Nach der Freilassung Mollaths: „Unfähig und eine Zumutung“
Nach sieben Jahren Psychiatrie kommt Gustl Mollath bei einem Freund im Raum Nürnberg unter. Justizministerin Merk bleibt in der Kritik.
NÜRNBERG dpa | Nach der Freilassung von Gustl Mollath aus der Psychiatrie hat die Opposition erneut die Entlassung von Justizministerin Beate Merk (CSU) gefordert.
„Sie ist unfähig, untragbar und eine Zumutung für das bayerische Volk“, sagte SPD-Fraktionsvize Inge Aures am Mittwoch. „Erst legt sie die Hände in den Schoß, ist 20 Monate untätig — und will nun den Anschein erwecken, sie sei die Retterin von Herrn Mollath. Das ist billige Polemik und ein Beweis für die Charakterlosigkeit dieser Frau.“
Grünen-Fraktionschef Martin Runge kritisierte, Merk habe Mollath im Landtag und gegenüber der Öffentlichkeit immer wieder als „wahnkranken und gemeingefährlichen Gewalttäter dargestellt“. „Dass der Ruf der bayerischen Justiz massiv Schaden genommen hat, das ist auch maßgeblich dem unsäglichen Verhalten der Justizministerin zuzuschreiben.“
Merk sei als Ministerin untragbar. Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) müsse sie unverzüglich entlassen, sagte Runge.
Merk verteidigte ihr spätes Handeln erneut. Sie habe erst aktiv werden und ein neues Verfahren fordern können, als es einen tatsächlichen Wiederaufnahmegrund gegeben habe, sagte sie im ZDF-„Morgenmagazin“. Das sei erst im November 2012 der Fall gewesen – bis dahin habe sie das rechtskräftige Urteil akzeptieren müssen. „Ich habe die Möglichkeiten genutzt, die ich hatte.“ Auch Koalitionspolitiker werfen der Justizministerin vor, die Brisanz des Falls zu spät erkannt zu haben.
Ruhe vor den Medien
Der nach sieben Jahren aus der Psychiatrie entlassene Gustl Mollath ist vorerst bei einem Schulfreund im Raum Nürnberg untergekommen. Über den genauen Aufenthaltsort wollten Mitglieder von Mollaths Unterstützerkreis zunächst keine Angaben machen. „Gustl Mollath will erst einmal Ruhe vor den Medien haben“, sagte Gerhard Dörner, einer von Mollaths engsten Freunden, am Mittwoch der Nachrichtenagentur dpa. Erst in den nächsten Tagen wolle er den Kontakt zur Öffentlichkeit suchen.
Der 56-Jährige war am Dienstag überraschend aus der Psychiatrie entlassen worden, das Strafverfahren gegen ihn wird neu aufgerollt. Das hatte das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg angeordnet.
Nach Ansicht von Mollaths Anwalt Michael Kleine-Cosack war die Entscheidung dringend notwendig. „Das OLG Nürnberg hat zumindest die Sensibilität gezeigt, dass eine längere Freiheitsentziehung bei Herrn Mollath nicht mehr zu rechtfertigen sei“, sagte Kleine-Cosack am Mittwoch dem ZDF-„Morgenmagazin“.
Die Nürnberger Richter begründeten ihre Entscheidung mit Zweifeln an einem Attest einer Arztpraxis. Die Praxis hatte vor Jahren die angeblichen Verletzungen dokumentiert, die Mollath seiner Ehefrau zugefügt haben soll. Nach Angaben des Gerichts war Mollaths Frau im Juni 2002 jedoch nicht von ihrer Hausärztin, sondern von deren Sohn untersucht worden. Damit sei das Attest ein „falsches Dokument“, was nach der Strafprozessordnung eine Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertige.
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