Neue Bundeswahlordnung tritt in Kraft: Kabinen-Selfies sind jetzt tabu
Bei der Bundestagswahl 2013 posteten viele ihr Wahl-Foto online. Der Bund hat Fotos vom Wählen jetzt verboten: Das Wahlgeheimnis würde verletzt.
„In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden“, heißt es in der neuen Bundeswahlordnung, die am Freitag in Kraft getreten ist. Etwas weiter unten heißt es dann, der Wahlvorstand habe „einen Wähler zurückzuweisen“, der „für den Wahlvorstand erkennbar in der Wahlkabine fotografiert oder gefilmt“ habe. Heißt: „Wer erwischt wird, darf seinen Wahlzettel nicht abgeben“, erklärt ein Sprecher des Innenministeriums.
Wozu das Verbot? Es geht ums Wahlgeheimnis, Wählen ist Privatsache. Niemand darf gezwungen werden zu verraten, wo er sein Kreuzchen gemacht hat. Wer unter Druck gesetzt wird, kann ja immer noch lügen – mit einem Foto des Wahlzettels wird das schon schwieriger. Das Bilder-Verbot dient also dem Schutz der Privatsphäre des Wählers.
Wähler sollen außerdem nicht beeinflusst werden dadurch, dass sie erfahren, wie andere abgestimmt haben – deswegen gibt es auch Prognosen und Hochrechnungen zum Wahlausgang immer erst um 18 Uhr, wenn die Wahllokale zumachen. Ein bisschen einschränken kann das Bilderverbot die Stimmungsmache am Wahltag wohl.
Schwer durchsetzbares Verbot
Natürlich lässt das Handyverbot beim Wählen sich nur bedingt durchsetzen. Für Briefwähler gilt es gar nicht erst, denn was die machen, sieht ja sowieso keiner. Auch am Wahltag darf niemand zuschauen, was die Bürger hinter dem Sichtschutz tun. Das Smartphone muss zudem nicht draußen vor der Kabine bleiben.
Wenn man es erst geschafft hat, heimlich zu fotografieren, wie sieht es dann mit dem Hochladen auf Facebook und Co. aus? Damit mache man sich nicht strafbar, heißt es im Innenministerium. Ein Straftatbestand sei dagegen, wenn man die Wahlentscheidung eines anderen veröffentliche.
Für die Landtagswahlen gilt das Verbot übrigens nicht automatisch. Im Saarland etwa waren Handyfotos erlaubt, das hängt von den Wahlordnungen der Bundesländer ab – in denen von Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen, wo im Mai gewählt wird, steht übers Fotografieren und Filmen nichts.
Das Thema Wahl-Selfies beschäftigt nicht nur die Deutschen: Popstar Justin Timberlake zum Beispiel hatte in den USA Ärger wegen eines Wahl-Selfies. Der 36-Jährige Kanadier wusste nach eigenen Angaben nicht, dass die in Tennessee verboten sind.
Links lesen, Rechts bekämpfen
Gerade jetzt, wo der Rechtsextremismus weiter erstarkt, braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit Polylux. Das Netzwerk engagiert sich seit 2018 gegen den Rechtsruck in Ostdeutschland und unterstützt Projekte, die sich für Demokratie und Toleranz einsetzen. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Noch bis zum 31. Oktober gehen 50 Prozent aller Einnahmen aus den Anmeldungen bei taz zahl ich an das Netzwerk gegen Rechts. In Zeiten wie diesen brauchen alle, die für eine offene Gesellschaft eintreten, unsere Unterstützung. Sind Sie dabei? Jetzt unterstützen
meistkommentiert
BSW in Thüringen
Das hat Erpresserpotenzial
Friedenspreis für Anne Applebaum
Für den Frieden, aber nicht bedingungslos
BSW in Sachsen und Thüringen
Wagenknecht grätscht Landesverbänden rein
Rückkehr zur Atomkraft
Italien will erstes AKW seit 40 Jahren bauen
Klimaschädliche Dienstwagen
Andersrum umverteilen
Tech-Investor Peter Thiel
Der Auszug der Milliardäre aus der Verantwortung