Nauener Neonazi-Netzwerk: „Keine terroristische Vereinigung“
Der Generalbundesanwalt wird nicht gegen die Nauener Neonazis ermitteln. Der Potsdamer Innenminister sieht Argumente fürs NPD-Verbotsverfahren.
Der Gruppe wird vorgeworfen, 2015 einen Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft verübt zu haben, darüber hinaus sechs weitere politisch motivierte Taten unter anderem gegen ein Parteibüro der Linken. Der inhaftierte Hauptverdächtige Maik S. ist Stadtverordneter der NPD in Nauen. Der 29-Jährige sei ebenso wie ein 28 Jahre alter weiterer Verdächtiger in Haft, hatte am Freitag die Staatsanwaltschaft Potsdam mitgeteilt.
Der Haftbefehl gegen eine 22-jährige Frau sei außer Vollzug gesetzt. Ermittelt werde wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung. Insgesamt sollen der Gruppe etwa fünf Personen angehören.
Brandenburgs Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) sieht in dem Ermittlungserfolg neue Argumente für das NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Man könne klar nachweisen, dass es eine Personalunion gebe „zwischen den geistigen Brandstiftern und den mutmaßlich tatsächlichen Brandstiftern“, sagte Schröder im RBB. Dies sei „ein klarer Beweis, dass diese Partei sehr radikal und natürlich auch kriminell aktiv ist“.
Der Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, Ralf Kleindiek, sprach sich für mehr Prävention aus. Es sei wichtig, dass der Bund die Mittel für sein Programm gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit auf 100 Millionen Euro verdopple. Polizei und Justiz könnten Fälle wie in Nauen und Hannover nicht allein lösen. In der niedersächsischen Landeshauptstadt war ein Bundespolizist von einem 15-jährigen Mädchen aus der radikal-islamistischen Szene niedergestochen worden.
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