamp

Ab Januar gilt die neue Grundsteuer. Mal erhöht sie sich, mal nicht. Aber für Mie­te­r:in­nen kann sie zu einer höheren „zweiten Miete“ werden.

Neue Grundsteuer ab 2025: Für manche Ei­gen­tü­me­r:in­nen wird sie teuer, für andere billiger Foto: Jan Woitas/dpa

B odenrichtwert, Hebesatz, Bemessungsgrundlage: Hinter diesen trockenen Begriffen verbirgt sich ein verteilungspolitischer Skandal. Bei der 2019 beschlossenen Reform der Grundsteuer hat es die Große Koalition unter Federführung des damaligen Finanzministers Olaf Scholz versäumt, die Abwälzung höherer Abgaben für Immobilienbesitz auf die Miete zu unterbinden. Zum 1. Januar 2025 tritt nun die sogenannte Neufestsetzung der Grundsteuer in Kraft. Und die hat Folgen: Vor allem in Großstädten führen höhere Messbeträge zu einer vielfach höheren Grundsteuer.

Dabei lautete die gesetzliche Vorgabe einst, die Belastung „aufkommensneutral“ zu gestalten. Doch viele Kommunen haben es sich leicht gemacht und ihre Hebesätze kaum verändert. Am Ende dürfte der Fiskus nicht in jeder Kommune mehr einnehmen. Weil Ver­mie­te­r:in­nen ihre Kosten aber teilweise weiterreichen dürfen, steigt für Be­woh­ne­r:in­nen die „zweite Miete“, zu der auch Müllabfuhr, Straßenreinigung, Aufzug, Versicherungen gehören.

Grundsätzlich ist es sinnvoll, Immobilien zu besteuern. Nach Finanz- und Eurokrise gab es rasante Wertsteigerungen – und gute Gründe, diese abzuschöpfen. In vielen Nachbarländern ist die Grundsteuer eine wichtige Einnahmequelle der Kommunen, sie finanziert die regionale Infrastruktur. Die deutschen Regularien aber enthalten das gravierende Manko, dass Ei­gen­tü­me­r:in­nen die Abgabe als Teil der Nebenkosten deklarieren dürfen.

Der Bodenrichtwert, der anzeigt, wie attraktiv der Standort einer Immobilie und die Basis der Bemessung ist, liegt in bürgerlichen Wohngegenden und innenstadtnahen Altbauvierteln besonders hoch, an der Peripherie und auf dem Land meist niedriger. Viele, die zur Miete leben, werden daher künftig mehr Miete zahlen müssen.

Die SPD als selbsternannte Partei für soziale Gerechtigkeit hat das Thema verschlafen, DGB und Mieterbund fordern seit Jahren ein Umlageverbot. Dieses wäre ein wichtiger Schritt im Kampf für preiswertes Wohnen.

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6 Kommentare

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  • Ich wohne hier in der Altstadt, auf die ganzen Touris die rumtigern könnte ich getrost verzichten , die nerven nur, nichtsdestotrotz erhöht sich dadurch der Grundstückspreis,ich bin gespannt ob ich mir die Lage, in der meine Handwerkerfamilie seit dem 17.Jhd. lebt und arbeitet ,noch leisten kann.

  • 6G
    676169 (Profil gelöscht)

    «Der Bodenrichtwert, der anzeigt, wie attraktiv der Standort einer Immobilie und die Basis der Bemessung ist, liegt in bürgerlichen Wohngegenden und innenstadtnahen Altbauvierteln besonders hoch, an der Peripherie und auf dem Land meist niedriger. Viele, die zur Miete leben, werden daher künftig mehr Miete zahlen müssen.»

    Oh, der Absatz war doch nur eine Anmerkung für den internen Gebrauch. Wer hat das so in Druck gegeben? Das könnte als Klientelpolitik in eigener Sache gelesen.

  • 6G
    676169 (Profil gelöscht)

    Umlageverbot. Hm. Was ist mit der selbstbewohnten Immobilie? Entfällt dann die Steuer aus Gerechtigkeitsgründen?



    Die Steuer taugt im Übrigen überhaupt nicht zu "Abschöpfung" von Wertsteigerungen. Erstens wird die Wertsteigerung erst beim Verkauf monetarisiert und da spielt die Grundsteuer überhaupt nicht rein. Sie ändert sich auch nicht, wenn sich der Marktwert einer Immoblilie ändert. Weder bei Steigerung noch bei Verlust. Populistisches Gerede in meinen Augen. Und wenn die Grundsteuer nicht mehr direkt umgelegt werden kann, dann landet sie eben in der Kaltmiete.

    • @676169 (Profil gelöscht):

      Volle Zustimmung - warum sollte ein Vermieter die Grundsteuer einer vermieteten Wohnung selbst tragen?

      • @Spin Point:

        Der Vermieter sollte die Grundsteuer tragen, da er



        a) Eigentümer des Wertobjekts ist und auch von evtl. Wertsteigerungen profitiert



        b) Die Gewinne aus der Vermietung einstreicht. In den Innenstädten teils erhebliche

        Ich zahle 50% meines Einkommens für eine kleine Wohnung, mit einer Miete, die über dem Mietspiegel liegt - warum soll ich noch die Steuer für Heimstaden zahlen?!

  • Und weshalb sollten beispielsweise Müllabfuhr und Versicherungen umlagefähig sein, während es die Grundsteuer nicht ist? Eine solche Unterscheidung ergibt doch überhaupt keinen Sinn.

    Zumal die Änderung auf ein Urteil des BVerfG zurück zu führen ist, welches überhaupt nichts mit der Frage der Umlagefähigkeit zu tun hat.