Nach regierungskritischen Protesten: Drei weitere Hinrichtungen im Iran

Mindestens sieben Menschen sind seit Beginn der Demonstrationen im Iran gehängt worden. Die Proteste richten sich gegen die Führung des Landes.

Eine Straßenszene mit Wandbild eines Revolutionswächters und eine junge Frau ohne Kopftuch

Die Menschen im Iran leben weiter in Angst Foto: Rouzbeh Fouladi/Zuma/imago

DUBAI Reuters | Im Iran sind im Zusammenhang mit den regierungskritischen Demonstrationen drei weitere Menschen hingerichtet worden. Das teilte die iranische Justiz am Freitag mit. Sie beschuldigte die Männer, während der Proteste im vergangenen Jahr drei Mitglieder der Sicherheitskräfte getötet zu haben. Die Todesurteile waren aufgrund des angeblichen Besitzes einer Schusswaffe wegen einer „Feindschaft zu Gott“ verhängt worden.

Angehörige, Unterstützer und die USA hatten an die Behörden bis zuletzt appelliert, die Männer nicht hinzurichten. Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Amnesty International wurden die Geständnisse unter Folter erzwungen. Die iranischen Behörden haben solche Vorwürfe wiederholt zurückgewiesen.

Insgesamt sind seit Beginn der landesweiten Demonstrationen im vergangenen Herbst nunmehr mindestens sieben Menschen gehängt worden. Die Proteste hatten sich am Tod der Kurdin Mahsa Amini entzündet. Die 22-Jährige war am 16. September unter umstrittenen Umständen in Polizeigewahrsam ums Leben gekommen, nachdem sie von der sogenannten Sittenpolizei wegen angeblich unangemessener Kleidung festgenommen worden war. Im Verlauf richteten sich die Proteste dann immer mehr gegen die iranische Führung insgesamt. Diese ging hart gegen die Proteste vor.

Todesurteile haben die iranischen Gerichte viele verhängt. Auch gegen den deutsch-iranischen Doppelstaatler Jamshid Sharmahd. Der 68-Jährige wird unter anderem für einen Terroranschlag verantwortlich gemacht. Das Gericht warf Sharmahd auch Kooperation mit ausländischen Geheimdiensten vor. Irans Oberster Gerichtshof bestätigte das Urteil Ende April. Wann die Todesstrafe vollstreckt werden soll, ist nicht bekannt. Ein britisch-iranischer Doppelstaatler war zuletzt wenige Tage nach Urteilsbestätigung gehängt worden.

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