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Neue Beschwerde in KarlsruheCeta in schlechter Verfassung?

Mehrere große Verbände wollen das EU-Abkommen mit Kanada stoppen. Sie sind zuversichtlich, dass es klappt – wenn auch erst im Herbst.

Gefährdet Ceta die Demokratie? Ja, finden nicht nur diese Demonstranten in Lahnstein Foto: dpa

Berlin taz | Mehr als 100 Beschwerden sind beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bereits gegen Ceta, das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada, eingegangen – und sie wurden allesamt als unzulässig abgelehnt. Dennoch unternehmen die Organsationen Campact, Foodwatch und Mehr Demokratie jetzt gemeinsam einen weiteren Anlauf.

Sie sind sicher, dass dieser erfolgreicher verlaufen wird. „Die anderen Beschwerden sind zu früh eingereicht worden“, sagte der Staatsrechtler Bernhard Kempen am Montag bei der Vorstellung der Verfassungsbeschwerde in Berlin. Der Juraprofessor von der Universität Köln vertritt das Bündnis als Prozessbevollmächtigter. Erst wenn die Abstimmung im EU-Rat durch den deutschen SPD-Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel unmittelbar bevorstehe, gebe es einen konkreten Rechtsakt, gegen den geklagt werden könne – voraussichtlich im Herbst ist das der Fall.

Und anders als die meisten anderen Beschwerden, etwa die von der Musiklehrerin Marianne Grimmenstein eingereichte Massenbeschwerde (taz berichtete), wollen Campact, Foodwatch und Demokratie nicht nur gegen Ceta selbst vorgehen, sondern bereits gegen die vorläufige Anwendung des Abkommens, die die EU plant. Diese würde dazu führen, dass wesentliche Teile des Abkommens in Kraft treten, bevor alle Mitgliedstaaten dem Vertrag zugestimmt haben – was in Deutschland durch Bundestag und Bundesrat geschehen müsste.

„Die vorläufige Anwendung wäre ein Angriff auf die Demokratie“, sagte Foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode. Falls die EU tatsächlich dieses Verfahren nutzen will, soll dagegen beim Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Anordnung beantragt werden. Wenn das erfolgreich ist, dürfte Deutschland der vorläufigen Anwendung nicht zustimmen. Ob sie damit gestoppt wäre, ist offen. Kempen geht davon aus, dass Einstimmigkeit erforderlich ist. Allerdings gebe es in dieser Frage Interpretationsspielraum.

Die vorläufige Anwendung wäre ein Angriff auf die Demokratie

Thilo Bode, Foodwatch

Das fertig verhandelte Ceta-Abkommen mit Kanada gilt als Blaupause für TTIP, das Handels- und Investitionsabkommen zwischen der EU und den USA. Umwelt- und Verbraucherverbände, aber auch Grüne und Linke fürchten, dass dadurch Standards gefährdet und demokratische Regeln verhindert werden.

Die Einschränkung der Demokratie ist auch das entscheidende Argument der geplanten Verfassungsbeschwerde. Durch die geplanten Schiedsgerichte, vor denen Unternehmen gegen Staaten klagen können, sowie durch die regulatorische Kooperation drohe eine „Entleerung der substanziellen Befugnisse des Bundestags“, schreibt der Jurist.

Der Beschwerde kann sich unter www.ceta-verfassungsbeschwerde.de jedeR kostenlos anschließen. „Das bietet eine zusätzliche wirksame Möglichkeit, sich gegen die Handlungspolitik unserer Regierung zu wehren“, sagte Maritta Strasser von Campact.

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5 Kommentare

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  • 0G
    0371 (Profil gelöscht)

    Schon unterschrieben und abgeschickt?

    • 1G
      1714 (Profil gelöscht)
      @0371 (Profil gelöscht):

      Klar doch !!!!

  • Merkel und Gabriel wollen CETA im Juni unterschreiben, TTIP ist schon unterschrieben.

    Welches üble Spiel wird da gespielt?

    • @Rita Dütsch:

      TTIP ist noch nicht mal verhandelt. Da gibt es noch sehr viele Differenzen zwischen EU und USA..

  • Wenn die EU und die deutsche Politik "rechtswidrige" Verträge vereinbaren will, bleibt zu hoffen, dass diese Vorgehensweise spätestens von den Gerichten wieder kassiert wird - das allerdings wäre eine offenbarende Klatsche für die EU und die deutschen Politiker, die dieses Vorgehen klammheimlich oder offen unterstützt haben. Aber es wäre auch der Beginn oder zumindest die Möglichkeit dazu, sich bewusster mit solchen Verträgen auseinanderzusetzen.