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Neue Gesetze und VerordnungenWas sich mit dem Jahreswechsel so alles geändert hat

Mindestlohn und CO2-Preis steigen. Das Deutschlandticket wird teurer, ebenso das Tanken und Heizen mit Öl und Gas. Welche Änderungen gelten 2026?

Das Deutschlandticket ist nicht das Einzige, was dieses Jahr im Preis steigt Foto: Julian Stratenschulte/dpa

dpa/taz | Vom Deutschlandticket über das Kindergeld bis zur Pendlerpauschale: Mit dem neuen Jahr sind wieder eine Reihe von gesetzlichen Änderungen in Kraft getreten, die Auswirkungen auf den Geldbeutel vieler Bür­ge­r:in­nen haben. Die wichtigsten Veränderungen im Überblick.

Höherer Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn ist mit dem Jahreswechsel auf 13,90 Euro brutto je geleisteter Arbeitsstunde gestiegen. Bisher galt ein Mindestlohn von 12,82 Euro. Die durch eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums geregelte Anhebung beruht auf einer Empfehlung der Mindestlohnkommission vom Juni. Anfang 2027 steigt der Mindestlohn demnach weiter auf 14,60 Euro. Parallel zur Mindestlohnerhöhung steigt auch die Obergrenze für sogenannte Minijobs. Diese erhöht sich ab Januar von 556 auf 603 Euro im Monat.

Auch einige branchenspezifische Mindestlöhne steigen im neuen Jahr: darunter im Elektrohandwerk (von 14,41 Euro auf 14,93 Euro), im Dachdeckerhandwerk (von 16 Euro auf 16,60 Euro für Gesell:innen) und im Gerüstbau (von 13,95 Euro auf 14,35 Euro). Mehr gibt es auch für Ma­le­r:in­nen und La­ckie­re­r:in­nen und in der Gebäudereinigung.

Parallel zur Mindestlohnerhöhung steigt auch die Obergrenze für sogenannte Minijobs. Diese erhöht sich ab Januar von 556 auf 603 Euro im Monat. Mit der höheren Verdienstgrenze soll sichergestellt werden, dass die Arbeitszeit durch den gestiegenen Mindestlohn nicht gekürzt werden muss. So sind weiterhin zehn Arbeitsstunden pro Woche möglich.

Mindestausbildungsvergütung wird angehoben

Für Auszubildende in dualen Ausbildungsberufen gelten neue Mindestausbildungsvergütungen: Wer zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2026 eine Ausbildung anfängt, erhält dann mindestens 724 Euro pro Monat. Zuvor lag die Mindestausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr bei 682 Euro.

Auch für die Azubis in höheren Lehrjahren gelten entsprechend höhere Werte als zuvor. Allerdings haben Tarifverträge Vorrang – auch dann, wenn sie eine geringere Vergütung vorsehen. Dann kann der Betrieb auch unter der Mindestausbildungsvergütung bezahlen.

Mehr Kindergeld

Das Kindergeld steigt zum 1. Januar von 255 auf 259 Euro pro Kind und Monat. Der Kinderfreibetrag, den Eltern über die Steuererklärung beantragen müssen, steigt von 9.600 auf 9.756 Euro (Kinderfreibetrag von 6.828 plus Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von 2.928).

Der monatliche Mindestunterhalt für minderjährige Kinder wird in allen Altersgruppen leicht angehoben. Für Kinder bis fünf Jahre steigt der Bedarfssatz von 482 auf 486 Euro, für Kinder von sechs bis elf Jahre von 554 auf 558 Euro und von 12 bis 17 Jahre von 649 auf 653 Euro. Für volljährige Kinder erhöht sich der Bedarf von 693 auf 698 Euro. Der Bedarfssatz für Auszubildende und Studierende, die nicht zu Hause leben, bleibt unverändert bei 990 Euro.

Nullrunde beim Bürgergeld

Beim Bürgergeld ändert sich zum neuen Jahr erst einmal nichts. Die rund 5,5 Millionen Bürgergeld-Beziehenden müssen mit einer Nullrunde auskommen. Alleinstehende bleiben auch 2026 bei 563 Euro im Monat. Kinder erhalten weiter je nach Alter 357 bis 471 Euro. Bereits 2025 gab es eine Nullrunde, nachdem die Regelsätze 2023 und 2024 deutlich erhöht worden waren.

Das Arbeitsministerium hatte sich im September, als die Nullrunde per Verordnung im Kabinett beschlossen wurde, auf die Gesetzeslage berufen. Sichergestellt werde, „dass das Existenzminimum gewährleistet wird“, betonte die Regierung.

Derzeit ist eine Bürgergeldreform in der Gesetzgebung. Sie soll im Frühjahr im Bundestag beschlossen werden. Mit der Reform, die die SPD-Co-Vorsitzende Bärbel Bas als Arbeitsministerin nach den Vorgaben der Koalition entworfen hatte, jedoch in der SPD umstritten ist, soll Hartz IV nicht mehr länger „Bürgergeld“ heißen, sondern „neue Grundsicherung“. Die soll nach strengeren Kriterien als bisher fließen. Eine komplette Streichung des Gelds soll möglich werden, wenn Beziehende des staatlichen Gelds als nicht erreichbar gelten. Die Jobcenter sollen der Vermittlung in Arbeit wieder Vorrang geben.

Alle Sozialleistungen werden vom 1. Januar 2026 an grundsätzlich nicht mehr per Scheck oder bar ausgezahlt, sondern nur noch auf ein Girokonto überwiesen. Leistungsbeziehende müssen ein Konto haben und die IBAN dem Jobcenter mitteilen.

Steuerfreibetrag steigt

Der steuerliche Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden muss, steigt 2026 von 11.784 auf 12.348 Euro. Der Spitzensteuersatz, der weiter 42 Prozent beträgt, greift jetzt ab einem Einkommen von 69.879 Euro (statt ab 68.481 Euro). Für Ehepaare und Lebenspartner:innen, die sich zusammen veranlagen lassen, gilt der doppelte Wert. Der Kinderfreibetrag wird auf 9.756 Euro angehoben.

Rentenerhöhung ab Juli

Rent­ne­r:in­nen können sich auf etwas mehr Geld auf dem Konto freuen: Ihre Renten sollen zum 1. Juli angehoben werden. Die Erhöhung könnte sich um die 3,7 Prozent bewegen, wie aus einem Entwurf für den jährlichen Rentenversicherungsbericht hervorgeht. Der Wert ist aber nur eine Schätzung. Wie stark die Rente steigt, legt das Bundeskabinett immer erst im Frühjahr je nach aktueller Konjunkturlage und Lohnentwicklung fest.

„Aktivrente“ in Kraft getreten

Mit dem Jahreswechsel ist die „Aktivrente“ in Kraft getreten – also der angekündigte Steuerbonus für Arbeit im Rentenalter. Ältere Beschäftigte dürfen nun monatlich bis zu 2.000 Euro hinzuverdienen, ohne darauf Steuern zahlen zu müssen. Die Regelung soll einen Anreiz für Ältere bieten, dem Arbeitsmarkt länger zur Verfügung zu stehen. Parallel dazu wurde das Verbot gestrichen, Ar­beit­neh­me­r:in­nen nach Erreichen des Rentenalters ohne Sachgrund befristet weiterzubeschäftigen.

Die Idee einer solchen Steuervergünstigung stammt von der CDU. Beschlossen worden war sie im sogenannten Rentenpaket: zusammen mit einer Stabilisierung des Rentenniveaus, einer Stärkung der Betriebsrenten sowie der Ausweitung der Mütterrente auf ältere Frauen, die aber erst ab 2027 gilt.

Kranken- und Rentenversicherung mit höheren Bemessungsgrenzen

Aufgrund der gestiegenen Löhne und Gehälter steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Januar 2026 von 8.050 auf 8.450 Euro im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Höchstbetrag, bis zu dem Einkommen bei der Berechnung des Beitrags berücksichtigt wird. Für darüber hinausgehendes Einkommen müssen keine Beiträge gezahlt werden.

Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung steigt ebenfalls – auf ein jährliches Bruttoeinkommen von 69.750 Euro (5.812,50 Euro im Monat). 2025 lag sie bei 66.150 Euro (5.512,50 Euro im Monat). Die Versicherungspflichtgrenze – der Einkommenshöchstbetrag, bis zu dem Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein müssen – erhöht sich auf 77.400 Euro pro Jahr (6.450 Euro im Monat). 2025 lag sie bei 73.800 Euro jährlich (6.150 Euro im Monat).

Beiträge in der Krankenversicherung steigen

Für viele privat Krankenversicherte steigen im neuen Jahr die Beiträge. Nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW müssen mit Jahresbeginn etwa 60 Prozent der Versicherten im Schnitt 13 Prozent mehr zahlen. Die Ver­brau­cher­schüt­ze­r:in­nen gehen davon aus, dass im Laufe des Jahres weitere Versicherer nachziehen werden.

Auch bei den gesetzlichen Krankenkassen wird es für einige Versicherte teurer, obwohl Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) empfohlen hat, den durchschnittlichen Zusatzbeitrag bei 2,9 Prozent zu lassen. Letztlich ist es eine Empfehlung und die Krankenkassen sind nicht daran gebunden. Der Zusatzbeitrag steigt zum Beispiel bei der AOK in mehreren Bundesländern. Deutschlands größte Krankenkasse, die Techniker, will den Zusatzbeitrag von 2,45 Prozent auf 2,69 Prozent anheben.

Pendlerpauschale für kürzere Strecken steigt

Die Pendlerpauschale steigt für kurze Strecken auf 38 Cent. Davon profitiert, wer täglich zur Arbeit pendelt – und zwar egal, ob mit dem Auto, der Bahn, dem Rad oder zu Fuß.

Bisher konnten Ar­beit­neh­me­r:in­nen für die ersten 20 Kilometer Wegstrecke nur 30 Cent absetzen, erst ab dem 21. Kilometer dann 38 Cent. Künftig gelten einheitlich 38 Cent. Davon profitieren am Ende aber nur diejenigen, deren übrige Werbungskosten 1.230 Euro übersteigen. Denn dieser Betrag wird als pauschale Werbungskosten in der Steuererklärung ohnehin angesetzt.

Dann könnte man nach Rechnung des Finanzministeriums bei einem Arbeitsweg von zehn Kilometern und Fünf-Tage-Woche jährlich 176 Euro zusätzlich absetzen. Bei einem Arbeitsweg von 20 Kilometern sind es sogar 352 Euro. Wer lediglich fünf Kilometer vom Wohnort zum Arbeitsort zurücklegen muss, kann 88 Euro mehr steuerlich geltend machen als bisher.

Deutschlandticket jetzt teurer

Der Preis des Deutschlandtickets ist zum Jahreswechsel gestiegen. Es kostet nun 63 Euro im Monat. Bisher zahlten Nut­ze­r:in­nen für das bundesweit gültige Ticket im Nah- und Regionalverkehr 58 Euro im Monat. Zu Jahresbeginn 2025 war der Preis auf 58 Euro von zuvor 49 Euro angehoben worden.

Das Deutschlandticket gibt es seit Mai 2023. Das monatlich kündbare Abo hat mehr als 14 Millionen Nut­ze­r:in­nen und ermöglicht bundesweit Fahrten im Regional- und Nahverkehr. Es hat zuvor bestehende Tarifstrukturen erheblich vereinfacht. Weil das Ticket günstiger ist als bisherige regionale Abos, kommt es zu Einnahmeausfällen bei Verkehrsunternehmen. Deswegen geben Bund und Länder pro Jahr jeweils 1,5 Milliarden Euro.

Die Ver­kehrs­mi­nis­te­r:in­nen hatten sich im September geeinigt, diese Finanzierung bis 2030 zu verstetigen. Da beide Seiten Mehrkosten über die vereinbarten drei Milliarden Euro hinaus nicht übernehmen wollten, kommt es zu der Preiserhöhung.

Ehrenamtspauschale steigt

Die Übungs­lei­te­r:in­nen­pau­scha­le und die Ehrenamtspauschale werden im neuen Jahr angehoben. Dabei handelt es sich um steuerliche Freibeträge für nebenberufliche Aufgaben. Die Übungs­lei­te­r:in­nen­pau­scha­le steigt von 3.000 auf 3.300 Euro, die Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro. Bis zur jeweiligen Grenze werden keine Steuern und Sozialabgaben fällig. Auch der Verein muss keine Sozialversicherungsabgaben entrichten. Nur eine begrenzte Zahl von Ehrenämtern zählt zur Rubrik der Übungsleiter:innen, zum Beispiel Trai­ne­r:in­nen in Sportvereinen und ehrenamtliche Er­zie­he­r:in­nen und Pfleger:innen.

Öl und Gas werden teurer

Der CO2-Preis steigt ab Januar 2026 erneut und verteuert das Tanken sowie das Heizen mit Öl oder Gas. Neu ist, dass kein fester CO2-Preis mehr bestimmt wurde, sondern sich dieser durch die Versteigerung von CO2-Zertifikaten auf dem freien Markt bilden soll. Festgelegt ist lediglich ein Preis-Korridor zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne CO2. Der CO2-Preis soll den klimaschädlichen Verbrauch fossiler Brennstoffe und damit den CO2-Ausstoß verringern und dazu beitragen, die deutschen Klimaschutzziele zu erreichen.

Mit dem Jahreswechsel ist die Gasspeicherumlage für Gas­kun­d:in­nen weggefallen. Bislang kostete sie einen Vierpersonenhaushalt je nach Verbrauch rund 30 bis 60 Euro pro Jahr. Die Umlage diente dazu, die staatlich angeordnete Befüllung der Gasspeicher nach der Energiekrise 2022 zu finanzieren und machte bei Pri­vat­kun­d:in­nen rund 2,4 Prozent des Gaspreises aus. Die Kosten übernimmt nun einmalig der Bund. Da sich der Gaspreis aus mehreren Bestandteilen zusammensetzt, sinken die Endpreise nicht automatisch, zumal zugleich vielerorts die Gasnetzentgelte steigen.

Mögliche Preisänderungen für Kfz-Policen

Zum 1. Januar hat sich für rund jeden vierten Versicherten in der Kfz-Haftpflicht die Regionalklasse geändert – und damit möglicherweise auch der zu zahlende Beitrag. Rund 5 Millionen Au­to­fah­re­r:in­nen rutschen in eine höhere Einstufung, für knapp 5,3 Millionen wird es günstiger. Für die Mehrheit ändert sich aber nichts. Entscheidend ist, wie oft und wie teuer Unfälle im eigenen Zulassungsbezirk waren: Regionen mit vielen Schäden landen in höheren Klassen, ruhige Bezirke werden belohnt.

Steuersenkung in Restaurants

Auf Essen im Restaurant oder Schnellimbiss gilt ab heute eine reduzierte Mehrwertsteuer. Statt bisher 19 fallen nur noch 7 Prozent an. Das soll die Gastronomen unterstützen und die Kostensteigerungen der letzten Zeit etwas auffangen. Von der geringeren Steuer profitieren auch Bäckereien, Cafés, Wirtshäuser, Catering-Anbieter sowie Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung. Sie gilt allerdings nur für Speisen, nicht für Getränke.

Bei den Gästen dürfte davon allerdings wenig ankommen: Essengehen wird wahrscheinlich nicht günstiger. In der Branche heißt es, Kosten für Personal und Zutaten seien deutlich gestiegen. Eine pauschale Preissenkung wäre deshalb nicht wirtschaftlich. Viele könnten so aber zumindest auf Preiserhöhungen verzichten.

Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen

Die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen werden zum 1. Juli wieder angepasst. Sie garantieren verschuldeten Personen mit Arbeitseinkommen ein Existenzminimum. Liegt das Arbeitseinkommen über dem Grundfreibetrag, bleibt dem Schuldner ein gewisser Teil vom Mehrverdienst erhalten. Der pfändungsfreie Betrag erhöht sich zudem, wenn der Schuldner gesetzlich zu Unterhaltsleistungen verpflichtet ist.

Bei Alleinstehenden liegt die Pfändungsfreigrenze derzeit bei 1.555 Euro. In der Vergangenheit wurden die Pfändungsfreigrenzen alle zwei Jahre angelehnt an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten zum Juli angepasst, seit 2021 erfolgt dies jährlich. Die Pfändungsfreigrenzen werden gemäß einer Rundungsvorschrift etwa für das P-Konto (Pfändungs-Konto) auf den nächsten vollen 10-Euro-Betrag aufgerundet.

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