Nachrichten zur Coronakrise: Bewährungsstrafe für AfD-Politiker

Bei einer Coronademo hat der AfD-Politiker Stefan Räpple zu Gewalt aufgerufen. Jetzt wurde er dafür verurteilt. Bayern kippt die 2G-Regel im Einzelhandel.

Ein Mann trägt eine Maske in den Farben der britischen Flagge

Bewährungsstrafe für AfD-Politiker Stefan Räpple, weil er bei einer Coronademo zu Gewalt aufrief Foto: Henry Nicholls/reuters

Bewährungsstrafe für AfD-Politiker wegen Aufruf zu Gewalt

Der frühere baden-württembergische AfD-Landtagsabgeordnete Stefan Räpple ist am Mittwoch vom Landgericht Mainz wegen des öffentlichen Aufrufs zu Straftaten und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden. Gegen Zahlung einer Geldauflage von 2.400 Euro sei die Strafe zur Bewährung ausgesetzt worden, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand eine Rede Räpples auf einer Demonstration gegen die Coronaschutzmaßnahmen in Mainz, in der er zum gewaltsamen Sturz der Regierung aufgerufen hatte.

Bei der Kundgebung hatte der AfD-Politiker die Anwesenden dazu aufgefordert, die „Parteiendiktatur“ in Deutschland zu beseitigen – und zwar mit Gewalt“. Wörtlich hatte er auch gefordert: „Wir müssen uns gewaltsam Zutritt zum Kanzleramt verschaffen, wir müssen die Regierungsstuben räumen.“ Gegner der Regierung müssten auch bereit sein, dabei ihr Leben zu opfern.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft dem früheren Abgeordneten in ihrer Anklageschrift auch vorgeworfen, er habe die Bundesrepublik in einer Internet-Veröffentlichung als „Willkürstaat“ und als den „letzten Dreck“ bezeichnet und damit „böswillig verächtlich gemacht“. Dieser Vorwurf wurde bei der mündlichen Verhandlung am Mittwoch fallengelassen. Die Stuttgarter AfD-Landtagsfraktion hatte nach dem Demo-Auftritt Räpples sofortigen Ausschluss veranlasst. Der Abgeordnete gehörte dem Landtag in Stuttgart noch bis 2021 als fraktionsloses Mitglied an. Nach seiner Rede in Mainz hatte er eingeräumt, ihm sei auf der Demonstration „der Gaul durchgegangen“. (epd)

Großbritannien kippt viele Coronaregeln

Der britische Premierminister Boris Johnson will die verpflichtende Isolierung für Corona-Infizierte in England in naher Zukunft vollständig abschaffen. „Es wird bald die Zeit kommen, in der wir die gesetzliche Verpflichtung zur Isolierung abschaffen können, genauso wie Menschen sich nicht gesetzlich isolieren müssen, wenn sie die Grippe haben“, sagte Johnson am Mittwoch im Londoner Unterhaus. Die aktuellen Regelungen laufen zum 24. März aus. Wenn möglich, wolle er sie schon früher abschaffen, sagte Johnson. Erst vor wenigen Tagen hatte seine Regierung die Isolation auf fünf volle Tage verkürzt.

Johnson kündigte außerdem die Aufhebung aller noch in England geltenden Coronabeschränkungen an. „Von morgen an werden wir keine Masken mehr in Klassenräumen verlangen“, sagte der konservative Politiker. Auch anderswo sollen Masken nicht mehr Pflicht sein, sondern eine private Entscheidung jedes Einzelnen. „Die Regierung ruft ab jetzt auch nicht mehr dazu auf, von zu Hause zu arbeiten.“ Die in Teilen der Tory-Partei verhassten Impfnachweise, gegen die etliche Abgeordnete im Dezember rebelliert hatten, sollen ab Mitte nächster Woche ebenfalls der Vergangenheit angehören.

Die Infektionszahlen sind in Großbritannien in den vergangenen zwei Wochen deutlich zurückgegangen. Die Inzidenz, die die Zahl der Neuinfektionen der vergangenen Woche pro 100.000 Einwohner angibt, lag zuletzt bei 986 (Stand: 13. Januar). Zeitweise hatte sie um den Jahreswechsel die Marke von 2.000 überschritten. Auch die Zahl der Einweisungen ins Krankenhaus geht leicht zurück. Nordirland, Wales und Schottland hatten im Kampf gegen Omikron auf schärfere Maßnahmen gesetzt, aber auch bereits Lockerungen angekündigt.

Der wegen Lockdown-Partys in der Downing Street heftig unter Druck stehende Johnson hofft, mit den weitreichenden Lockerungen Hinterbänkler in seiner Partei zu besänftigen. (dpa)

Bayrisches Gericht kippt 2G-Regel im Einzelhandel

Der bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die 2G-Zugangsbeschränkungen zum Einzelhandel im Freistaat gekippt. In einem am Mittwoch veröffentlichten unanfechtbaren Beschluss entschieden die Richter, dass die bayerische Verordnung den Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes für die Zutrittsbeschränkungen auf Geimpfte und Genesene nicht gerecht werde. Grundsätzlich seien 2G-Regeln für den Handel möglich, die bayerische Regelung erfülle die nötigen Voraussetzungen aber nicht. Damit war die Inhaberin eines Beleuchtungsgeschäfts mit einem Eilantrag vor dem Gericht erfolgreich.

Nach der 15. bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung darf der Zugang zum Einzelhandel grundsätzlich nur Genesenen und Geimpften gewährt werden. Ausgenommen sind Läden zur Deckung des täglichen Bedarfs. Dieser tägliche Bedarf wird in der Verordnung durch eine Liste von Beispielen konkretisiert, etwa Lebensmittelhandel, Apotheken oder Tankstellen. Dies sah die Antragstellerin als Verletzung ihrer Berufsfreiheit und des Gleichbehandlungsgrundsatzes.

Nach Auffassung der VGH-Richter muss sich nach den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes mit hinreichender Klarheit aus der Verordnung ergeben, wo Ausnahmen für Geschäfte des täglichen Bedarfs gelten. Diesem Anspruch werde die bayerische Verordnung nicht gerecht. Insbesondere auch mit Blick auf Geschäfte mit Mischsortimenten lasse sich nicht mit hinreichender Gewissheit entnehmen, welche Läden in Bayern von der 2G-Regel betroffen sind und welche nicht. (dpa)

Kontaktverfolgung nur noch für vulnerable Gruppen

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Angesichts der Omikron-Welle schränken die Berliner Gesundheitsämter die Kontaktnachverfolgung nach Corona-Infektionen weiter ein. „Die hohe Fallzahl hat eine noch stärkere Priorisierung zur Folge“, sagte der Gesundheitsstadtrat von Charlottenburg-Wilmersdorf, Detlef Wagner, am Mittwoch. Darauf hätten sich die Ämter der zwölf Bezirke verständigt. Sie wollen sich demnach bei der Kontaktnachverfolgung künftig noch mehr auf Menschen aus gefährdeten (vulnerablen) Gruppen oder auf besondere Ereignisse wie Corona-Ausbrüche in Pflegeheimen konzentrieren.

Wagner verwies darauf, dass Gesundheitsämter die Nachverfolgung bereits vor Monaten eingeschränkt haben – nicht zuletzt wegen Personalmangels. „Wir können die Kontakte schon seit Oktober 2021 nicht mehr alle nachverfolgen“, schilderte er die Situation in seinem Bezirk, die in anderen Bezirken ähnlich ist. Nun nehme die Zahl der Infektionen wegen der Virusvariante Omikron stark zu. (dpa)

Co­ro­na­leugner:innen vor Wohnhaus des OB in Gera

Ein unangemeldeter Protestzug gegen die staatlichen Coronamaßnahmen ist am Dienstagabend auch am Wohnhaus des Oberbürgermeisters von Gera, Julian Vonarb (parteilos), vorbeigezogen. Das bestätigte eine Stadtsprecherin am Mittwoch. Nach Polizeiangaben waren rund 1.200 Menschen fast durch die gesamte Innenstadt gezogen. Dabei seien Parolen skandiert und lautstark Unmut geäußert worden.

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) schrieb auf Twitter, politisch Verantwortliche zu Hause aufzusuchen und damit ihre Wohnung und Privatsphäre zu kennzeichnen, sei nichts anderes als Einschüchterung. „Es kann sich keiner rausreden und behaupten, man habe sich ja nur „verlaufen“.“

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Die Polizei beschäftigt sich unterdessen mit einem in sozialen Netzwerken geteilten Video, das am Montag in Gera entstanden sein soll. Darauf ist zu sehen, wie mehrere Polizeibeamte einen Mann am Boden fixieren. Der Mann liegt nach einigen Minuten regungslos am Boden. Am Montag waren laut Polizei rund 3.500 Gegner der Coronamaßnahmen durch Gera gezogen.

Das Video zeige die Anwendung von unmittelbarem Zwang gegen den Mann, sagte ein Polizeisprecher. Der Mann habe zuvor Polizeibeamte tätlich angegriffen. Gegen ihn werde nun ermittelt. Ob der Mann bei dem Polizeieinsatz das Bewusstsein verlor, sagte der Sprecher nicht. Sollte sich ergeben, dass das Agieren der Beamten überzogen war, würden entsprechende Maßnahmen eingeleitet. (dpa)

Finnland verlängert Einschränkungen bis Mitte Februar

Die finnische Regierung verlängert den Großteil der Coronabeschränkungen bis Mitte Februar, will sie dann aber schrittweise lockern. Ein Teil der Maßnahmen fällt bereits Ende Januar weg – darunter die Empfehlung, dass Hobbyaktivitäten von Kindern und Jüngeren in Gruppen vermieden werden sollten. Das teilte die finnische Regierung am Dienstagabend mit. Auch die Vorgaben für den Unterricht an Hochschulen werden gelockert, damit wieder mehr Präsenzunterricht stattfinden kann. Grenzkontrollen werden zum Monatswechsel ebenfalls abgeschafft.

Finnlands Ministerpräsidentin Sanna Marin ist nach Angaben des Rundfunksenders Yle guter Dinge, dass ihr Land nach der derzeitigen Omikron-Welle ab Mitte Februar eine schrittweise Lockerung der geltenden Beschränkungen sehen könnte. Sie merkte am Abend aber auch an, dass die Epidemielage Maßnahmen derzeit weiter notwendig mache.

Wie anderswo in Europa auch sind die Neuinfektionszahlen in dem nordischen EU-Land, angetrieben von der Omikron-Variante des Coronavirus, in den vergangenen Wochen stark gestiegen. Das finnische Gesundheitsinstitut THL rechnet damit, dass der Höchststand Ende Januar oder Anfang Februar erreicht sein wird. Die Belastung der Intensivabteilungen ist nach Regierungsangaben jedoch deutlich geringer als bei vorherigen Virusvarianten. (dpa)

RKI meldet mehr als 100.000 Neuinfektionen

Erstmals haben sich in Deutschland offiziellen Angaben zufolge innerhalb eines Tages mehr als 100.000 Menschen mit dem Coronavirus infiziert. Das Robert Koch-Institut gab die Zahl der Neuinfektionen am Mittwochmorgen mit 112.323 an. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte, er erwarte den Höhepunkt der Omikron-Welle des Virus für Mitte Februar in Deutschland.

Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz erreichte laut RKI am Mittwoch einen neuen Höchstwert von 584,4. Am Vortag hatte der Wert noch bei 553,2 gelegen, vor einer Woche bei 407,5. Die Zahl der Corona-Toten stieg um 239 auf 116.081.

Lauterbach sagte am Dienstagabend dem Fernsehsender RTL, Deutschland sei noch nicht auf dem Höhepunkt der Omikron-Welle angekommen. Zudem liege die Dunkelziffer bei der Inzidenz ungefähr beim Faktor zwei. „Ob es 1.000 sind, wissen wir nicht genau“, räumte der Minister ein. (epd)

Lauterbach: Impfpflicht schnell in Kraft setzen

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hält es für wichtig, dass eine mögliche Corona-Impfpflicht nach einer entsprechenden Entscheidung des Bundestags schnell in Kraft tritt. Die Impfpflicht müsse schnell kommen, sagte der SPD-Politiker am Dienstagabend in der Sendung „RTL Direkt“.

„Wenn wir einen Antrag machen wollen, der noch funktioniert, dann ist das ein Antrag, der die Impfpflicht in Kraft setzt – was weiß ich – im April oder um den April herum, vielleicht im Mai.“ Zur Begründung führte er an, dass noch genug Zeit bleiben müsse, um Ungeimpfte vor einer möglichen neuen Corona-Welle im Herbst zu immunisieren.

Wer noch nicht geimpft sei, müsse „drei Impfzyklen durchlaufen (…) und bis dahin ist man dann schon im September oder Oktober“, sagte Lauterbach. „Das muss schnell geschehen, damit ich die Welle – und das ist ja die Begründung für die Impfpflicht -, damit ich die Welle im Herbst noch abwenden kann.“

Lauterbach und Kanzler Olaf Scholz (SPD) befürworten eine allgemeine Impfpflicht. Es soll aber keinen Regierungsvorschlag der rot-grün-gelben Koalition geben. Stattdessen sollen Abgeordneten-Gruppen Anträge zu dem Thema ins Parlament einbringen. Die Union hatte dieses Vorgehen kritisiert. (dpa)

Mehr als 12.000 Verfahren zu falschen Impfpässen

Die Polizei geht bundesweit unzähligen Verdachtsfällen zu gefälschten Impfpässen nach. Die „Tagesschau“ spricht von deutlich mehr als 12.000 Ermittlungsverfahren. Die Zahl sei vor allem im vergangenen Dezember in die Höhe geschnellt, berichteten Polizeibehörden der Bundesländer bei einer bundesweiten Umfrage der Deutschen Presse-Agentur. Spitzenreiter ist demnach Bayern mit mehr als 4.000 Verfahren und 5.500 sichergestellten Impfpässen und -zertifikaten, gefolgt von Nordrhein-Westfalen mit mehr als 3.500 Verfahren. Die Dunkelziffer liegt demzufolge um ein Vielfaches höher. (taz/dpa)

Gassen: Impfpflicht nicht durch Ärz­t:in­nen umsetzen

Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, will nach eigenen Angaben eine etwaige Impfpflicht nicht in den Arztpraxen umsetzen lassen.

„Wir werden unseren Ärzten nicht zumuten, eine Impfpflicht gegen den Willen der Patienten zu exekutieren“, sagt Gassen der Bild einem Vorabbericht zufolge. „Die Praxen sind kein Ort, um staatliche Maßnahmen durchzusetzen, sondern leben vom Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient.“ In den Praxen würden dann keine Impfunwilligen geimpft. (rtr)

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